Neue Spitalliste

Kanton plant Leistungsabbau in der Andreasklinik

Die Chamer Andreasklinik, die zur privaten Hirslanden-Gruppe zählt.

(Bild: zvg)

Der Kanton Zug hat die neue Spitalliste für das Jahr 2023 publiziert. Gewisse medizinische Fachgebiete wie die Onkologie werden künftig nur noch im Kantonsspital angeboten.

Die Spitalliste des Jahres 2023 weist dem Zuger Kantonsspital die Grund- und Notfallversorgung zu, während die Andreasklinik in Cham elektiv ein umfangreiches Angebot an Wahleingriffen anbieten wird. Dies gilt insbesondere für die etablierten Bereichen Orthopädie, Wirbelsäulenchirurgie, Gynäkologie, Verletzungen im Bereich Hals-Nasen-Ohren und Urologie. Der Kanton bekräftigt aber, dass die Andreasklinik auch künftig eine Notfallpraxis im Sinne einer Permanence betreiben kann.

Keine Behandlung mehr von Krebspatienten in der Andreasklinik

In einigen medizinischen Gebieten kommt es aber zu einem Leistungsabbau: Die Leistungsgruppen Onkologie, Hämatologie, Viszeralchirurgie und Gastroenterologie werden neu nämlich nur noch im Zuger Kantonsspital angeboten.

Der Kanton begründet: «Mit der Bündelung dieser Angebote erfolgt eine Aufgabenteilung zwischen dem Zuger Kantonsspital und der Andreasklinik, was angesichts einer Distanz von fünf Kilometer Luftlinie keinerlei Einschränkung der Zugänglichkeit der Versorgung mit sich bringt.»

Der Leistungsauftrag für die Geburtshilfe haben sowohl das Kantonsspital als auch die Andreasklinik erhalten. Für die spezialisierte und hoch spezialisierte medizinische Versorgung der Zugerinnen werden nach wie vor das Kantonsspital Luzern und das Universitätsspital Zürich zuständig sein. Umfassende Leistungsaufträge haben auch die Kinderspitäler Zürich und Luzern erhalten.

Geltende Spitalliste stammt aus dem Jahr 2012

Die geltende Zuger Spitalliste stammt aus dem Jahr 2012. Im Rahmen der Spitalplanung wurde sie gemäss den Vorgaben des Bundes überprüft. Die Spitalliste ist ein Instrument des Kantons Zug, um die medizinische Versorgung für die Zuger Bevölkerung im stationären Bereich zu sichern.

Der Regierungsrat hat bereits im Jahr 2019 Grundsätze zur Spitalplanung beschlossen, die bei der Überarbeitung der Spitalliste weg leitend waren. Diese legen unter anderem fest, dass die Grundversorgung in der Regel innerhalb des Kantons Zug sicherzustellen ist. Für diese Leistungen der Grundversorgung strebt der Kanton zudem eine Konzentration an. Das Ziel dabei: die teure medizinische Infrastruktur optimal zu nutzen und das Personal sinnvoll einzusetzen.

Verwendete Quellen
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