Und kauft sich frei

Kanton kündigt historischen Vertrag

In St Urban dürften nebst den Glocken bald die Kassen klingeln. (Bild: mik)

Der Kantonsrat hat entschieden, einen 1848 beschlossenen Vertrag mit der Kirchgemeinde St. Urban zu kündigen. Das kostet Luzern Millionen.

Am ersten Tag der Dezembersession hat sich der Luzerner Kantonsrat dafür ausgesprochen, seine Kollaturverpflichtung gegenüber der Kirchgemeinde St. Urban aufzulösen. Er will damit aus einem einzigartigen historischen Vertrag austreten, welcher seit rund 176 Jahren besteht.

Aufgrund der Kollaturverpflichtung ist der Kanton Luzern für die katholische Seelsorge sowie auch für den Unterhalt der Gebäude verantwortlich, welche in St. Urban für den Gottesdienst genutzt werden. Gut 300'000 Franken hat der Kanton deshalb bisher jährlich in die Gemeinde überwiesen. Künftig muss sich die dortige Kirchgemeinde selbst um diese Aufgaben kümmern.

Entschädigung in Millionenhöhe

Mit dem Beschluss gibt das kantonale Parlament auch grünes Licht für eine Einmalzahlung an die Kirchgemeinde St. Urban. Knapp 7,5 Millionen Franken zahlt Luzern als Entschädigung dafür, dass der Vertrag aufgelöst wird. Wegen der Höhe dieser Summe musste sich der Kantonsrat mit dem Geschäft befassen.

Im Oktober gab der Kanton bekannt, dass er sich der Kollaturverpflichtung entledigen möchte. Damals gab er als Grund dafür an, dass die psychiatrische Klinik St. Urban darum gebeten habe. Sie war bis anhin für die Erfüllung der kantonalen Verpflichtung verantwortlich (zentralplus berichtete).

Dank des Vertrags waren Katholiken in St. Urban lange Zeit von der Kirchensteuer befreit. Ob sich dies nun ändern wird und die Kirchgemeinde bald eine Taxe einführt, ist noch nicht bekannt.

Verwendete Quellen
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