Regierung lehnt Statistik ab

Gewalt gegen Homosexuelle und Transgender bleibt vorerst im Dunkeln

Werden LGBT-Personen angegriffen, wird das in der Polizeistatistik nicht erfasst. (Bild: Luzerner Polizei)

Die SP fordert, dass Gewalttaten gegen LGBT-Personen statistisch erfasst werden – damit solche Aggressionen gezielt bekämpft werden können. Die Luzerner Regierung befürchtet allerdings Probleme mit dem Datenschutz.

Wird eine Person aus rassistischen Gründen angegriffen, landet dieser Fall in der polizeilichen Kriminalstatistik. Zu dieser Art der Gewaltverbrechen gibt es daher eine gute Faktenlage und aktuelle Entwicklungen können rasch festgestellt werden.

Anders ist es, wenn ein Mensch aufgrund seiner sexuellen Orientierung zum Opfer eines Angriffs wird. «Hate Crimes» gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender tauchen in der Statistik nicht auf, entsprechend ist das Ausmass des Problems weitgehend unklar.

SP-Kantonsrat Marcel Budmiger hat die Luzerner Regierung aufgefordert, dies zu ändern. Künftig sollen auch Aggressionen mit LGBT-feindlichem Charakter erfasst werden. Die Daten der Polizei seien in einem Bericht zu analysieren.

Das Problem: Der Datenschutz

Die Regierung lehnt das Anliegen ab, wie aus der Antwort auf den Vorstoss hervorgeht. Zwar dürften Gewalt und Diskriminierung jeglicher Art nicht toleriert werden. Diese geforderten Datenbankeinträge aber würden Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung der beteiligten Personen ermöglichen. «Im Sinne des Datenschutzgesetzes handelt es sich hierbei um besonders schützenswerte Personendaten», schreibt die Regierung. Die Erfassung sei aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes deshalb sehr problematisch.

Marcel Budmiger findet diesen Einwand berechtigt und lobt die Regierung für ihren sensiblen Umgang mit dem Datenschutz. Allerdings würde heute beispielsweise schon eine Statistik über Fälle geführt, hinter denen eine politisch-ideologische Motivation stehe. «Dort ist es auch möglich, die Fälle zu erfassen, ohne sie mit heiklen Personendaten zu verknüpfen», argumentiert er. Das müsste auch bei Delikten gegen LGBT-Personen möglich sein. Budmiger hält deshalb an seinen Forderungen fest.

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