Mehr Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Kinder in Asyl-Notlage: Regierung öffnet Spielgruppen

Kinder im Vorschulalter, die im Kanton Luzern Asyl-Nothilfe beziehen, sollen künftig in die Spielgruppe dürfen. (Bild: Adobe Stock)

Der Luzerner Regierungsrat will die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Asyl-Nothilfe verbessern. Er reagiert damit auf einen nationalen Missstand.

Im Kanton Luzern leben momentan rund 64 Minderjährige in der Asyl-Nothilfe. Der Regierungsrat gibt bekannt, dass er diese künftig besser unterstützen will. Bisher durften Nothilfe-Kinder im Vorschulalter nicht die Spielgruppe besuchen.

Die Luzerner Exekutive hat entschieden, dass sich das ändern soll. Auch für die Jugendlichen in der Nothilfe sieht der Regierungsrat neue Massnahmen vor, um diese besser zu fördern. Nach Abschluss der Sekundarschule sollen sie die Möglichkeit bekommen, eine Berufslehre machen zu können – das war diesen bisher verwehrt.

Stein des Anstosses war eine Studie

Grüne-Kantonsrätin Laura Spring hat im Oktober zusammen mit Ratskolleginnen eine Anfrage beim Regierungsrat eingereicht. Darin erkundete sie sich unter anderem, wie der Kanton die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Asyl-Nothilfe verbessern will. Die Neuerungen gibt der Regierungsrat in der Antwort auf diesen Vorstoss am Dienstag bekannt.

Anlass für den Vorstoss war eine Publikation der Eidgenössischen Migrationskommission (EMK) vom vergangenen Herbst. Eine Studie des Marie-Meierhofer-Instituts im Auftrag der EMK kam zum Schluss, dass in vielen Kantonen die Grundrechte der Minderjährigen in der Nothilfe nicht zufriedenstellend geschützt sind. Viele Kinder seien in schlechter psychischer Verfassung und Massnahmen seien notwendig, hiess es im Bericht.

Die Nothilfe ist Sache der Kantone. Deshalb ist diese in den verschiedenen Kantonen auch leicht unterschiedlich ausgestaltet.

Regierungsrat findet, das reicht so

Der Regierungsrat begründet seinen Beschluss damit, dass sowohl der Zugang zu Spielgruppen als auch der Zugang zu einer Lehre den Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung helfe sowie deren Teilhabe am sozialen Leben verbessere.

Mit den neuen Massnahmen sieht die Luzerner Exekutive ihre Pflicht gegenüber den Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe erfüllt. In der Antwort auf den Vorstoss führt sie aus, dass sie schon heute vielen der Forderungen, welche die Studie des EMK verlangt, nachkommt.

Umsetzung hat noch Fragezeichen

So würden die Minderjährigen in der Nothilfe bei einer Unterbringung in einer Kollektivunterkunft beispielsweise Zugang zum Schulangebot der Luzerner Dienststelle für Asyl- und Flüchtlingswesen haben. Wenn sie mit ihren Angehörigen in einer Kantonswohnung leben, können sie in die normale Schule.

In der Volksschule können sie Angebote wie Logopädie, Psychomotorik, Schulpsychologie und Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen. Die verantwortliche Dienststelle räume bei jeglicher Entscheidung dem Wohl der betreffenden Kinder und Jugendlichen höchste Priorität ein, schreibt die kantonale Exekutive.

Gemäss dem Regierungsrat wird die Dienststelle die neuen Massnahmen zeitnah mit den jeweiligen Gemeinden und anderen involvierten Dienststellen angehen. Ab wann die fraglichen Kinder in die Spielgruppen gehen können, ist damit noch offen. Wie viel die Entschlüsse den Kanton kosten, geht aus der Antwort auf den Vorstoss nicht hervor.

Jeder siebte Bezüger ist unter 18 Jahren

Die Schweizer Bundesverfassung legt fest, dass jede Person, welche in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, Anspruch auf Hilfe hat. Die Nothilfe umfasst Nahrung, Kleidung, Unterkunft und die medizinische Grundversorgung.

Laut der Website Flüchtlingshilfe.ch haben Asylsuchende, die sich in einer Notlage befinden, die Schweiz aber eigentlich rechtmässig verlassen müssten, Anrecht auf Asyl-Nothilfe. Dazu gehören beispielsweise Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid und einer rechtskräftigen Wegweisung.

Wie es auf der Website im Weiteren heisst, ist jeder siebte Nothilfebezüger in der Schweiz minderjährig. Die Kinder und Jugendlichen haben weiterreichende Anrechte, so haben sie unter anderem auch ein Recht auf schulische Bildung sowie Spiel, Erholung und die Teilnahme am kulturellen Leben.

Verwendete Quellen
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