Weil potente Firmen mit Wegzug drohen

Höher und dichter: Luzern will mehr Freiheiten beim Bauen

Die Kantonalbank will um zwei Stockwerke aufstocken. Zum Leidwesen des Vereins Stadtbild Luzern (Visualisierung). (Bild: zvg)

Die Kantonalbank will aufstocken, auf dem EWL-Areal will man in die Höhe bauen. Beides wäre unter der jetzigen Bau- und Zonenordnung (BZO) nicht möglich. Diese will die Stadt Luzern nun anpassen und so mehr Handlungsspielraum gewinnen – und den Wegzug von Firmen verhindern.

Es soll wieder geändert werden, wie und wo gebaut werden darf. Und das nur sechs Jahre nachdem die letzten Bauvorschriften in einer Gesamtrevision vollständig unter die Lupe genommen wurden. Weshalb ist dies nötig?

Seither ist bautechnisch in der Stadt einiges geschehen. Beschwerden wurden eingereicht, Gerichtsurteile ausgestellt sowie neue übergeordnete gesetzliche Vorgaben und Volksentscheide getroffen. Unter anderem wurde der Bau von Hochhäusern bei der Seebrugg verhindert, oder vom Stimmvolk bestimmt, dass die Zentral- und Hochschulbibliothek in eine Schutzzone verlegt wird.

Schwerpunkt: Wirtschaftsstandort und gemeinnütziges Wohnen

Bei der geplanten Änderung werden mehrere Schwerpunkte gesetzt: «Es gilt, Anliegen von hohem öffentlichen Interesse – wie die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die Stärkung des Wirtschaftsstandortes oder die Sicherung von Freiräumen – umzusetzen», erklärt Baudirektorin Manuela Jost.

So sähe die Aufstockung der Kantonalbank aus. Dabei wird sie die Höhe der umliegenden Gebäude nicht überschreiten (Visualisierung).

So sähe die Aufstockung der Kantonalbank aus. Dabei wird sie die Höhe der umliegenden Gebäude nicht überschreiten (Visualisierung).

(Bild: zvg)

«Die Luzerner Bevölkerung wird von der konkreten Änderung nichts merken», meint Bruno Gsteiger, Projektleiter Nutzungsplanung. Nur für die Stadt selbst seien die insgesamt 22 Änderungen der BZO eine Erleichterung.

Für die Bewohnerinnen schliesslich sei nur die Umsetzung der Projekte spürbar. Betroffen sind vor allem Gebäude oder Gebiete auf der linken Seeseite. So sind derzeit zum Beispiel die Zentral- und Hochschulbibliothek, die ABL Himmelrich, das EWL-Areal oder die Luzerner Kantonalbank (LUKB) in der Pipeline.

Stadt will Kantonalbank-Wegzug verhindern

Um den Wirtschaftsstandort Luzern zu stärken, soll etwa der Hauptsitz der LUKB ausgebaut werden. «Unter der jetzigen Ordnung wäre dies nicht möglich», meint Manuela Jost. Um zu verhindern, dass sich die LUKB einen anderen Standort sucht, will die Stadt der Bank entgegenkommen beziehungsweise die Zonenordnung dementsprechend anpassen. Die Fassaden dürften damit höher werden.

Die zwei hinzukommenden Stockwerke werden für zusätzliche Büroräumlichkeiten benötigt. Diese nach Luzern gebrachten Arbeitsplätze lägen schliesslich, so die Baudirektorin, im öffentlichen Interesse der Luzerner Bevölkerung. «Das aufgestockte Gebäude wird damit immer noch weniger hoch sein als zum Beispiel das Globus-Gebäude», ergänzt Gsteiger.

Mehr Platz auch für die CSS

Zudem soll mit der Teilrevision auch dafür gesorgt werden, dass der Hauptsitz der CSS-Versicherung ausgebaut werden kann. Das L-förmige Gebäude soll auf der Tribschenstrassenseite verlängert werden.

Das L-förmige Gebäude des CSS-Hauptsitzes soll an der Tribschenstrasse verlängert werden. Das nebenanliegende Gewerbegebäude würde abgerissen.

Das L-förmige Gebäude des CSS-Hauptsitzes soll an der Tribschenstrasse verlängert werden. Das nebenanliegende Gewerbegebäude würde abgerissen.

(Bild: zvg)

Die Krankenkasse, die im Besitz der Liegenschaft ist, möchte für die zusätzliche Bürofläche das nebenan liegende Gewerbegebäude abreissen lassen. Dagegen wehrten sich verschiedene Interessengruppen. Ihre Einsprache gegen das Projekt ist momentan beim Kantonsgericht hängig (zentralplus berichtete).

Hochhaus an der Industriestrasse

Der Stadtrat will mit Umzonungen und Anpassungen der Baulinien oder der Fassadenhöhen jedoch nicht nur den Wirtschaftsstandort Luzern stärken, sondern auch den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Unter anderem soll dies mit neuen Wohnungen auf dem EWL-Areal oder beim heutigen Neubad geschehen.

Infos zur Bau- und Zonenordnung:

Die Bau- und Zonenordnung (BZO) setzt den Rahmen für die räumliche Stadtentwicklung. Sie legt fest, wie dicht und wie hoch gebaut werden darf, ob in einem Gebiet mehrheitlich gewohnt wird, in welchem Verhältnis Wohnen und Arbeiten möglich sind und wo Räume geschützt werden müssen. Das Gesetz schreibt vor, dass eine BZO alle 10 bis 15 Jahre überprüft werden muss.

Damit die Feuerwehr, die EWL und Teile der städtischen Verwaltung samt Wohnungen in der geplanten Bebauung auf dem EWL-Areal an der Industriestrasse die optimale Dichte und Raumhöhe erhalten, werden die Überbauungsziffer und die zulässige Fassadenhöhe erhöht. «Bis zu 30 Meter hoch kann künftig auf dem EWL-Areal gebaut werden», erklärt Gsteiger. Es wäre also möglich, dass auf der heutigen Industriebrache künftig Hochhäuser gebaut werden.

Das heisse nicht, dass künftig alles auf dem Areal so hoch gebaut werde. «Die neue Höhenbestimmung erlaubt, dass auch gemeinnütziger Wohnungsbau einzieht», so Gsteiger. Doch durch den zusätzlichen Platz für Wohnraum würde eine enorme Aufwertung des Geländes erzielt. Es sei jedoch erst noch abzuwarten, was aus dem momentan laufenden Wettbewerb hervorgehe. 

An der Kleinmatt- und Bireggstrasse wird sich in wenigen Jahren einiges ändern. Nach dem Umzug der Feuerwehr soll das Feuerwehrdepot und das ehemalige Hallenbad (Neubad) abgerissen werden.

An der Kleinmatt- und Bireggstrasse wird sich in wenigen Jahren einiges ändern. Nach dem Umzug der Feuerwehr soll das Feuerwehrdepot und das ehemalige Hallenbad (Neubad) abgerissen werden.

(Bild: zvg)

Das Neubad wird abgerissen

Mit dem Umzug der Feuerwehr, frühestens im Jahr 2023, soll auch das Feuerwehrdepot samt benachbartem Neubad (ehemaliges Hallenbad) abgerissen werden. Geplant ist eine neue Überbauung, die mit gemeinnützigen Wohn- und Arbeitsplätzen gefüllt werden soll.

Ein konkretes Projekt sei jedoch noch nicht in Aussicht. Noch sei überhaupt nichts in Stein gemeisselt, wie es künftig auf dem Areal aussehen wird. Dies werde wohl erst ein Architekturwettbewerb zeigen.

Bruno Gsteiger, Projektleiter Nutzungsplanung der Stadt Luzern.

Bruno Gsteiger, Projektleiter Nutzungsplanung der Stadt Luzern.

(Bild: sah)

Ab Montag werden die Änderungen öffentlich bei der Stadt Luzern aufliegen. In rund einem Jahr kommen sie vor das Stadtparlament, bevor sie schliesslich vom Regierungsrat genehmigt werden müssen. In Kraft treten würde die neue BZO im Herbst 2020. Drei Jahre später, im Jahr 2023, soll die BZO mit derjenigen von Littau zusammengeführt werden.

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