Zug: Dauerärgernis Skylounge

Hochgestuhlte Möbel statt Panoramablick

Nicht wirklich einladend: Der öffentliche Bereich der Skylounge bei einem unangemeldeten Besuch in der Mittagszeit. Hochgestellte Möbel und eine menschenleere Bar. (Bild: mbe.)

Die Skylounge im obersten Stock des Uptown-Hochhauses wäre eine geniale Sache. Doch seit Beginn steckt der Wurm drin. Das zeigte auch die jüngste Debatte im Grossen Gemeinderat Zug. Und es wird nicht besser: Die Betreiber der Skylounge werden die Lounge bis Jahresende öfter für Privatanlässe reservieren – mit dem Segen der Stadt.

Im 18. Stock des Businesstowers Uptown geniesst man eine phänomenale Rundsicht über den Zugersee und das Städtchen. Die Öffentlichkeit hat – in einem abgetrennten Bereich – ein Recht auf freien Zugang ohne Konsumationszwang. Dieses Recht hat sich die Stadt teuer erkauft.
Doch die schöne Aussicht wird immer wieder getrübt durch negative Erlebnisberichte von Zugern, wenn jemand zum Beispiel wieder einmal vor der verschlossenen Türe gestanden ist. Vielleicht noch mit einem Gast aus dem Ausland, dem man zeigen wollte, wie schön man es doch in Zug hat.

Das Problem ist ein bestehender Zielkonflikt: Im obersten Stock befindet sich eine kommerzielle Bar, die von der Uptown Gastro AG betrieben wird. Gleichzeitig hat die Öffentlichkeit ein verbrieftes Recht auf freien Zugang zu gewissen Zeiten. Ohne Konsumationszwang. Beides muss irgendwie unter einen Hut gebracht werden.

Bei einem Augenschein von zentral+ am Dienstag in der Mittagszeit (siehe Fotogalerie unten) ist die Lounge menschenleer. Entlang den Fenstern des Gastrobereichs wie des öffentlichen Bereichs sind die Möbel hochgestuhlt. Einladend sieht anders aus. Der Eindruck des Autors: Die Skylounge gewährt der Öffentlichkeit zwar wie vereinbart den Zugang, tut aber nichts, damit dieses Angebot auch wirklich genutzt wird oder gar attraktiv wäre.

Macht die Stadt etwas für die Attraktivität?

Macht die Stadt allenfalls etwas, um diese Attraktivität zu erhöhen? «Aus Sicht der Stadt gibt es keinen Handlungsbedarf», sagt Stadtrat Karl Kobelt. Die Stadt sorgt laut Kobelt dafür, dass die Vereinbarung zu den Öffnungszeiten eingehalten wird. Auf die Attraktivität des Ortes habe man keinen Einfluss. Das sei Sache der Skylounge-Betreiberin, die Stadt will sich da nicht einmischen. Auf unsere eigene Erfahrung angesprochen, gibt Kobelt zwar zu, dass ein heraufgestuhlter Raum nicht gerade einladend wirkt. «Zu anderen Zeiten, gegen Abend, ist aber mehr los», so die Erfahrung des Stadtrats.

«Aus Sicht der Stadt gibt es keinen Handlungsbedarf.»

Karl Kobelt, Zuger Stadtrat

Die Stadtzuger haben offenbar vom ewigen Skylounge-Theater die Nase gestrichen voll. Die FDP-Fraktion hat deshalb eine Interpellation eingereicht mit dem Titel «Skylounge, ein schwieriges Kind – behalten oder verstossen?». Gemeint ist, ob die Stadt das Nutzungsrecht allenfalls veräussern könnte. Doch die Stadt will nichts wissen davon. «Der Stadtrat verstösst keine Kinder, auch nicht schwierige», sagte Stadtpräsident Dolfi Müller poetisch in der Sitzung des Grossen Gemeinderats. Und konkreter: Die Credit Suisse hat keinerlei Interesse an einer Ablösung des Mitbenützungsrechts der Stadt.

Parlament nicht zufrieden

Das Stadtparlament nahm die Antwort des Stadtrates auf die Interpellation der FDP ablehnend zur Kenntnis. Man hätte von der Stadt mehr Selbstkritik erwartet, meinte FDP-Fraktionssprecher Etienne Schumpf. Auch die CVP- und die SVP-Fraktion stimmten dem zu. «Dieser immer wieder umstrittene ‹öffentliche Raum› im obersten Stockwerk ist zu teuer, zu klein und insgesamt zu kompliziert in der Umsetzung», sagte CVP-Fraktionschef Hugo Halter. Der Stadtrat habe damals schlichtweg nicht meisterhaft verhandelt.

Die Skylounge

Das 2011 fertiggestellte Hochhaus Uptown neben der Eishockey Bossard Arena gehört der Credit Suisse. Für Auswärtige: Uptown ist das schräge Hochhaus in Zug, nicht zu verwechseln mit dem (geraden) Hochhaus Parktower beim Bahnhof. Die Credit Suisse hat den obersten Stock und das Erdgeschoss des Uptown-Gebäudes langfristig an die Uptown Gastro AG vermietet. Diese betreibt im Parterre das Restaurant GG6 und im 18. Stock die Skylounge mit der Bar. Die Öffentlichkeit hat ein verbrieftes Zutrittsrecht zur Lounge, das die Stadt Zug mit der Eigentümerin vertraglich vereinbart hat und für das sie knapp zwei Millionen Franken bezahlt hat.

Etienne Schumpf sagt auf Anfrage von zentral+, für die FDP sei die Sache damit erledigt. «Wir haben wegen der finanziellen Situation der Stadt die Frage gestellt, ob man da nicht ein Deinvestment vornehmen und Einnahmen generieren könnte.» Doch dieses Recht, so das Fazit aus der erfolgten Antwort des Stadtrats, könne man nicht einfach verkaufen. Schumpf: «Der einzige potenzielle Interessent wäre die Eigentümerin des Gebäudes, aber die hat ja kein Interesse.»

CS wollte Wohnungen statt Skylounge

Die Credit Suisse als Grundeigentümerin wollte im obersten Stockwerk eigentlich Wohnungen bauen. Gemäss Dolfi Müller stellte sie die Stadt vor die Alternative, das oberste Stockwerk selbst zu gestalten. Das hätte aber laut Müller viel grössere Investitionskosten ausgelöst. Stattdessen hat der Stadtrat das Angebot der CS angenommen, die gedeckte Skylounge-Bar für die Stadt zum Preis des vom Volk 2008 gewährten Beitrags zu realisieren. «Wir haben vernünftigerweise das Zweite gewählt», sagt der Stadtpräsident rückblickend. Damit habe man die jährlichen Betriebskosten und das geschäftliche Risiko auf den Grundeigentümer abgewälzt und sich die Gastrofläche für 30 Jahre gesichert, ohne Risiko.

«Der immer wieder umstrittene ‹öffentliche Raum› ist zu teuer, zu klein und insgesamt zu kompliziert in der Umsetzung.»
CVP-Fraktionschef Hugo Halter

Öffnungszeiten für öffentlichen Bereich

Nun hat man also diese Zwitterlösung mit einer Bar, welche Umsatz generieren will, die aber im selben Raum einen Bereich ohne Konsumationszwang dulden muss. Die Betreiber versuchten in der Vergangenheit, die Grenzen zu ihren Gunsten zu verschieben, und beschnitten die vereinbarten Zeiten. Die Stadt Zug hat deshalb in der Vergangenheit die Öffnungszeiten gegenüber der Gebäudebesitzerin Credit Suisse und den Pächtern wieder durchgesetzt (zentral+ berichtete).
Der öffentliche Bereich ist seither wieder von Montag bis Freitag von 11 bis 14 Uhr und am Samstag von 16 Uhr bis Betriebsschluss der Bar offen. Das steht auf einem Schild an der Eingangstüre zum Skylounge-Lift. Doch da gibt es noch einen Zusatz: «Bitte informieren Sie sich über betriebsfreie Tage sowie geschlossene Anlässe.»

Geschlossene Gesellschaft

Diesem Satz sollte man Beachtung schenken. Denn im November und Dezember stehen Advents- und Weihnachtsessen an, für Firmenfeste und private Feiern ist die Skylounge ein beliebter Ort. Und dann wird die Skylounge öfters geschlossen bleiben. «Wir haben mit der Stadt und den Gebäude-Besitzern vereinbart, dass wir im November und Dezember den gesamten Raum vermehrt für Anlässe nutzen können», sagt Sarah Lee Haab von der Geschäftsleitung Uptown Gastro AG. Das sei einfacher für die Planung, fügt sie hinzu. Aber das werde «höchstens ein bis zwei Mal pro Woche» der Fall sein.

Nur fünf Personen pro Woche

Laut Haab wird der öffentliche Bereich der Skylounge von höchstens fünf Personen pro Woche besucht. Dies habe eine interne Zählung durch einen Mitarbeiter ergeben. Dieser achtete laut Haab auch darauf, «dass nichts gestohlen wird in der Skylounge», wenn niemand in der Bar ist. – Die Aussage von Haab lässt tief blicken, was die Betreiber von den Personen halten, die nur die schöne Aussicht geniessen wollen.

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