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Der Regierungsrat Luzern genehmigt die Teilrevision der Horwer Ortsplanung. Einige Gebiete bleiben vorerst offen.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Horw genehmigt. Das teilt die Gemeinde Horw in einer Medienmitteilung mit. Die Planung trete nach Ablauf einer 20-tägigen Einsprachefrist in Kraft.
Die Stimmberechtigten von Horw hatten die Teilrevision am 3. März 2024 angenommen. Rund 69 Prozent hätten damals dafür gestimmt. Mit der Revision setze Horw kantonale Vorgaben um. Dazu gehörten die Vereinheitlichung von Begriffen im Baurecht, die Festlegung von Gewässerräumen und neue Regeln für die Berechnung von Gebäuden.
Das genehmigt der Regierungsrat nicht
Künftig zähle die Höhe eines Gebäudes und nicht mehr die Zahl der Stockwerke. Zudem verfolge Horw eigene Ziele: Es sollen keine neuen Bauzonen geschaffen werden und bestehende Wohngebiete wie Riedmatt-Schöngrund und Steinen-Grisige sollen dichter bebaut werden.
Nicht genehmigt habe der Regierungsrat vorerst die geplanten Änderungen im Gebiet Underhasli sowie in der Seebucht Horw. Dort wolle die Gemeinde Flächen für öffentliche Zwecke und Freizeitanlagen schaffen. Davon betroffen seien Grundstücke, auf denen heute Firmen arbeiten.
Unternehmen legen Einsprache ein
Die Unternehmen Sand + Kies AG und Tschümperlin AG hatten bereits im Jahr 2022 Einsprache eingelegt, weil sie um ihre bisherigen Nutzungen fürchten. Über diese Teile der Planung wolle der Regierungsrat später separat entscheiden.
Die Diskussionen um die Ortsplanung begannen 2022. Damals wurde bekannt, dass Horw in der Seebucht Flächen öffentlich zugänglich machen will. Die Gemeinde prüfte auch Landkäufe oder Tauschaktionen, um die Pläne umzusetzen (zentralplus berichtete).
- Medienmitteilung der Gemeinde Horw