Überraschender Entscheid in der Stadt Luzern

Grünes Licht für Tiefgarage unter dem Sentihof

Eine der grössten Blockrandbebauungen der Stadt Luzern: der Sentihof. Hinten ersichtlich ist die Spur der Gütschbahn.

(Bild: zVg)

Nun ist die Katze aus dem Sack: Der Stadtrat bewilligt die Tiefgarage am Sentihof, obwohl er sich im Vorfeld kritisch zu den 78 neuen Parkplätzen in der autoarmen Siedlung geäussert hat. Die Projektgegner werfen der Stadt vor, dem Druck der Investoren nachgegeben zu haben.

Die Liegenschaftsbesitzerin der Sentihof-Überbauung, die Helvetia Versicherung, erhielt diese Woche erfreuliche Post: Das Unternehmen darf die umstrittene Tiefgarage mit 78 Parkplätzen an der Baselstrasse bauen (zentralplus berichtete), wie Baudirektorin Manuela Jost gegenüber zentralplus erklärt: «Der Stadtrat hat dem Gesuch stattgegeben.» Das Projekt kann nun laut Helvetia planmässig weiter realisiert und bis Mai 2018 abgeschlossen werden.

Der Entscheid kommt überraschend: Der Stadtrat äusserte sich am vergangenen Donnerstag kritisch zur Tiefgarage in der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss. Ausserdem hat die Sektion Luzern des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS Luzern) Einsprache gegen die unterirdischen Parkplätze erhoben (zentralplus berichtete).

Nicht im Widerspruch zum Parkplatzreglement

Dem Entscheid liegen zwei wesentliche Faktoren zugrunde. Von der zuständigen Baudirektion wurden die Auswirkungen der zusätzlichen Parkplätze auf den Verkehr in der Umgebung untersucht: Der Bau der Tiefgarage führt laut Stadtrat zu 250 zusätzlichen Fahrten pro Tag. Etwa 25 davon fallen in den Spitzenstunden an. Das erhöht den Verkehr auf der Gütschstrasse der Militärstrasse um zwei Prozent. Man hat dafür eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben: «Das Gutachten kam zum Schluss, dass sich diese Mehrfahrten innerhalb des verkehrstechnisch tragbaren Rahmens bewegen», deshalb nun das grüne Licht, erklärt Baudirektorin Jost. Der VCS hatte bei seiner Einsprache den entstehenden Mehrverkehr bemängelt.

Unter diesem Innenhof möchte die Helvetia Versicherung eine Tiefgarage bauen.

Unter diesem Innenhof baut die Helvetia Versicherung eine Tiefgarage.

(Bild: zVg)

Weiter führte das Stadtluzerner Parkplatzreglement im Vorfeld des Entscheids zu Diskussionen. Die Erweiterung von heute 75 auf neu 143 Parkplätze liegt laut Stadtrat im bewilligungsfähigen Bereich – gemäss Parkplatzreglement wären minimal 96 und maximal sogar bis zu 230 Parkplätze möglich.

Laut diesem Reglement kann der Stadtrat die Zahl der Parkplätze bei einem Bauvorhaben jedoch sogar unter das Minimum senken oder den Bau von Parkplätzen gar ganz untersagen. Die Mindestanzahl von 96 Parkplätzen kann dann unterschritten werden, wenn die Erstellung von Parkplätzen am vorgesehenen Standort gegen verkehrstechnische, feuerpolizeiliche, wohnhygienische oder raumplanerische Gesichtspunkte verstösst. Dem ist aber nicht so: «Unsere Überprüfung hat ergeben, dass das Baugesuch nicht im Widerspruch zum Parkplatzreglement steht», so Jost. 

Gesamtregierung stützt Beschluss

Der Entscheid der Baudirektion fiel in Rücksprache mit der gesamten Stadtregierung: «Bei grösseren Baugesuchen oder politisch umstrittenen Projekten wird die Diskussion im Gesamtgremium geführt», sagt Jost. Die anderen Stadtratsmitglieder stützten den Entscheid von Jost: «Ansonsten wären wir noch einmal über die Bücher gegangen.»

«Falls die Projektgegner den Entscheid nicht akzeptieren, können sie mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht gelangen.»

Manuela Jost, Baudirektorin Stadt Luzern

Für die nun genehmigten 143 Parkplätze sieht das Baugesuch strenge Auflagen vor: «Die Parkplätze sind objektgebunden», das heisst, sie dürfen bis auf 20 Besucherparkplätze und einen Beschäftigtenparkplatz nur an die Bewohner des Sentihof vermietet werden. Ein Nutzung durch Gewerbe oder durch Anwohner ist nicht möglich. «Wir werden diese Bestimmung entsprechend unserer Praxis kontrollieren», sagt Jost.

Damit ist auch die Einsprache des VCS vom Tisch – zumindest vorerst. Denn der Gang vor den Richter ist möglich: «Falls die Projektgegner den Entscheid nicht akzeptieren, können sie mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht gelangen», erklärt Baudirektorin Jost. Die Frist dafür beträgt 20 Tage.

«Stadtrat nutzt Spielraum nicht»

Beim VCS Luzern werde man den juristischen Weg prüfen, erklärt Präsident Michael Töngi: «Beim derzeitigen Stand sehe ich den Gang vor das Verwaltungsgericht aber eher nicht als eine Option.» Man habe sich bei der Einsprache auf den Sonderparagrafen im Parkplatzreglement gestützt: «Es war von Anfang an klar, dass der Stadtrat diese Tiefgarage bewilligen kann.» Für den Grünen Kantonsrat hat der Stadtrat seinen Ermessensspielraum nicht ausgeschöpft. Er kritisiert den Entscheid, der in den Augen von Töngi im Widerspruch zu den verkehrspolitischen Grundsätzen des Stadtrates steht.

Tatsächlich argumentierte der Stadtrat in der Antwort auf den oben erwähnten Vorstoss kritisch gegen die Tiefgarage. Der Stadtrat nahm dabei Bezug auf bestehende Bestimmungen, unter anderem das 2012 vom Volk angenommene Mobilitätsreglement. Dieses verlangt, dass der Autoverkehr auf dem Stand von 2010 plafoniert werden muss. Mehrverkehr soll mit dem öffentlichen Verkehr, dem Velo- sowie Fussgängerverkehr bewältigt werden. Je weniger Parkplätze, umso weniger Autofahrten – so könne das Verkehrsaufkommen laut Stadtrat gesteuert werden. Trotzdem darf Helvetia nun unter dem Sentihof bauen.

Querschnitt durch die geplante Tiefgarage unter dem Sentihof.

Querschnitt durch die geplante Tiefgarage unter dem Sentihof.

(Bild: Helvetia Versicherung)

 

«Es in diesem Fall nicht einfach, dem Druck der Investoren standzuhalten.»

Michael Töngi, Präsident VCS Luzern

Weshalb hat der Stadtrat dem Gesuch also nicht den Todesstoss versetzt? «Es ist ein grosser Schritt von den Grundsätzen hin zum konkreten Entscheid», meint Töngi. «Es in diesem Fall nicht einfach, dem Druck der Investoren standzuhalten», bilanziert er. Für den VCS-Präsidenten «sendet der Stadtrat damit ein falsches Signal. Wenn nicht hier, wo dann, kann in der Stadt Luzern autoarm gewohnt werden?», fragt sich der Kantonsrat. Er stellt ausserdem infrage, ob überhaupt genug Nachfrage nach Parkplätzen in der Siedlung besteht.

Ist die Nachfrage nach Parkplätzen genügend gross?

Kritisch ist hier auch der Stadtrat. Dieser schreibt in der Antwort auf die grossstadträtliche Interpellation zur Sentihof-Garage, dass fraglich sei, weshalb im Sentihof bei gleich bleibendem Wohnraumangebot zusätzliche Parkplätze notwendig sein sollten. Ausserdem bestehe nur eine geringe Nachfrage nach Parkkarten auf öffentlichem Grund aus dem Gebiet Sentihof.

Bei der Bauherrin Helvetia «geht man davon aus, dass die Nachfrage nach Parkplätzen genügend gross sein wird». Am Hauptsitz Basel sind die Verantwortlichen zufrieden: «Helvetia ist über die rasche und positive Antwort des Stadtrates und die Bewilligung für das Projekt der Autoeinstellhalle im Sentihof sehr erfreut», schreibt Hansjörg Ryser, Leiter Media Relations Schweiz.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von emmenbronx
    emmenbronx, 19.02.2017, 18:14 Uhr

    Und die veritablen, schönen Bäume im Innenhof & deren tiefe Wurzeln & die Lebensqualität der BewohnerInnen ?! – Wohl auch hier: «Mein Freund der Baum ist tot, er starb im frühen Morgenrot.» – Die Stadt Luzern hat doch eine Baumschutzverordnung ?! – Dass in Emmenbronx masslos & auf Vorrat abgeholzt wird ist bekannt; siehe Facebook «Emmenbaum RIP». – Luzern sollte mit seiner Restnatur nachhaltiger umgehen! – Das ist doch alles nur noch ganz ganz traurig.

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