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Die Stadt Zug hat ihr Personalreglement an das künftige des Kantons angeglichen. ALG, CSP und SP haben verschiedene Anträge für attraktivere Arbeitsbedingungen eingereicht. Doch ohne Erfolg.
Ab dem Jahr 2024 gelten für die rund 910 Angestellten der Stadt Zug neue Regeln. Der Grosse Gemeinderat (GGR) hat an seiner Sitzung am Dienstag das neue Personalreglement abgesegnet. In diesem übernimmt die Stadt Zug kantonales Recht und hält nur noch Sonderregeln in ihrem Reglement fest (zentralplus berichtete). Unter anderem hat das Parlament Zuger Lehrerinnen von den neuen Regeln ausgenommen und pauschale Entschädigungen für Überstunden bei Kadermitarbeitern gestrichen.
Mit der zweiten Lesung inkludiert der GGR Lehrer nun trotzdem in ausgewählten Artikeln. Nämlich denjenigen zur städtischen Pensionskasse, Betreuungsurlaub für schwerkranke Kinder und einem Elternurlaub auch für gleichgeschlechtliche Partnerinnen. Letzteres hat nebst der SP auch die GPK gefordert, was mit 23 zu 15 Stimmen angenommen worden ist.
Chancenlos waren hingegen Forderungen der ALG, CSP und SP für bessere Arbeitsbedingungen (zentralplus berichtete). So sagte das Parlament «Njet» zu einer 40-Stunden-Woche, mehr Vaterschaftsurlaub und mehr Mutterschaftsurlaub für Mamis, die erst seit kurzem für die Stadt arbeiten.
Was der GGR sonst noch diskutiert hat
Nebst dem Personalreglement hat das Parlament auch den städtischen Beitrag für den Abenteuerspielplatz Fröschenmatt beraten. Für die Jahre 2024 bis 2027 erhält dieser je 90'000 Franken von der Stadt. Auch den Bebauungsplan zur Klinik Meissenberg hat der GGR einstimmig angenommen. Ebenso einstimmig hat das Parlament einen Beitrag für die Special Olympics angenommen, die im Mai 2026 in Zug stattfinden (zentralplus berichtete). In den Jahren 2024 bis 2026 zahlt die Stadt Zug je 150'000 Franken pro Jahr.
- Ergebnisse der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 14. November
- Anträge der GPK zum Personalreglement
- Künftiges Personalreglement des Kantons Zug
- Medienarchiv zentralplus