Keine halben Sachen im Park Tower

Gute «Aussichten» für Zuger Bevölkerung

Der Park Tower in Zug: Der usrpüngliche Entwurf von Hans Kollhoff hatte mehr Konzeption und Klasse.

(Bild: zvg)

Dieses Mal will man es besser machen. Im obersten Stock des Park Towers soll ein öffentlich nutzbarer Raum entstehen. Der Stadtrat ist dabei bemüht, die Fehler, die man im Uptown gemacht hat, nicht zu wiederholen – und lässt sich den Ausbau im höchsten Gebäude der Stadt Zug einiges kosten.

Festivitäten im höchsten Gebäude der Stadt Zug: Im 24. Stock des Hochhauses Park Tower sollen die Stadtzuger in Zukunft auf gut 100 Quadratmetern tagen und feiern können. Wie die Stadt am Montagmorgen mitteilte, beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat (GGR) nach langen Verhandlungen mit der Grundeigentümerin, der Peikert Immobilien AG, einen Objektkredit in Höhe von 437’000 Franken für den Ausbau des Gesellschaftsraums. Das Betriebskonzept sieht gesellschaftliche und kulturelle Anlässe – Abschlussfeiern, Vereinsanlässe, Podiumsgespräche und ähnliches – bis maximal 50 Personen vor.

Damit hat sich der Stadtrat für die luxuriösere Vollausbauversion entschieden. Anfang 2015 wurden nämlich zwei Varianten präsentiert. Variante 1 ist für maximal 30 Personen ausgelegt und schlägt mit circa 213’000 Franken zu Buche. Variante 2 bietet bis zu 50 Personen Platz, kostet aber – unter Einbezug weiterer Bestandteile, wie einer voll ausgebauten Küche und einer verbesserten Akustikdecke – gut doppelt so viel. «Erst mit einem Vollausbau kann der öffentliche Raum sinnvoll genutzt und unterhalten werden», so die Begründung seitens der Stadt.

Ein steiniger Weg

Schon früh gab es Meinungsverschiedenheiten zum Betriebskonzept. Während die Stadt längere Öffnungszeiten anstrebte, plädierten die Grundeigentümer für kürzere. Weil man sich in dieser Sache nicht einig wurde, setzte man ein unabhängiges Schiedsgericht ein. Dessen Betriebskonzept präsentiert sich folgendermassen:

Der Raum ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 22 Uhr, am Freitag von 8 bis 24 Uhr, am Samstag von 10 bis 24 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Dabei kam das Schiedsgericht insofern der Stadt entgegen, als der öffentliche Raum am Freitag und Samstag bis Mitternacht und auch am Sonntag zugänglich ist.

Der Wunsch der Bewohner nach Ruhe sei aber berechtigt. Tanz- und Discoanlässe sind deshalb verboten. Ebenso wie störende Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach 22 Uhr. Pro Tag sind höchstens fünf Anlässe erlaubt. Die Zahl der Besucher ist auf maximal 50 Personen begrenzt.

Von der Verzichtsabsicht zur Luxusversion

Erstaunlich ist dies insofern, als eigentlich alles anders hätte kommen sollen. Der Stadtrat schlug nämlich schon 2012 vor, gänzlich auf die öffentliche Nutzung zu verzichten und das Nutzungsrecht im obersten Raum des Park Towers für gut 1,5 Millionen Franken abzutreten. Er sah es nicht mehr als sinnvoll an, im Park Tower einen weiteren Raum der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wo doch in der Zwischenzeit im gut 400 Meter entfernten Hochhaus Uptown mit der Skylounge ein öffentlich zugänglicher Raum realisiert worden war, der immer wieder für Negativschlagzeilen sorgte (zentralplus berichtete). Woher also nun dieser Sinneswandel?

Stadtrat Karl Kobelt gibt Auskunft: «Es handelt sich dabei nicht um einen Sinneswandel. Der Stadtrat reagiert einzig und allein auf den Entscheid des GGRs und führt den Auftrag des Parlaments aus», gibt sich der Zuger Finanzvorsteher diplomatisch. Sowohl die Bau- und Planungskommission (BPK) als auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) lehnten den Verzicht auf die öffentliche Nutzung im Park Tower nämlich ab. In der Folge sprach sich auch der Grosse Gemeinderat für die Beibehaltung des Nutzungsrechts und damit gegen den Vorschlag des Stadtrats aus.

«Wer A sagt, muss auch B sagen.»

Karl Kobelt, Vorsteher Finanzdepartement

Und wenn man es schon machen muss, dann richtig, erklärt Kobelt. «Wer A sagt, muss auch B sagen. Der Gesellschaftsraum soll schliesslich für Jahrzehnte halten. Zudem wollen wir im Park Tower möglichst viele unterschiedliche Veranstaltungen ermöglichen.» Deshalb kämen die Kosten nun auch etwas höher zu stehen, als in Variante 2 gerechnet. «Alleine Elektro-, Lüftungs- und Kälteinstallationen kosten gut 180’000 Franken», rechnet Stadtrat und Bauchef André Wicki vor.

So sieht der Raum für die öffentliche Nutzung momentan aus.

So sieht der Raum für die öffentliche Nutzung momentan aus.

(Bild: Thomas Gretener)

Das Tafelsilber nicht verscherbeln

Urs Bertschi, SP-Gemeinderat und Präsident der BPK, ist indessen zufrieden mit dem Antrag: «Klar, die Kosten fallen etwas höher aus. Aber das liegt letztlich daran, dass man im Park Tower keine halben Sachen machen möchte.» Wenn schon, denn schon, lautet auch sein Credo. Das Nutzungskonzept sei zwar nicht optimal, aber vertretbar. «Wir mussten Kompromisse eingehen», erklärt Bertschi und meint damit vorderhand die Öffnungszeiten an den Wochenenden, über welche ein Schiedsgericht im Sommer 2015 befunden hat (siehe Box).

Wäre es nach dem SP-Gemeinderat gegangen, dann hätte der Raum freitags und samstags zwar länger geöffnet. «Öffnungszeiten bis 1 Uhr wären vertretbar gewesen. Jedem dürfte doch klar sein, dass es schnell mal etwas später werden kann, zumal nach den Anlässen stets Aufräumarbeiten anstehen. Aber damit können wir uns arrangieren.»

«Eine solche Möglichkeit wird es so schnell nicht mehr geben.»

Urs Bertschi, Präsident Bau- und Planungskommission

Ausserdem würde es sich um eine langfristige Investition handeln. «Eine solche Möglichkeit wird es so schnell nicht mehr geben», ist Bertschi überzeugt. «Das Sparen in der Stadt Zug wird wieder abflauen. Der ‹Adlerhorst› im Park Tower wird schon bald zum städtischen Tafelsilber gehören. Daher darf dieser nicht aus Kurzsichtigkeit und ohne Not verscherbelt werden. Eine solche Investition ist nach wie vor verkraftbar und wird sich auch rechnen. Heute anders zu handeln, käme einer Bankrotterklärung gleich.»

Die Froschperspektive ist bekannt. Bald schon soll die Sicht der Stadtzuger um die Vogelperspektive erweitert werden.

Die Froschperspektive ist bekannt. Bald schon soll die Sicht der Stadtzuger um die Vogelperspektive erweitert werden.

(Bild: wia)

Kein zweites Uptown

Ähnlich tönt es beim Präsidenten der GPK, dem SVP-Gemeinderat Philip C. Brunner: «Ich unterstütze den Antrag und kann mit dem Kompromiss leben», sagt dieser auf Anfrage. Brunner betont ferner, dass der Gesellschaftsraum im Park Tower auf keinen Fall mit jenem im Hochhaus Uptown vergleichbar wäre. Denn die Skylounge im 18. Stock des Uptowns sei praktisch ein Teil des Restaurants. «Dort funktioniert es nicht. Im Park Tower haben wir aber eine komplett andere Ausgangslage, weil die Öffentlichkeit das Nutzungsrecht hat.»

«Ich würde das Uptown sofort wieder verkaufen. Das wäre kein Verlust.»

Urs Bertschi, SP-Gemeinderat

Sein Ratskollege Urs Bertschi geht gar einen Schritt weiter und meint: «Ich würde das Uptown sofort wieder verkaufen. Das wäre kein Verlust.» Auch er betont, dass es hinsichtlich des Nutzungsrechts einen massgeblichen Unterschied zwischen den beiden Räumen in luftiger Höhe gäbe. «Im Park Tower muss ich mich nicht mit einem Beizer streiten, der seinen Profit möglichst zu maximieren versucht.»

«Der Verkauf des Nutzungsrechts in der Skylounge wäre ein schlechter Deal», findet hingegen Stadtrat Kobelt. Er glaubt zudem nicht, dass der Gesellschaftsraum im Park Tower dereinst ähnlich negative Schlagzeilen machen wird. Und von einer Konkurrenzsituation könne ebenfalls nicht die Rede sein. Die Skylounge ist ein öffentlich zugänglicher Raum ohne Konsumationszwang mit niederschwelligem Zugang. Den Raum im Park Tower hingegen muss man aktiv mieten.

Hürdenlauf ist noch nicht zu Ende

Zwei Hürden hat der geplante Raum im obersten Stock des Park Towers bereits genommen. Erstens entschied das Parlament, das Nutzungsrecht beizubehalten, zweitens wurden die Öffnungszeiten vom Schiedsgericht festgelegt. Jetzt geht es darum, die dritte Hürde namens Investitionskredit zu nehmen. Das Zuger Parlament muss sich nun der Frage widmen, ob die 440’000 Franken für einen «Partyraum» in Sparzeiten angemessen sind.

Am 30. August 2016 wird der GGR der Stadt Zug über die Vorlage befinden. Wenn der Objektkredit gesprochen wird, werden die Planungsarbeiten und die Ausschreibungsphase starten. Der Baustart erfolgt im Januar 2017, und der Ausbau schliesst voraussichtlich Ende April 2017 ab.

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