Debatte in Luzern

Kantonsrat streitet um «Lohn» für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen im Kanton Luzern finanziell unterstützt und entlastet werden. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Menschen, die sich um kranke Angehörige kümmern, sollen einen finanziellen Zustupf als Anerkennung für ihre Arbeit bekommen. Widerstand kam bei der Debatte im Luzerner Kantonsrat von der SVP – und von unerwarteter Seite.

Wer seine Liebsten pflegt, soll dafür als Zeichen der Wertschätzung eine finanzielle Anerkennung bekommen. Das klingt sympathisch. Bisher war dies nur möglich, wenn sich die Angehörigen im Stundenlohn von einer Spitex anstellen liessen. Das Problem: Nur ein Bruchteil des Geldes, das diese Organisationen in Rechnung stellen, kommt tatsächlich bei den Angehörigen an (zentralplus berichtete).

«Der Gegenvorschlag setzt dort an, wo der Schuh am meisten drückt.»

Guido Graf

Den Löwenanteil wirtschaften die Unternehmen in die eigene Tasche – eine Praxis, die den Behörden sauer aufstösst (zentralplus berichtete). Die Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» der Mitte schlägt einen anderen Weg vor: Sie fordert, dass Menschen, die kranke Angehörige pflegen, weniger Steuern zahlen müssen – indem sie 5000 Franken vom Einkommen abziehen können.

800 Franken und Entlastungsgutscheine

Doch auch das ist aus Sicht der Luzerner Regierung eine schlechte Idee. Sie befürchtet, dass das ganze Steuersystem damit unnötig verkompliziert wird (zentralplus berichtete). Auf Druck des Parlaments hat sie einen Gegenvorschlag erarbeitet, der am Dienstag im Kantonsrat besprochen wurde.

«Sollte freiwilliges Engagement nicht freiwillig und damit unentgeltlich sein?»

SVP-Kantonsrätin Jasmin Ursprung

Konkret sollen Menschen, die Angehörige betreuen, eine finanzielle Anerkennung von 800 Franken im Jahr bekommen. Um sie zu entlasten, plant die Regierung zudem, den betroffenen Familien Gutscheine im Wert von 1200 Franken zu geben. Damit können sie beispielweise einen siebentägigen Kurzaufenthalt in einem Pflegeheim finanzieren. Die freiwilligen Helferinnen können die Zeit nutzen, um sich mal um sich selber zu kümmern und sich zu erholen – so die Idee.

SVP findet die Ausgabe für pflegende Angehörige unnötig

Der Gegenvorschlag der Regierung zu Initiative stiess im Kantonsrat auf breite Zustimmung – auch von der Mitte. «Es ist ein sehr guter Gegenentwurf», fand Gesundheitsdirektor Guido Graf. Er trage dem Grundanliegen der Wertschätzung Rechnung und «setzt dort an, wo der Schuh am meisten drückt: bei der Entlastung.»

Einzig die SVP leistete Fundamentalopposition. Sie lehnte sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. «Sollte freiwilliges Engagement nicht freiwillig und damit unentgeltlich sein?», fragte Kantonsrätin Jasmin Ursprung rhetorisch.

Aus ihrer Sicht ist es nicht notwendig, dass Kanton und Gemeinden künftig fünf Millionen Franken ausgeben, um pflegende Angehörige zu entlasten. Sie bezweifelt, dass durch deren Unterstützung Kosten im Gesundheitswesen gespart werden.

Benevol-Präsidentin spricht von «Abwertung der Freiwilligenarbeit»

Wenn man anfange, Freiwillige finanziell zu entschädigen, mache man das System der Freiwilligenarbeit kaputt. Unterstützung erhielt Ursprung in diesem Punkt – für manche vielleicht überraschend – von Ursula Berset. Die GLP-Kantonsrätin ist Präsidentin von Benevol, der Fachstelle für Freiwilligenarbeit im Kanton Luzern. Sie lehnte die Finanzspritze für die pflegenden Angehörigen ebenfalls ab.

«6800 Personen, die ebenfalls Betreuung leisten, gehen so vergessen. Die Eintrittsschwelle ist zu hoch.»

SP-Kantonsrätin Pia Engler

Die Organisation definiert Freiwilligenarbeit gemäss ihrer Website als ehrenamtliches Engagement «ausserhalb der eigenen Kernfamilie». Berset sagt zwar: «Betreuende Angehörige sind ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft.» Deshalb unterstützt die GLP die Entlastungsgutscheine.

Aber: «Kritisch sind wir gegenüber der Anerkennungszulage», so Berset. Solche hätten «negative Auswirkungen auf ein ehrenamtliches Engagement», sie würden falsche Anreize schaffen und die Freiwilligenarbeit abwerten. Dies, weil solche Entschädigungen nicht in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur geleisteten Arbeit stünden.

Care-Arbeit ist nicht das gleiche wie Freiwilligenarbeit

Für ihren Antrag mit der finanzielle Zulage auf eines der Kernstücke des Gegenvorschlags zu verzichten, hatten die meisten Ratskolleginnen wenig Verständnis. «Der Bund definiert Freiwilligenarbeit als Hilfeleistung für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben», sagte beispielsweise SP-Kantonsrätin Pia Engler. Das heisst aus ihrer Sicht: «Care-Arbeit ist keine Freiwilligenarbeit – schliesslich kann man diese nicht einfach abgeben.»

Der Vergleich mit freiwilligen Engagements – beispielsweise in einem «Tschuttiverein» – sorgte auch bei Mitte-Kantonsrat Stephan Schärli für Stirnrunzeln. Mit 85 zu 21 Stimmen lehnte der Kantonsrat schliesslich den Antrag der GLP ab, auf den «Lohn» für pflegende Angehörige zu verzichten.

Vorschläge der SP haben einen schweren Stand

FDP, Mitte, SP und Grüne hatten schon in der Eintretensdebatte angekündigt, den Gegenvorschlag vollumfänglich anzunehmen. Seitens der SP wurden zahlreiche Anträge eingereicht, um den Gegenvorschlag weiter auszubauen. Diese hatten allerdings einen schweren Stand.

Chancenlos war beispielweise der Antrag von Pia Engler, dass der Anspruch auf die Unterstützung nicht an die Hilflosenentschädigung geknüpft wird. Die SP-Kantonsrätin schlug vor, dass stattdessen Fachstellen über die Ansprüche entscheiden. Die Orientierung an einem bestehenden System sei zwar praktisch. Aber: «6800 Personen, die ebenfalls Betreuung leisten, gehen so vergessen. Die Eintrittsschwelle ist zu hoch.»

Ebenfalls bereits abgelehnt hat der Kantonsrat die Idee, dass der Kanton die vollen Kosten für die Umsetzung des Gegenvorschlags übernehmen soll – statt diese hälftig mit den Gemeinden zu teilen. Auch eine Erhöhung der Anerkennungszulage auf mindestens 1200 Franken und eine Verdoppelung des Entlastungsgutscheins auf 2600 Franken fanden keine Mehrheit.

Das Parlament stimmte dem Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung mit 89 zu 21 Stimmen zu. Das Geschäft kommt nun zurück in die zuständige Kommission und wird im Anschluss in der zweiten Lesung verabschiedet.

Verwendete Quellen
  • Botschaft Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» und Gegenentwurf
  • Mitverfolgung des Live-Streams der Debatte
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Libero
    Libero, 30.11.2022, 13:24 Uhr

    SVP’ler*innen werden nie pflegebedürftig,
    aber XXX-Millionen für das Spital Wolhusen!

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