Als Regierungsrat verdient Heinz Tännler 280'000 Franken im Jahr. Doch für die Anwaltskosten für den Kampf gegen – aus Tännlers Sicht – unfaire Medien kommt der Zuger Finanzdirektor nicht selber auf. Das Honorar von 1242 Franken zahlt die Allgemeinheit: Wohl ein Novum in der Schweiz – auch wenn der Betrag klein ist.
Die Zuger Regierung hat Antworten versprochen, die Zuger Regierung hat Antworten geliefert (zentralplus berichtete). War die Höhe des Honorars von Heinz Tännlers Anwalt in der Causa Eurochem bislang unklar, weiss man seit Mittwochnachmittag: Es waren 1242 Franken und 45 Rappen.
Der Betrag mag angesichts eines budgetierten Aufwands von 1,7 Milliarden Franken mehr als überschaubar sein. Trotzdem: Die Rechnung für das ursprünglich private Mandat bleibt am Steuerzahler hängen. Da Tännler in seiner Funktion als Finanzdirektor kommuniziert und damit im Amt gehandelt habe, übernimmt der Kanton das Honorar, argumentiert die Regierung.
Feedback zum Freundschaftsdienst passte Tännler nicht
Das Mandat war aus Tännlers Sicht geworden, weil sich dieser von den Medien ungerecht behandelt fühlte. Ende November hatten die Tamedia-Portale publik gemacht, dass Tännler einen Kontakt zwischen der Zuger Kantonalbank und dem russlandnahen Düngerkonzern Eurochem hergestellt hatte, der in enger Verbindung zum Oligarchen Andrei Melnitschenko steht. Diverse Medien berichteten über den Freundschaftsdienst – und trafen den Geschmack des Zuger Finanzdirektors dabei offensichtlich nicht.
«Wie kann es sein, dass der Staat gegen die Presse vorgeht und der Bürger zahlt?»
Luzian Franzini, Kantonsrat ALG
Tännler wehrte sich. Doch dass der Anwalt, den er dafür hinzugezogen hatte, der Kanton zahlt, führte in einem Teil der Politik zu Irritationen (zentralplus berichtete). So sagte etwa ALG-Präsident und Kantonsrat Luzian Franzini: «Wie kann es sein, dass der Staat gegen die Presse vorgeht und der Bürger zahlt?»
Vor allem Stand die Frage im Raum, auf welche gesetzliche Grundlage sich die Zuger Regierung beim Entscheid stützte, Tännlers Anwaltshonorar zu übernehmen. Denn für den Staat gilt das Legalitätsprinzip. Er darf nur etwas tun, wenn ihn ein Gesetz dazu ermächtigt. Auf Anfrage von zentralplus sagt Heinz Tännler, der Entscheid habe auf der Wahrung des gesetzlich verankerten Kollegialitätsprinzips basiert: «Bedingung war, dass das Vorgehen weiterhin mit dem Rat koordiniert würde, und die anwaltliche Arbeit im Rahmen des Erforderlichen bliebe, was mit der vorliegenden finanziellen Grössenordnung gewährt ist.»
Tännler spricht von «manipulativer Schreibe»
Den konkreten Arbeitsaufwand seines Anwalts kann Tännler nicht nennen, die Stunden seien nicht separat ausgewiesen worden: «Aber sie dürften sich gemäss den gängigen Anwaltstarifen im tiefen einstelligen Bereich bewegen», so der Finanzdirektor. Da das Thema im Übrigen «gemäss aktuellem Stand abgeschlossen sei», sollten keine weiteren Kosten mehr dazukommen.
«Die objektive, seriös recherchierte Berichterstattung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Sollte sich diese zulasten manipulativer und tendenziöser Schreibe wieder vermehrt durchsetzen, wäre dies ein Gewinn für die Medienlandschaft.»
Heinz Tännler, Zuger Finanzdirektor
Offen ist die Frage, wie Tännler sein Eingreifen mit Blick auf das Grundrecht der Medienfreiheit beurteilt. ALG-Kantonsrat Luzian Franzini etwa sagte gegenüber zentralplus, Tännlers Vorgehen zeuge von «wenig Fingerspitzengefühl». Darauf entgegnet Tännler, eine seriöse, objektiv recherchierte Berichterstattung sei ein «hohes und schützenswertes Gut.» Sollte sich diese, «zulasten manipulativer und tendenziöser Schreibe wieder vermehrt durchsetzen», sei dies ein Gewinn für die Medienlandschaft.
Ohnehin ist sich der Finanzdirektor sicher: Dass sein Anwalt unter anderem den Zeitungen von «CH Media» (die ihre Fragen nach zentralplus gestellt haben dürften, da Tännler auf diese noch selber geantwortet hat) rechtliche Konsequenzen angedroht hat, war kein Eingriff in die Medienfreiheit: «Die Pressefreiheit war und ist in keiner Weise betroffen.»
Staunen haben Tännlers Intervention und der regierungsrätliche Griff ins Portemonnaie allemal ausgelöst. Oder wie der profilierte Medienrechtler Simon Canonica gegenüber zentralplus sagte: «Dass die öffentliche Hand für den Anwalt eines Regierungsrats aufkommt, um gegen Berichterstattung vorzugehen, habe ich noch nie gehört.»
- Antwort der Regierung auf die kleine Anfrage
- Geschäftsordnung des Regierungsrats des Kantons Zug
- Schriftlicher Austausch mit Heinz Tännler
- Artikel in der «Zuger Zeitung»
- Artikel im «Tages-Anzeiger»