Panne im Vorfeld der Stadtratswahlen in Luzern

Grünliberale dürfen die Wahlliste nicht korrigieren

GLP-Parteipräsident Marcel Dürr mit «seiner» Stadträtin, Manuela Jost. (Bild: zvg)

Die GLP der Stadt Luzern hat eine fehlerhafte Liste für die Stadtratswahlen eingereicht. Darf sie diese nachträglich korrigieren? «Nein», befand nun das Justizdepartement des Kantons Luzern.

Auf der Liste, welche die Stadtluzerner GLP für die Stadtratswahlen eingereicht hat, steht nur eine Kandidatin: Baudirektorin Manuela Jost. Das ist eine Panne. Denn eigentlich unterstützt die Partei offiziell auch die bisherigen Stadträte Martin Merki (FDP), Franziska Bitzi-Staub (CVP) und Adrian Borgula (Grüne) (zentralplus berichtete).

Die Partei beantragte eine Korrektur der Liste, doch der dafür zuständige Gesamt-Stadtrat erklärte sich für befangen. Aus diesem Grund hatte das Justizdepartement des Kantons Luzern (JSD) darüber zu befinden, ob eine nachträgliche Abänderung in diesem Fall zulässig ist (zentralplus berichtete).

Die GLP Stadt Luzern stellte den Antrag, die unvollständig eingereichte Wahlliste nach dem Stichtermin inhaltlich anzupassen. Dies wird abgelehnt. Das kantonale Justiz-und Sicherheitsdepartement, welches anstelle des Luzerner Stadtrates entscheiden musste, beruft sich auf die klaren rechtlichen Vorgaben.

Neuer Wahlvorschlag ist nicht zulässig

In seinem Entscheid führt das JSD aus, dass zwar eine Bereinigungsfrist gesetzlich vorgesehen ist. Diese habe sich aber auf Formfehler zu beschränken. Eine Behörde kann beispielsweise Namen streichen, wenn ein Ungültigkeitsgrund nach Stimmrechtsgesetz vorliegt.

Weiter können Wahlvorschläge in der Bezeichnung des Wahlvorschlages korrigiert werden, wenn ansonsten Verwechslungen möglich sind. Unter formelle Bereinigungen fallen kleinere Retuschen an der Formulierung des bestehenden Wahlvorschlags oder redaktionelle Präzisierungen.

Eine inhaltliche Anpassung eines Wahlvorschlags nach dem Einreichungstermin ist nicht zulässig. Die im Antrag der GLP gewünschte Anpassung geht über gesetzlich geregelte Situationen für die Bereinigung eines Wahlvorschlages hinaus. Eine Ergänzung um drei zusätzliche Namen auf den Wahlvorschlägen würde einem neuen Wahlvorschlag gleichkommen, hält der Entscheid des JSD fest. 

GLP ist enttäuscht – und passt Flyer an

Die GLP ist enttäuscht darüber, dass der Kanton Luzern die Korrektur des fehlerhaften GLP-Wahlvorschlags nicht zulässt. «Wir akzeptieren diesen Entscheid aber selbstverständlich und stehen zu unserer Verantwortung für den Fehler», sagt GLP-Parteipräsident Marcel Dürr.

Man werde nun Kommunikationsmassnahmen ergreifen, um den Wählern die GLP-Wahlempfehlung für die Stadträte Franziska Bitzi Staub, Adrian Borgula und Martin Merki weiter bekannt zu machen. «Wir haben bereits den Druck unseres Wahlflyers gestoppt und um den entsprechenden Hinweis ergänzt», so Dürr auf Anfrage.

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