Politik
Wie soll sich Luzern räumlich entwickeln?

Kantonaler Richtplan: Jetzt kannst du mitreden

Der Richtplan legt fest, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll und koordiniert raumwirksame Aktivitäten. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Ab Montag bis 29. Januar 2024 findet die öffentliche Mitwirkung zur Gesamtrevision des kantonalen Richtplans statt. Der Richtplan legt fest, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll und koordiniert raumwirksame Aktivitäten. In der Mitwirkung haben alle Interessierten Gelegenheit sich zu den Richtplaninhalten zu äussern.

Der Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument, um die räumliche Entwicklung im Kanton zu steuern. Im Richtplan definiert der Kanton seine Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Der Richtplan zeigt die künftige räumliche Entwicklung des ganzen Kantons auf in den Themenbereichen Raumstruktur, Siedlung, Mobilität, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung.

Der aktuelle Richtplan des Kantons Luzern wurde 2009 erlassen und 2015 zuletzt teilrevidiert. Vor drei Jahren hat der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision des Richtplans gestartet. Nun hat der Regierungsrat den Richtplanentwurf für die öffentliche Mitwirkung freigegeben, in der Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone sich äussern können. Gleichzeitig wurde der Richtplanentwurf zur Vorprüfung beim Bund eingereicht. Die Mitwirkung dauert vom 11. September bis am 29. Januar 2024 und wird über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.

Das sind die wichtigsten Punkte der Richtplanrevision

Das neue Kapitel Z beinhaltet die Raumentwicklungsstrategie und weitere politische Ziele und strategischen Stossrichtungen zu allen richtplanrelevanten Themen. Darüber hinaus seien sämtliche operativen Richtplankapitel komplett überarbeitet worden. Dabei seien die Kapitel auf den neuen Zielhorizont 2050 ausgerichtet und aktualisiert worden.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  • Stärkere Integration von Klimaschutz und -anpassung in verschiedenen Kapiteln des Richtplans. 
  • Im Kapitel S gab es laut Medienmitteilung wesentliche Anpassungen bei der hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen sowie bei der Bauzonendimensionierung mit den angepassten Bevölkerungswachstums- und Dichtewerten im Hinblick auf die Beurteilung von allfälligen Neueinzonungen. Massgeblich aktualisiert seien auch die Unterkapitel zu den Entwicklungsschwerpunkten (ESP) und Strategischen Arbeitsgebieten (SAG). 
  • Das Kapitel M sei in sehr enger Abstimmung mit dem Projekt Zukunft Mobilität Kanton Luzern erarbeitet worden und stütze sich auf dieses ab. 
  • Im Kapitel L sei die Biodiversität beziehungsweise ökologische Infrastruktur «massgeblich gestärkt» worden, die Landschaftsstrategie integriert und ein neuer Weg zur Förderung von landwirtschaftlichen Spezialkulturen verankere. 
  • Das Kapitel E sei auf die wesentlich geänderten Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Bereich Energie angepasst worden. Das Thema Windenergie wird in einer separaten vorgezogenen Teilrevision behandelt.

Neu bestimmt der Kantonsrat die räumlichen Entwicklungsziele und -strategien

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes PBG im Jahr 2018 hat der Kantonsrat mehr Mitspracherecht bei der Überarbeitung des Kantonalen Richtplans erhalten: Neu erlässt der Kantonsrat die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z), der Regierungsrat hingegen ist weiterhin für die darauf abgestützten weiteren Kapitel des Richtplans und für die Richtplankarte zuständig.

Nächste Schritte in der Richtplanrevision 

Gleichzeitig mit der öffentlichen Mitwirkung hat der Regierungsrat den Richtplanentwurf beim Bund zur Vorprüfung eingereicht. Liegen die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung vor, wird der Richtplanentwurf überarbeitet und danach für 60 Tage öffentlich aufgelegt. Anschliessend unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat die Gesamtrevision zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z) sowie zur Kenntnisnahme der weiteren Inhalte. Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich gegen Ende 2025 abgeschlossen sein.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Staatskanzlei Luzern
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