Luzern hat insgesamt 18 Lotto-Kassen

Kanton Luzern hat ein Chaos bei Lotteriefondsgeldern

Das Postulat will einen einfacheren Zugang und eine transparentere Vergabe von Lotteriefondsgeldern. (Bild: Adobe Stock)

Heute ist im Kanton Luzern die Vergabe von Lotteriefondsgeldern dezentral organisiert und läuft über 18 verschiedene Unterfonds. Ein Postulat möchte die Vergabe von Lotteriegeldern vereinfachen. Der Kanton räumt ein, dass es Verbesserungsbedarf gibt.

GLP-Kantonsrätin Ursula Berset forderte von der Regierung, die Vergabe von Lotteriegeldern zu vereinfachen. Im Kanton Luzern ist die Vergabe der Gelder äusserst kompliziert geregelt. So schreibt sie, zusammen mit Mitunterzeichner, in ihrem Postulat: «Jedes Departement verfügt selbst über die Gesuche, und es werden insgesamt 18 Unterfonds geführt. Dies führt nicht nur zu einer im Vergleich mit den anderen Kantonen äusserst unübersichtlichen Situation.»

Wie genau die Lotteriefondsgelder vergeben werden, das ist heute wenig transparent. Das Postulat will dies ändern. Jetzt hat der Kanton Luzern seine Stellungnahme veröffentlicht.

Kanton Luzern erkennt einen Handlungsbedarf

Der Kanton Luzern schreibt, dass die Vergabe der Gelder stets sauber über die Bühne gegangen sei. Das bestätige auch die Interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA). Im Bericht 2020 schreibt die Aufsicht: «Die Vergabestrukturen und -prozesse konnten nachvollziehbar dargelegt werden. Die für die vorliegende Berichterstattung benötigten Angaben liegen vor.»

Die Antwort des Kantons liefert einen Einblick, wie die Gelder genau verteilt werden. «Die Lotteriegelder werden grundsätzlich durch die für die einzelnen Vergabebereiche zuständigen Departemente gesprochen, welchen die Verantwortung der Einhaltung der Vergabekriterien obliegt.»

Allerdings kritisiert die GESPA ebenfalls die Anzahl der verschiedenen Unterfonds. «Im Kanton Luzern existieren insgesamt 18 Fonds und zwei (direkte) Mittelzuweisungen. Die Nachvollziehbarkeit ist aufgrund der hohen Anzahl Fonds, welche auf sieben verschiedenen Excel-Files ausgewiesen werden, per se erschwert. Die Angaben wurden aber transparent ausgewiesen.» Der Kanton Luzern kommt daher zum Schluss, dass diese Praktik überprüft werden muss. «Ebenso bezüglich
einer optimierten Darstellung sämtlicher Informationen im Themenbereich.» Das Postulat soll als teilweise erheblich erklärt werden.

Verwendete Quellen
  • Postulat P 930
  • Stellungnahme 1265 Kanton Luzern
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