Soll in Zug bald rund um die Uhr eingekauft werden können? Mit einem Vorstoss fordert die GLP Zug vom Regierungsrat eine Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes.
Selbstbedienungsläden liegen in Zug im Trend, wie die GLP in ihrem Vorstoss aufgezeigt hat. Die Migros mit dem «Voi Cube» oder die Valora mit der «Avec Box» seien bereits bestehende Beispiele für Verkaufslokale ohne Personal. Auch wenn einige grössere Unternehmen die Versuche wieder einstellten, seien auch kleinere Anbieter an solchen Konzepten interessiert. Beispielsweise die Käserei Rust in Walchwil.
Aktuell, dies hat die Regierung GLP-Kantonsrat Martin Zimmermann auf seine Anfrage hin geantwortet, unterstünden solche Läden denselben Regeln, wie ein gewöhnlicher Laden mit Verkaufspersonal. Sie müssten sich an die ordentlichen Ladenöffnungszeiten halten, so die GLP.
Schutz der Angestellten entfällt
Der eigentliche Sinn und Zweck des Ladenöffnungsgesetzes sei der Schutz der Angestellten. Deren Freizeit und die Vereinbarkeit der Arbeit mit der Familie und dem Vereinsleben werde dank des bestehenden Gesetzes gewährleistet.
Im Fall von Läden ganz ohne Personal entfalle die Notwendigkeit dieser Schutzfunktion. Darum fordert die GLP Zug nun den Regierungsrat auf, das Ladenöffnungsgesetz anzupassen, um eine gesetzliche Grundlage für längere Öffnungszeiten für Läden ohne Personal zu schaffen.
- Vorstoss der GLP im Zuger Kantonsrat