Keine Turnschuhe mehr in den Waschmaschinen
Mit dem Sommer werden in Zug wieder mehr Flüchtlinge erwartet. Deshalb rüstet der Kanton auf und hat eine neue Lösung im Köcher. Das sei dringend nötig, sagt Jris Bischof, Leiterin des Kantonalen Sozialamtes. Denn Turnschuhe in Waschmaschinen sollen bald passé sein.
In der Durchgangsstation in Steinhausen sei es eng geworden, sagt Jris Bischof, Leiterin des Kantonalen Sozialamtes. «Normalerweise bleiben die Personen sieben bis zwölf Monate in der Durchgangsstation. In Steinhausen waren es zweitweise nur noch etwa sieben Wochen», so Bischof.
Platz für 80 Asylsuchende
Bereits im Januar informierte deshalb die Task Force der Zuger Regierung, dass der Kanton diesen Sommer für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden eine zweite Durchgangsstation brauche. Grund dafür ist die erneut hoch prognostizierten Zuweisungen durch den Bund (fünf bis sechs Personen pro Woche). In Zug soll nun ab Mitte Juli Platz für 80 Schutzsuchende geschaffen werden.
Jetzt hat der Kanton Zug aufgerüstet. Wie die Zuger Direktion des Innern mitteilt, wird per Mitte Juli eine zweite Durchgangsstation im ehemaligen Zuger Kantonsspital eröffnet. Damit verfügt der Kanton ab Sommer nebst der Durchgangsstation Steinhausen über eine zweite solche Einrichtung.
«Wir hatten vermeidbare Schäden in Wohnungen, weil die Leute nicht wussten, dass man Schuhe nicht in die Waschmaschine wirft.»
Jris Bischof, Leiterin des Kantonalen Sozialamtes
Turnschuhe in Waschmaschinen
Durchgangsstationen sind kantonale Erstaufnahmezentren, in denen Personen aus dem Asylbereich «mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut gemacht und auf eine selbstständige Lebensführung vorbereitet werden». Die Bewohnerinnen und Bewohner befinden sich in der Regel noch im Asylverfahren.
Die Verweildauer in den Durchgangsstationen beträgt zwischen sieben und zwölf Monaten. Danach werden die Flüchtlinge in Unterkünften des Kantons untergebracht. Wenn sie Glück haben und eine Wohnung finden, können sie auch selbstständig wohnen.
So seien ganz banale Dinge plötzlich schwierig geworden. Beispielsweise ein Busticket zu lösen oder eine Waschmaschine zu bedienen. «Das war auch für uns sehr aufwendig. Zum Teil mussten wir ganze Gespräche mit Dolmetschern führen, weil die Leute kein Deutsch verstanden. Oder wir hatten vermeidbare Schäden in Wohnungen, weil die Leute nicht wussten, dass man Schuhe nicht in die Waschmaschine wirft», so Bischof.
Man musste schnell handeln. «Darum hat man sich nach Lösungen auf Liegenschaften umgeschaut, die dem Kanton gehören», sagt Bischof. Politische Probleme erwarte man deshalb keine. «Bis im Sommer 2018 steht das alte Kantonsspital für die Zwischennutzung zur Verfügung, danach kommt es auf den Bebauungsplan an», so die Leiterin des Sozialamts.
Pausenhofzonen und mehr Betten
Die neue Durchgangsstation Zug befindet sich im Nordtrakt auf dem Areal des alten Kantonsspitals an der Artherstrasse in unmittelbarer Nachbarschaft zur Sonderschule Horbach, die seit längerem Kenntnis von den Plänen des Kantons hat. «Die Schule ist auf uns zugekommen. Gemeinsam haben wir Probleme angeschaut und Lösungen gesucht.» Man habe zum Beispiel die Nutzung des Pausenplatzes geregelt, damit sich die Schüler und die Flüchtlinge nicht in die Quere kommen.
«Leute unter dem Boden einquartieren ist unser Worst-case-Szenario.»
Jris Bischof
Eine Herausforderung hingegen ist der nächste Schritt. Die Suche von Unterkünften für die zweite Phase, das heisst, wenn die Flüchtlinge in dezentral organisierte Flüchtlingsunterkünfte oder in private Wohnungen ziehen, ist ein fortwährende Aufgabe. «Momentan können wir noch mehr Betten aufstellen», so Bischof. Aber sie seien laufend daran, Platz zu akquirieren, da es meist ältere Gebäude seien, die nur kurz nutzbar seien. «Aber wir mussten erst ein einziges Mal für sechs Monate Leute unter dem Boden einquartieren. Darüber sind wir sehr froh. Denn das ist unser Worst-case-Szenario», so Bischof.
Asylsuchende im Kanton Zug |
Im Kanton Zug leben derzeit insgesamt rund 1300 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Diese Zahl setzt sich zusammen aus anerkannten Flüchtlingen mit einem positiven Asylentscheid (B-Status), aus Asylsuchenden, die noch auf einen Entscheid warten (N-Status), aus vorläufig Aufgenommenen (F-Status) sowie Personen mit Nichteintreten-Entscheid (NEE) und Negativ-Asylentscheid (NAE). Der Verteilschlüssel des Bundes weist dem Kanton Zug 1,4 Prozent Asylsuchende zu. Im Jahre 2015 wurden Zug 406 Personen zugewiesen, 182 Personen haben den Kanton wieder verlassen, so dass insgesamt 224 Personen in Zug bleiben. |