Förderung erneuerbarer Energien

Kanton Luzern führt Abzug von Energiemassnahmen ein

Der Kanton Luzern will erneuerbare Energien mit einem neuen steuerlichen Abzug fördern. (Bild: Adobe Stock)

Einwohner des Kantons Luzern können in der Steuererklärung 2023 erstmals einen Abzug für Energie- und Umweltschutzmassnahmen tätigen. Damit will der Kanton erneuerbare Energien fördern.

Im Kanton Luzern können in der Steuererklärung 2023 erstmals Energie- und Umweltschutzmassnahmen geltend gemacht werden. Der Kantonsrat hat im Rahmen der Klimadebatte einen Antrag der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) überwiesen, wonach der steuerliche Abzug für Investitionen in Solaranlagen und energetische Sanierungen für die Staats- und Gemeindesteuern eingeführt werden soll.

Die Änderungen gelten ab der Steuerperiode 2023. Diese können also erstmals mit der Steuererklärung 2023 im Jahr 2024 geltend gemacht werden. Damit werden etwa Investitionen in Erd- und Luftwärmepumpen, Pellet-Heizungen, solare Warmwasser- und Heizungsanlagen sowie Photovoltaikanlagen neu steuerlich begünstigt.

In der Medienmitteilung teilt der Kanton zudem mit, dass Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen neu erst ab 10’000 kWh besteuert werden.

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