Kanton Zug will Gelder streichen – Therapiestation Sennhütte vor dem Aus
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Idyll auf dem Zugerberg: Blick auf die Sennhütte und den Sonnenuntergang über dem Lindenberg.
(Bild: zvg)Seit über 30 Jahren werden in der Sennhütte auf dem Zugerberg Suchtkranke behandelt. Doch jetzt bedroht eine Sparmassnahme des Kantons Zug den Fortbestand der Therapiestation. Die Betreiberin der Sennhütte tritt deshalb die Flucht nach vorne an und will den idyllischen Ort verlassen.
280’000 Franken. Das ist der jährliche Beitrag des Kantons Zug an die Sennhütte. In der Einrichtung für Suchttherapie auf dem Blasenberg oberhalb von Zug versuchen bis zu zehn Leute nach ihrem körperlichen Entzug auch im Alltag von ihrer Sucht wegzukommen – Ex-Drögeler, ehemalige Alkoholiker, Medikamentensüchtige, Menschen, die mit einer Mehrfachbelastung kämpfen.
Die 1985 eröffnete Einrichtung geniesst einen guten Ruf in der Öffentlichkeit – und ist beliebt bei ihrer Klientel. Es interessieren sich fünfmal mehr Leute für einen Platz in der Sennhütte als die Institution zu fassen vermag. Dennoch rüstet sich die Zuger Regierung zum finanziellen Kahlschlag und will der Sennhütte den Beitrag im Rahmen des Sparpakets «Finanzen 2019» streichen.
Zuschüsse sind schon gekürzt
Die Regierung glaubt, dass dies ohne ernste Folgen möglich sei und «schätzt das Risiko, dass die Sennhütte den Betrieb ohne Pauschalbeitrag der öffentlichen Hand einstellen müsste, als gering ein», wie sie in ihrer Vernehmlassungsbotschaft an die Zuger Verbände und Parteien schreibt.
Denn die Betreiber der Sennhütte haben es geschafft, innerhalb eines Jahrzehnts ein kleines finanzielles Polster aufzubauen. Im Schnitt 70’000 Franken konnten sie über Jahre auf die Seite legen und so eine Reserve von einer halben Million Franken äufnen.
(Bild: zvg)
Das war für die Zuger Regierung bereits in der Vergangenheit ein Zeichen, dass sich die finanzielle Situation in der Sennhütte «stabilisiert hat» und man der Einrichtung nun weniger Geld überweisen muss. Für die neu ausgehandelte und momentan gültige Leistungsvereinbarung wurden der Therapiestation deshalb schon mal 40’000 Franken pro Jahr abgezwackt.
GGZ hat einen neuen Plan
Fällt nun auch der Sockelbeitrag weg, dann fehlen der Sennhütte, die einen Umsatz von rund 1,5 Millionen Franken macht, über den Daumen gepeilt 200’000 Franken pro Jahr. Das kann nicht lange gut gehen.
«Wenn die Sparmassnahme durchkommt, dann müsste die Sennhütte eigentlich schliessen.»
Peter Fehr, Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug
«Wenn die Sparmassnahme in der vorliegenden Form durchkommt, dann müsste die Sennhütte eigentlich noch 2019 schliessen,» sagt Peter Fehr, Direktor der Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Zug (GGZ), welche die Einrichtung betreibt. «Ein so grosser Etragsausfall kann nicht durch Sparanstrengungen wettmachen werden». Die Sennhütte biete nur wenige Therapieplätze an, sagt er. Da seien die Möglichkeiten begrenzt. Und die verbleibenden finanziellen Reserven würden in zwei Jahren aufgebraucht sein.
Ab in den Wald beim Horbach
Dennoch will Fehr die Flinte nicht ins Korn werfen. Der Vorstand der GGZ hat am Donnerstag einen Plan genehmigt, «welcher die Weiterführung der Einrichtung erlaubt», wie Fehr auf Anfrage bestätigt. Er soll sowohl der GGZ wie auch dem Kanton Zug Vorteile bringen, und zu einer «Win-Win-Situation führen». Die Gemeinnützige Gesellschaft will nämlich die Therapieeinrichtung in die Gebäulichkeiten am Horbach verlegen und komplett auf eigenes Risiko selber betreiben. «Sennhütte im Horbach» heisst der Plan B.
Die Liegenschaft Horbach liegt ebenfalls auf dem Zugerberg – einige Kilometer südlich der Sennhütte – und beherbergt eine sonderpädagogische Einrichtung der GGZ. Am Horbach könnte die GGZ die Suchttherapiestation «mit einem verbesserten und flexibleren Angebot ohne fixe staatliche Beiträge weiterführen», so Fehr. Möglich werden soll dies duch «Skaleneffekte». Also durch eine gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen und Dienstleistungen durch alle GGZ-Institutionen am Horbach.
(Bild: chg)
Widerstand gegen Sparmassnahme
Den Plan will die GGZ nun dem Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister (CVP) schmackhaft machen. Der könnte mit seiner Zustimmung zwei Fliegen auf einen Schlag erlegen: Zum einen könnte er den politische Widerstand, der sich gegen die Streichung des Sockelbeitrags abzeichnet, im Keim ersticken.
In der Vernehmlassung zum neuen Zuger Sparpaket «Finanzen 2019» haben sich jüngst nicht nur die die Linksparteien SP und die Alternative gegen eine Steichkonzert bei der Sennhütte ausgesprochen. Sondern mit dem Verband Zuger Polizei und dem Lehrerinnen- und Lehrervereins des Kantons Zug auch zwei Organisationen, die weltanschaulich in der Mitte der Gesellschaft stehen (zentralplus berichtete).
Rabatt fällt weg
Zum andern kann der Kanton wie gewünscht sparen. Nur ein Viertel der Bewohner der Sennhütte kommen aus dem Kanton Zug. Nur diesen müsste der Kanton den Aufenthalt künftig finanzieren.
Allerdings liegt das Sparpotential weit niedriger, als es der Wegfall des Sockelbeitrags von 280’000 nahelegt. Die GGZ gewährt nämlich dem Kanton bislang einen Vorzugspreis, weil sie durch ihn unterstützt wird. Für Bewohner aus dem Kanton Zug verbilligt die GGZ den Aufenthalt in der Sennhütte um 50 Franken pro Tag.
Kanton und Gemeinden bezahlen
Fällt der Vorzugstarif weg, wird dies dem Kanton Zug künfitg Mehrausgaben von voraussichtlich rund 40’000 Franken pro Jahr bescheren. Ausserdem ist die GGZ frei, künftig für ein besseres Angebot auch höhere Tarife zu verlangen. Übernehmen müssten diese wiederum der Kanton Zug, weil er sich die Tagespauschalen für die Bewohner mit den Wohngemeinden der Betreuten teilt.
Als Alternative könnte man die Bewohner natürlich auch in eine Institution in einem andern Kanton schicken. Inwieweit das Sinn macht und unter dem Strich billiger kommt, ist freilich eine andere Frage.