Salon in der Altgasse «erregt» die Region

In Baar gibt es wegen eines Bordells Stunk

Im Gebäude dieser Garage befindet sich der Sexbetrieb, welcher nun doch bewilligt werden soll. (Bild: Beat Holdener)

Die Gemeinde Baar hat einen Salon, mitten im Gewerbegebiet, nachträglich nicht bewilligt. Der Zuger Regierungsrat musste den Fall prüfen und pfeift nun die Gemeinde zurück.

Bei der Altgasse in Baar gibt es eine Garage. In diesem Gebäude werden allerdings nicht nur Fahrzeuge repariert, es brennen auch rote Lampen.

Dass in diesem Gebäude überhaupt ein Sexbetrieb möglich ist, brauchte es ein Baugesuch. Dieses lag auch vor rund einem Jahr bei der Gemeinde auf und wurde nachträglich eingereicht. Gesuchsteller war der Besitzer der Garage Reichlin. «Ein Baugesuch ist wegen der Umnutzung vorgeschrieben», heisst es damals seitens der Firma (zentralplus berichtete).

Gemeinde verweigerte die Bewilligung

Der Betrieb bereitete der Gemeinde und den Nachbarn keine Freude. Es gab eine Sammeleinsprache von 150 Anwohnern und im Juli 2021 hat Baar die nachträgliche Baubewilligung verweigert. Die Begründung der Gemeinde lautetet damals: «Wenn ein Betrieb zur Folge hat, dass die Umgebung unsicher, unästhetisch oder sonst wie unfreundlich wirkt, so kann dies die Attraktivität einer Gegend für Geschäfte und Wohnungen beeinträchtigen.»

Mit dem Entscheid der Gemeinde ist die Geschichte allerdings noch nicht an ihrem Ende. Der Garagist reichte eine Verwaltungsbeschwerde ein. Und wie die Zuger Zeitung berichtet, hat diese Beschwerde auch tatsächlich Erfolg.

Nun gibt es doch noch eine Bewilligung für den Betrieb

Der Zuger Regierungsrat entscheidet, dass die Gemeinde Baar den Salon im Gewerbegebiet bewilligen muss. Ein solcher Betrieb haben zwar ein «ideelles Immissionspotenzial». Wer allerdings in einer Arbeitszone lebt, muss damit rechnen, dass es gewisse Immissionen gibt.

Es sei daher nicht gerechtfertigt, dass die Gemeinde die Wirtschaftsfreiheit einschränkt. Die Vorinstanz gehe daher zu weit, wenn sie die Bewilligung für den sexgewerblichen Betrieb verweigert.

Das Dossier geht nun zurück an die Gemeinde.

Verwendete Quellen
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon