Jungpolitiker auf Geldsuche

Jetzt wird’s politisch: Zuger Plakataffäre erreicht das ESAF

Stein des Anstosses: Anonymisiertes Plakat zur Wohnrauminitiative im Bahnhof Zug.

(Bild: zvg)

Das Zuger Komitee für bezahlbaren Wohnraum hofft, dank dem eidgenössischen Schwing- und Älplerfest (ESAF) die Schulden loszuwerden, welche ihm wegen der Plakataffäre entstanden sind. Die Schwingfans sollen Bier trinken, bis das Finanzloch gestopft ist.

Luzian Franzini ist sich der Pointe durchaus bewusst: Die Schwingfans aus Zug und aus der ganzen Schweiz sollen bei einem Bierstand anlässlich des ESAF mithelfen, die Schulden zu tilgen, an denen das Initiativkomitee für bezahlbaren Wohnraum seit der bekannten Plakataffäre zu beissen hat. Am ESAF – ausgerechnet.  

«Es ist natürlich wirklich etwas ironisch, wenn wir ausgerechnet am ESAF einen solchen Stand betreiben», sagt Luzian Franzini, Co-Präsident der Jungen Grünen Schweiz und Zuger Nationalratskandidat. OK-Präsident des ESAF ist schliesslich SVP-Regierungsrat Heinz Tännler. Dieser wurde von den Jungpolitikern gemeinsam mit seinem damaligen Regierungsratskollegen Matthias Michel auf Plakaten mitsamt ihrem Jahreslohn abgebildet. Dies missfiel Tännler und Michel: Sie gingen rechtlich gegen die Jungpolitiker vor (zentralplus berichtete).

«Wir wollen den Ansturm der vielen Besucherinnen und Besucher nützen», sagt Franzini dazu. Während dem ESAF würden ja 350'000 Gäste erwartet. «Da hoffen wir natürlich, dass eine Nachfrage nach feinem Zuger Bier besteht.»

Noch immer Schulden von rund 6'000 Franken

Die Jungen Alternativen und die Juso haben das «Paettern» beim Zuger Bahnhof gemietet. «Wir haben wegen Entschädigungszahlungen in Zusammenhang mit der Plakataffäre noch ein Finanzloch von rund 6'000 Franken. Wir erhoffen uns während dem ESAF Einnahmen in diesem Grössenbereich», sagt Franzini. Prognosen seien jedoch schwierig. 

«Wir werden beim 'Paettern' einen überdachten Pavillon mit einem gemieteten Bartresen aufstellen.» Man werde bereits am Freitagabend präsent sein und praktisch einen durchgehenden Schichtbetrieb betreiben (Freitag 17:00 bis 01:00, Samstag von 10:00 bis 02:00 und am Sonntag von 10:00 bis 21:00 Uhr). «Damit dies so möglich ist, müssen alle anpacken.» Über das Wochenende verteilt werden deshalb rund 20 Mitglieder Jungen Alternativen und der Juso hinter dem Tresen stehen.

Zwar werde an diesem Wochenende das Politische nicht im Vordergrund stehen, meint Franzini. Aber klar: «Wenn es sich ergibt, diskutieren wir bei dieser Gelegenheit mit der Bevölkerung auch über den Plakatfall und die damit verbundenen, teilweise absurden Aspekte.»

«Wir werden auf Nummer sicher gehen»

Das damalige Plakat werde man allerdings kaum nochmals zeigen: «Wir haben kein juristisches Gutachten erstellen lassen, was bei einem erneuten Zeigen des Plakates genau passieren würde.» Es könnten eine Busse oder eine erneute Klage drohen. «Wir werden auf Nummer sicher gehen. Ein erneutes Gerichtsverfahren können wir uns keinesfalls leisten.»

Anders als damals bei den Plakaten sollte es diesmal also keinen Ärger geben. Franzini erwartet jedenfalls keine Probleme mit der Polizei oder mit anderen Behörden: «Der Bierstand wird über alle nötigen Bewilligungen verfügen und ist komplett legal.» Es werde also keinerlei Möglichkeiten geben, rechtlich etwas gegen diesen Bierausschank zu unternehmen. «Auch wenn unser Stand nicht bei allen gern gesehen sein wird», fügt Franzini an.

Die Zuger Plakataffäre

Im Mai 2017 wurde im Kanton Zug über die Initiative für bezahlbaren Wohnraum abgestimmt. Kurz vor der Abstimmung waren im Bahnhof Zug Plakate mit den Köpfen des Zuger Finanzdirektors Heinz Tännler (SVP) und des damaligen Volkswirtschaftsdirektors Matthias Michel (FDP)  abgebildet. Beide hielten eine Art Steckbrief in der Hand. Darauf war zu lesen: «Beruf Regierungsrat. Jahreslohn: 279'744 Franken. Meinung: Zug hat genug zahlbaren Wohnraum.»

Hinter der Plakataktion standen die Zuger Juso, die Jungen Alternativen und das Komitee für bezahlbaren Wohnraum. Den beiden Regierungsräten missfiel die Provokation derart, dass sie rechtliche Schritte einleiteten und ans Zuger Kantonsgericht gelangten. Der vom Zuger Kantonsgericht eingesetzte Einzelrichter befahl den Initianten mittels superprovisorischer Verfügung, die Plakate abzuhängen.   

Kosten von rund 48'000 Franken

Richtig ausgestanden ist die Geschichte rund um die Zuger Plakataffäre noch überhaupt nicht. Das merkt man den Reaktionen an. «Das politische Engagement von jungen Menschen wird durch die regierungsrätliche Einschüchterung von Jungpolitikerinnen und Jungpolitikern nicht gefördert», sagt etwa Yannik Ringger, Co-Präsident des Zuger Komitees für bezahlbaren Wohnraum.

Neben der Parteientschädigung von insgesamt 16'950 Franken an die beiden Regierungsräte Matthias Michel (FDP) und Heinz Tännler (SVP) schlugen die Gerichtskosten laut Ringger mit ungefähr 11'000 Franken und die Anwaltskosten mit ungefähr 20'000 Franken zu Buche. Das ergibt in der Summe Kosten von rund 48'000 Franken.   

«Heute würden wir die Plakate hängen lassen»

Die junge Zuger Linken wollten nach dem Entscheid des Einzelrichters auf dem Gerichtsweg in Erfahrung bringen, ob der Inhalt dieser Plakate wirklich eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellte. Weil die Plakate aber nicht mehr öffentlich zu sehen waren, gingen die Gerichte in der Folge auf diese Frage gar nicht mehr ein.

Die Initianten der Initiative für bezahlbaren Wohnraum bei der Einreichung des Volksbegehrens 2016. (Bild: zVg)

«Heute würden wir die Plakate hängen lassen, damit geklärt würde, ob eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung begangen wurde oder nicht», sagt Marco Knobel, Co-Präsident des Initiativkomitees. «Das wissen wir leider bis heute nicht.» Klar ist: Eine solche Widersetzung gegenüber dem Abhängbefehl wäre die jungen Aktivisten in finanzieller Hinsicht deutlich weniger teuer zu stehen gekommen.

Zivilrichter wurden schon verschiedentlich kritisiert

Dabei wäre die Klärung der Frage, ob diese Plakate inhaltlich wirklich widerrechtlich waren,  wohl weit über den Kanton Zug hinaus von Interesse gewesen. 

Die Frage, wie weit die Meinungsäusserungsfreiheit gehen dürfe, sei in der Praxis «ein altes Thema», erklärt Markus Schefer, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Basel. Wenn es um Persönlichkeitsverletzungen gehe, so hätten Zivilgerichte eine gewisse Tendenz, die Meinungsäusserungsfreiheit nicht unbedingt prioritär zu gewichten, respektive sich diesbezüglich eine gewisse Zurückhaltung aufzuerlegen. Dies sei in der Literatur schon verschiedentlich kritisiert worden.

Im Fall Vasella stützte das Bundesgericht die Juso

Kurz nach dem Entscheid des Zuger Einzelrichters im Jahre 2017 äusserten sich der Kommunikationsberater Daniel Eckmann und der Anwalt Paul Thalmann in einem Gastkommentar in der «NZZ» zu dieser Plakat-Geschichte. In Verteidigung der beiden Regierungsräte führten sie unter anderem an, dass eine politische Kampagne «nicht largeren rechtlichen Grenzen des Persönlichkeitsschutzes» unterliege «als anderes menschliches Tun.»

Die zentrale Frage musste allerdings sein, wie ein Gericht im konkret vorliegenden Fall entschieden hätte. Im bekannten Fall Juso vs. Vasella hatte das Bundesgericht die Widerrechtlichkeit der Persönlichkeitsverletzung verneint und damit den Juso recht gegeben.

«Die Aktion regt auch ein wenig zum Schmunzeln an»

Eine klare Meinung zum Inhalt der Plakate hat Ueli Mäder, emeritierter Professor für Soziologie an der Universität Basel. Er hat sich vor wenigen Tagen das damalige Plakat angesehen. Auf Anfrage sagt Mäder, diese Plakate hätten einen brisanten Sachverhalt erhellt. «Wichtig ist: Diese Plakate nehmen Mitverantwortliche in die Pflicht, ohne diese polemisch anzuprangern. Die Aktion regt zum Nachdenken und auch ein wenig zum Schmunzeln an.» Rechtliche Schritte würden eher vom Faktischen ablenken, so Mäder: «Inhaltliche Debatten sind dringlich. Die eklatanten Gegensätze gefährden den sozialen Zusammenhalt.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


3 Kommentare
  • Profilfoto von Felix von Wartburg
    Felix von Wartburg, 25.08.2019, 01:38 Uhr

    Eigentlich ist die ganze Geschichte eine Komödie und gleichzeitig eine Tragödie. Eine Komödie deshalb, weil sich zwei extrem gut verdienende Politiker darüber ärgern, dass ihr sehr hohes Einkommen mit weniger gut verdienenden in eine Relation gesetzt wird und sie an ihrer Aussage: «Zug hat genug bezahlbaren Wohnraum» aufgehängt werden. Es gibt viele Familien in Zug, die mit Steuergeldern unterstützt werden müssen, damit sie die «marktkonformen» Mieten bezahlen können. Die Profiteure sind die Vermieter, die Leidtragenden die Mieter. Die Vermutung sei erlaubt, dass ebensolche Politiker sich in irgend einer Form an den überrissenen und für viele Menschen unerschwinglichen Mietkosten bereichern. Die beiden Politiker vergleichen sich mit Ihresgleichen und können oder wollen nicht anerkennen und einsehen, dass es auch «Normalverdienende» gibt, die keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Darüber kann man – weil man ihre Gedanken nicht wirklich ernst nehmen kann – eigentlich nur lachen, auch wenn es schwer fällt. Soweit die Komödie.
    Nun zur Tragödie: Wenn sich zwei Politiker, die vier- bis sechsmal mehr verdienen als «Normalverdiener» – ob sie etwas leisten oder nicht – sich selbst so tief erniedrigen, dass sie «mit Kanonen auf Spatzen schiessen müssen», das ist ausserordentlich tragisch. Dass sie sich so übertrieben massiv zur Wehr setzen könnte ein Beweis sein, dass sie sich schuldig fühlen und sich mit Macht und Einfluss «Recht verschaffen». Wer sich keiner Schuld bewusst ist, muss sich nicht derart verteidigen und die Gerichte anrufen. Die beiden Politiker haben durch ihre übertriebene Reaktion die freie Meinungsäusserung und die Grundlagen unserer Demokratie – und auch ihr Ansehen – massiv beschädigt.
    Dass danach einer absolut nachvollziehbaren, gut begründeten Aktion von meinungsfreiheitlich geschützten Bürgerinnen und Bürgern Gerichtskosten von fast 50’000 Franken auferlegt wurden, wirft ein schlechtes Licht auf unsere Demokratie, auf unsere Rechtsprechung und vor allem auf die beiden Politiker.
    Ich wünsche den «Jungen Alternativen» und der «Juso» als Initianten dieser ehrlichen und klugen Initiative, dass sie am Eidg. Schwing- und Älplerfest in Zug so viele Biere verkaufen können, dass sie eine ähnliche Initiative erfolgreich starten können, und dass allfällige Gerichtskosten im Voraus gedeckt sind.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von R. Heusser
      R. Heusser, 25.08.2019, 08:51 Uhr

      Vielen Dank für diesen Komentar . Wenn sich bürgerliche Politiker schon auf den Weg machen , weniger Verdienenden Bürgern noch zusätzlich das Leben schwer zu machen , statt sie in ihren Sorgen wahrzunehmen , haben sie in der Politik nichts zu suchen . Schon gar nicht in Bern , wo sie mit ihrer Gesinnung sowiso nur auf Nationaler Ebene zementieren wollen . In diesem Sinne bleibt wohl auch Herr Heinz Tännler lieber in Zug .

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 21.08.2019, 11:58 Uhr

    Der Abhängebefehl des Einzelrichters war ein juristischer Hüftschuss, getrieben von ideologischem Kadavergehorsam gegenüber zwei bürgerlichen Regierungsräten. Es handelt sich um einen gravierenden Eingriff in die von der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit. Die Persönlichkeitsrechte der beiden Magistraten wurden in keiner Weise verletzt, handelt es sich doch bei Regierungsräten um öffentliche Personen, deren Köpfe man auch ohne besondere Einwilligung abdrucken darf. Zudem sind ihre Jahresgehälter bekannt und auch ihre Meinungen zum bezahlbaren Wohnraum im Kanton Zug. Die Kombination der drei Fakten (Abbild, Lohn, Qualifizierung des Wohnangebots) hat die beiden offenbar auf die Palme gebracht. Tatsächlich ist die Aussage der inkriminierten Plakate brisant. Sie bringen in Kurzform zum Ausdruck, dass Reiche im Kanton Zug genügend bezahlbaren Wohnraum finden. Peinlich für die beiden angeblichen Volksvertreter Tännler und Michel ist, dass sie mit den Plakaten als Sachwalter des Kapitals entlarvt werden, was eigentlich auch kein Geheimnis darstellt. Indem sie die kritisierenden Jungpolitiker mit erheblichen finanziellen Folgekosten mundtot machen wollen, haben die beiden Magistraten ein bedenkliches Zeugnis für autoritäres Gedankengut und Handeln abgeliefert. Solche Personen sollten unter keinen Umständen den Kanton Zug in Bern vertreten dürfen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon