Politik
100 statt 66 Millionen Franken fürs neue Herti-Schulhaus

Herti-Schulhaus: SVP wirft Stadtrat «Salami-Taktik» vor

Der neue Schulhaus-Komplex Herti in Zug kostet über 100 Millionen Franken. Die Bevölkerung kann allerdings nur über 66 Millionen befinden. Das stört die Stadtzuger SVP und ihren Gemeinderat Philip C. Brunner. (Bild: zvg)

Der neue Schulhaus-Komplex Herti kostet die Stadt Zug über 100 Millionen Franken. Abstimmen kann die Bevölkerung aber nur über 66 Millionen. Die SVP vermutet eine Schlaumeierei und will Antworten vom Stadtrat.

Gebundene Ausgaben. Zwei trockene Wörter mit Sprengkraft. Zumindest, wenn es nach Philip C. Brunner geht. Der Stadtzuger SVP-Gemeinderat hat diese Woche zwei Vorstösse eingereicht. Darin geht es um den 66,3-Millionen-Franken-Kredit für das neue Schulhaus Herti – und implizit steht ein happiger Vorwurf im Raum. Nämlich: Dass der Stadtrat mittels «Salami-Taktik» versucht, Millionenausgaben an Parlament und Bevölkerung vorbeizuschleusen. Doch von vorn.

66,3 Millionen Franken beträgt der Kredit für das neue Schulhaus Herti in Zug (zentralplus berichtete). Darin enthalten sind die Kosten für den Neubau. Nicht eingerechnet sind hingegen die Ausgaben für den Umbau des bestehenden Schulhauses sowie die Kosten für den Auf- und Abbau und die Miete der Provisorien. Diese belaufen sich zusammen auf weitere 37 Millionen Franken.

Das Gesamtprojekt Schulhaus Herti kostet die Stadt damit über 100 Millionen Franken. Das ist zwar viel Geld, an und für sich aber kein Problem, findet die SVP. Wären die 37 Millionen Franken keine «gebundenen Ausgaben».

Gebundene Ausgaben: Weder Volk noch Parlament kann mitreden

Zur Erklärung: Als «gebunden» gelten zum Beispiel Ausgaben, die anfallen, wenn eine städtische Immobilie nicht mehr den Anforderungen genügt und ersetzt werden muss. Oder aber Ausgaben, die für den Werterhalt oder den Umbau einer Immobilie vorgesehen sind, ohne dass deren Zweck oder die Kapazitäten verändert wird. Wie es der Fall ist beim Umbau des bestehenden Schulhauses Herti.

«Die Bevölkerung stimmt in gutem Glauben über 66,3 Millionen Franken ab, bewilligt indirekt aber Kosten von über 100 Millionen.»

Philip C. Brunner, SVP-Gemeinderat Stadt Zug

Die Krux an der Sache gemäss Philip C. Brunner: Gebundene Ausgaben kommen nie ins Parlament oder vors Volk. So wollen es das kantonale Finanzhaushaltgesetz (FHG) und die städtische Finanzverordnung. Letztere sieht vor, dass der Stadtrat in Eigenregie über gebundene Ausgaben in jeglicher Höhe (!) befinden kann.

Kurz: Während der 66,3-Millionen-Franken-Kredit für das Schulhaus Herti vors Volk kommt, kann dieses nicht über jene Ausgaben in der Höhe von über 37 Millionen Franken abstimmen, die gebunden sind.

«Herti-Vorlage wird komplett verfälscht»

Für Brunner und die Stadtzuger SVP ist klar: Das geht so nicht. «Damit wird die Herti-Vorlage komplett verfälscht. Die Bevölkerung stimmt in gutem Glauben über 66,3 Millionen Franken ab, bewilligt indirekt aber Investitionen von über 100 Millionen», so Brunner.

Brunner ist Präsident der Geschäftsprüfungskommission. Er weiss, dass der Stadtrat auch in der Vergangenheit gebundene Ausgaben gesprochen hat. «Meines Wissens waren diese Beträge in der Regel aber um einiges tiefer und damit eher im Sinne des Bürgers.»

«Gebundene Ausgaben sollten zudem zwingend im Amtsblatt veröffentlicht werden, die Bürger brauchen Transparenz.»

Philip C. Brunner

Die SVP stört aber noch eine weitere Sache. Und zwar ist sie der Meinung, dass die 37 Millionen Franken nicht als «gebunden» durchgehen. «Der Zweck und die vorhandenen Kapazitäten der Schulanlage werden nämlich ganz erheblich verändert», heisst es in der Interpellation. Aus der heutigen Schule würden in Zukunft Räumlichkeiten für die schulergänzende Betreuung.

Mit Salami-Taktik 100 Millionen Franken runtergespielt?

Für Brunner und die SVP handelt es sich bei der Vorlage um eine Schlaumeierei: «Es besteht der Verdacht, dass mit einer Art Salami-Taktik die wahre Grösse der Gesamtinvestitionen von über 100 Millionen Franken heruntergespielt werden soll», schreiben die Interpellanten weiter.

Das Vorgehen des Stadtrats, die Gesamtkosten «aufzusplitten», bezeichnet Brunner als «unlauter». Mit den beiden Vorstössen fordert die SVP den Stadtrat deshalb auf, darzulegen, wie er den Begriff «gebundene Ausgaben» im Herti-Fall auslegt. Weiter will die Partei eine Übersicht über alle gebundenen Ausgaben, die der Stadtrat in den letzten fünf Jahren getätigt hat.

Brunner will mehr Transparenz

Für Philip C. Brunner ist die Sache damit aber nicht vom Tisch. Er behält sich vor, weitere Vorstösse auf Kantonsebene einzureichen. «Falls gebundene Ausgaben in dieser Höhe rechtens sein sollten, müssen wir das Finanzhaushaltsgesetz ändern. Gebundene Ausgaben sollten zudem zwingend im Amtsblatt veröffentlicht werden, die Bürger brauchen Transparenz», sagt er. Stand heute sind gebundene Ausgaben nicht öffentlich einsehbar.

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