Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates hat einer Fristverlängerung für die Kita-Initiative zugestimmt. Stimmt der Kantonsrat dem zu, erhält die Regierung bis Juli 2024 Zeit, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Für die Erarbeitung des Gegenentwurfs beantragt zur Kita-Initiative beantrage die Luzerner Regierung beim Kantonsrat eine Fristverlängerung bis Ende Juli 2024 (zentralplus berichtete). Die Initiantinnen der SP zeigten sich ob des Antrags konsterniert. Der Regierungsrat habe bereits ein Jahr Zeit gehabt, um sich um einen Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu bemühen. Es sei unverständlich, dass dieses Jahr dafür nicht gereicht habe. Die Thematik sei schon lange bekannt und parallel zur Initiative seien diverse parlamentarische Vorstösse rund um das Thema Kita in Bearbeitung.
Doch der Regierungsrat führte an, einen Fachbericht zur externen Kinderbetreuung abwarten zu wollen. Zusätzlich wolle der Regierungsrat eine Vernehmlassung abwarten, die Aufschlüsse zu den Anstellungsbedingungen von Vorpraktikantinnen in Kitas geben soll.
Kommission begrüsst weitere Abklärungen der Regierung
Die GASK stimmt nun der beantragten Fristverlängerung grossmehrheitlich zu. Sie unterstütze ausdrücklich die vertieften Abklärungen der Regierung, denn die externe Kinderbetreuung werde aufgrund des Fachkräftemangels und neuer Familienmodelle immer wichtiger. Da derzeit im Kanton Luzern alle Aufgaben und Kompetenzen bezüglich der familienergänzenden Kinderbetreuung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegen, sei es zwingend nötig, die Gemeinden bei der Ausarbeitung des Gegenvorschlags miteinzubeziehen. Auch die Wirtschaft und die Anspruchsgruppen solle die Regierung in ihre Abklärungen miteinbeziehen.
Eine Minderheit der Kommission bedauert die Verzögerung und fordert eine Stellungnahme der Regierung zur Initiative sowie das Ansetzen der Volksabstimmung im Rahmen der bestehenden Fristen. Als Nächstes wird sich der Kantonsrat voraussichtlich in der Juni-Session mit der Fristverlängerung auseinandersetzen.
Hinweis: In einer ersten Version entstand der Eindruck, die Fristverlängerung sei bereits beschlossene Sache. Jedoch muss sich zuerst noch der Kantonsrat damit befassen. Der Text wurde zum besseren Verständnis angepasst.
- Medienmitteilung des Kantons Luzern