Immer weniger erhalten Prämienverbilligung

Kanton Luzern zündet Nebelpetarden

Der Kanton gibt für die Prämienverbilligung immer weniger Geld aus. Darunter leiden die Bezüger.

(Bild: fotolia.com)

Mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien im laufenden Jahr. Das verspricht die Luzerner Regierung. Doch die Realität sieht genau anders aus, sagen Kritiker: Der Kanton ziehe sich immer mehr aus der Verantwortung zurück.

Die Botschaft tönt gut. Im laufenden Jahr soll im Kanton Luzern mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien eingesetzt werden: «Im Kanton Luzern stehen 2016 insgesamt 172 Millionen (…) zur Verfügung», schrieb der Kanton Mitte Dezember in einer Medienmitteilung, «das ist rund eine Million Franken mehr als im Vorjahr.»

Was die Medienmitteilung verschweigt: 2016 steht nur mehr Geld zur Verfügung, weil der Bund mehr zahlt als im letzten Jahr. Sein Beitrag zur Prämienverbilligung steigt dieses Jahr um 5,7 Millionen Franken. Die Beiträge des Kantons und der Gemeinden hingegen sinken.

Leistungen klaffen auseinander

«Der Kanton zieht sich immer mehr aus seiner Verantwortung», sagt dazu SP-Kantonsrat und Gewerkschafter Giorgio Pardini. Und der Grüne Kantonsrat Michael Töngi, Sekretär des Schweizerischen Mieterverbandes, kritisiert: «Die Leistungen des Kantons und die Prämienerhöhungen bei den Krankenkassen klaffen immer weiter auseinander.» Die zusätzliche Million für das Jahr 2016 könne nicht einmal das Bevölkerungswachstum auffangen und schon gar nicht das ganze Ausmass der ständigen Prämienerhöhungen.

«Das ist keine einmalige Geschichte. Das ist ein Dauerbrenner.»

Giorgio Pardini, Kantonsrat (SP)

Die Entwicklung ist dem Mechanismus bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) geschuldet, die von Bund und Kantonen gemeinsam getragen wird. Dabei richten sich die Bundesbeiträge nach der Entwicklung der Prämien: Wenn sie steigen, steigen automatisch auch die Bundesbeiträge.

Senkung hat System

So sind die Zahlungen des Bundes an den Kanton Luzern vom letzten auf das laufende Jahr von 112,6 auf 118,3 Millionen Franken angestiegen. Im Gegensatz zum Bund kann der Kanton seine Beiträge jedoch selber bestimmen. Er senkt seinen Anteil von rund 58 Millionen Franken im letzten Jahr auf 53,6 Millionen Franken für das Jahr 2016. Die sinkende Beitrag des Kantons an die Prämienverbilligung hat System. Das zeigt eine Umfrage des Tages-Anzeigers von Ende Jahr: Zwischen 2009 und 2014 ist der Finanzierungsbeitrag des Kantons an die IPV von 42,3 auf 33,3 Prozent gesunken. Das sei eine direkte Folge kantonaler Sparprogramme, dabei gehöre Luzern zu den Kantonen mit besonders stark sinkenden Beiträgen an die Prämienverbilligung. 

Der Beleg dafür ist leicht beizubringen. Im letzten Dezember kürzte die Regierung im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplanes 2016 bis 2019 den Kantonsbeitrag für die Prämienverbilligung um 1,2 Millionen Franken – und die bürgerliche Mehrheit winkte das im Kantonsrat durch. Der Widerstand der SP und der Grünen war chancenlos. Ähnliches passierte schon 2014 und 2013 bei der Revision des Prämienverbilligungsgesetzes. 

«Das ist eine Mogelpackung.»

Nino Froelicher, Kantonsrat (Grüne)

Sozialreformen nach Steuersenkung

Das Ziel der Revision war die Verminderung des sogenannten Schwelleneffektes nach dem Grundsatz, dass sich Arbeit mehr lohnen soll als der Bezug von staatlichen Leistungen. Mit diesem Ziel waren ursprünglich alle Parteien einverstanden. Doch der Kantonsrat formte die Vorlage zusätzlich zu einer Verbesserung der Kantonsfinanzen um, indem er den Kreis der anspruchsberechtigten Familien mit Kindern für die IPV senkte.

Das sei «eine Mogelpackung», sagte der damalige Grüne Kantonsrat Nino Froelicher im Parlament. Sozialreformen dürften nicht zu Steuersenkungskorrekturen missbraucht werden. Doch die Bürgerlichen setzten sich durch. Im Folgejahr 2014 verloren laut der Zeitschrift «Saldo» über 12’500 Versicherte den Anspruch auf eine Prämienverbilligung.

«Es werden immer mehr Mittelstandsfamilien mit Kindern aus der IPV rausbugsiert.»

Giorgio Pardini, Kantonsrat (SP)

IPV-Anspruch laufend gesenkt

«Das ist keine einmalige Geschichte», sagt Giorgio Pardini dazu, «das ist ein Dauerbrenner.» Er spielt damit auf den Trend an, den Anspruch auf die Prämienverbilligung dauernd zu verschärfen: Über die Jahre ist das Referenzeinkommen für einen IPV-Anspruch von 100’000 Franken auf 80’000 und aktuell auf 75’000 Franken gesenkt worden. Wer mehr verdient, profitiert nicht mehr. «Es werden immer mehr Mittelstandsfamilien mit Kindern aus der IPV rausbugsiert», sagt Pardini. Der gesamte Trend ist in einer Statistik von Lustat ablesbar, die den Zeitraum von 2007 bis 2013 umfasst: Die Zahl der Auszahlungen sank in diesem Zeitraum von rund 61’000 auf 46’000.

«Das geht auf Kosten des unteren Mittelstandes», sagt Michael Töngi, und er kritisiert, dass die Prämienverbilligung zunehmend ein Instrument der Sozialhilfe werde. «Das ist aber nicht die Idee der Prämienverbilligung», betont er, «solange wir ungerechte Kopfprämien haben, muss eine breitere Bevölkerungsschicht von den Prämienverbilligungen profitieren können. Diesbezüglich erleben wir aber nur Rückschritte.»

Das von den Bürgerlichen oft vorgebrachte Argument, die Bürgerinnen und Bürger des Kantons würden mit Steuersenkungen entlastet, bringt Kantonsrat Giorgio Pardini in Rage. «Das ist eine Lüge», sagt er und argumentiert: «Es mag sein, dass gewisse Mittelstandsfamilien nominell weniger Steuern zahlen, doch wenn sie aus der Prämienverbilligung rausfliegen, wird dieser Vorteil wieder vernichtet.»

Wenn eine Familie auf 2000 Franken Prämienverbilligung verzichten müsse, fahre sie schlechter als mit tieferen Steuern. «Das merken die Leute ganz direkt, vor allem auch, weil sich 2015 die Löhne nicht bewegt haben.»

Stellungnahme des Kantons


Hinweis der Redaktion: Der Kanton Luzern schrieb eine umfassende Stellungnahme zu einzelnen Punkten. Jedoch erst nach der Publikation des Artikels, die Antworten trafen nicht innert nützlicher Frist ein. 

Daniel Wicki, Fachbereichsleiter Gesundheits- und Sozialdepartement, führt folgende Punkte zu den gestellten Fragen auf: 

  • In der Medienmitteilung vom 16. Dezember 2016 stehe, dass eine Million Franken mehr zur Verfügung seien. Es stehe nicht, dass der Kanton 2016 eine Million Franken mehr bezahle. Die Aussagen zur Finanzierung seien nur auf das Jahr 2016 bezogen gewesen.
  • zentral+: Für das Jahr 2016 sinken die Kantonsbeiträge (inkl. Gemeinden) gegenüber dem Jahr 2015 um 4,4 Millionen Franken (2016: 53,6 Millionen Franken, 2015 rund 58 Millionen Franken). Wie erklären Sie die Abnahme? Daniel Wicki: «Die gekürzten Mittel sind Ausdruck der finanziell angespannten Lage des Kantons. Es ist aber unvollständig, nur die Aufwendungen für die direkt als IPV ausbezahlten Beiträge zu betrachten und die Aufwendungen für uneinbringliche Prämien ausser Acht zu lassen, denn auch dies sind Leistungen für die Deckung der Prämien von Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.» Dabei sei auch zu beachten, so Wicki weiter, dass die Frage nach dem Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung nur die halbe Realität abbilde.
  • Ebenso wichtig seien gemäss Wicki die Ergebnisse der Gesundheitspolitik, die dazu führen würden, dass die Luzernerinnen und Luzerner im schweizerischen Vergleich unterdurchschnittliche Krankenkassenprämien zu bezahlen hätten. «Da der Kanton Luzern aufgrund des Anstiegs des Kostenteilers von 53 Prozent 2016 auf 55 Prozent 2017 nochmals 12 Millionen Franken zusätzlich an die Spitalfinanzierung beisteuert, darf davon ausgegangen werden, dass sich die Prämien auch in Zukunft günstig entwickeln werden.»
  • zentral+: Gemäss der Umfrage des Tages-Anzeigers sind die Luzerner Kantonsanteile bei der IPV von 2009 bis 2014 von 42,3 auf 33,3 gesunken. Warum spart der Kanton immer mehr bei seinem Anteil? Wicki: «Die gekürzten Mittel sind Ausdruck der finanziell angespannten Lage des Kantons.»
  • zentral+: Warum erhöht, wie der Bund, der Kanton seinen Anteil nicht? Wicki: «Weil dem Kanton die Mittel fehlen.»
 
Ergänzung: Jährliche Zahlen über die Entwicklung des Kantonsanteils zwischen 2009 und 2014?
 

Jahr

Leistungen total (Fr.)

Bundesbeiträge (Fr.)

2009

2014

145‘791‘916

161’011’012

86‘055‘658

107’333’335

 
  • zentral+: Aus politischen Kreisen (links-grün) kommt der Vorwurf, der Kanton nutze die IPV als Sparvehikel, was meinen Sie dazu? Wicki: «Das Budget wird durch den Kantonsrat beschlossen. Dabei hat sich der Kanton an die Vorgaben des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen zu halten. Er kann Ausgaben nur im Rahmen dieses Gesetzes beschliessen. Die finanzielle Lage des Kantons ist nun mal angespannt und der Handlungsspielraum ist begrenzt.»
  • Eine Reduktion des Schwelleneffekts sei nur möglich, wenn für die Menschen im Grenzbereich zur Schwelle mehr Mittel zur Verfügung stehen. «Dies war nur möglich durch eine Umverteilung der beschränkt verfügbaren Mittel zugunsten dieser Personengruppe», sagt Wicki. Die Verkleinerung des Kreises der Anspruchsberechtigten sei eine direkte Folge aus der Umverteilung.
  • zentral+: Wieviele Haushalte erhalten seit 2014 keine IPV mehr? Wicki: «Im Jahr 2013 erfolgten Zahlungen an 61’529 Haushalte, im Jahr 2014 waren es 53’798. Die ausgewerteten Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor.»
  • Ergänzung: Die Einkommensgrenze für die IPV wurde im Laufe der Jahre von 100 000 auf 80 000 und nun auf 75 000 Franken reduziert. Durch diese Massnahme wurden 4,35 Mio. Franken frei, die für die Bezugsberechtigten im untersten Einkommenssegment eingesetzt werden konnten.
 
Ergänzung: Entwicklung der Anspruchsberechtigten Personen

Jahr

IPV-Begünstigte

2009

126‘052

2010

130‘670

2011

125‘033

2012

123‘644

2013

123‘846

2014

111‘258

  • zentral+: Wegen den steigenden Prämien und den stagnierenden Löhnen wird der Mittelstand immer weniger mit IPV entlastet. Was meinen Sie zu dieser Entwicklung? Wicki: «Das Bundesrecht schreibt vor, dass die Prämien von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen seien. Es schreibt nicht vor, dass der Mittelstand zu entlasten sei.»
 
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