Kantonsräte fordern Unterstützung vom Kanton

Gemeinden müssen Betreuung garantieren – nur fehlt das Geld

Die Zuger Gemeinden müssen Betreuungsplätze bereitstellen, so will es der Kanton. Nur ist das nicht so einfach. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Zuger Gemeinden müssen Räume für die schulergänzende Betreuung zur Verfügung stellen. So beschloss es vor bald zwei Jahren die Regierung. Nun finden Politiker: Das geht nur, wenn der Kanton mehr Geld lockermacht.

Zuger Eltern sollen für ihre Kinder einen garantierten Platz in Betreuungsangeboten haben. So lautet der Wunsch der Regierung. Daher beschloss sie im Frühling 2023 eine Anpassung des Kinderbetreuungs- wie auch das kantonale Schulgesetzes und ein Massnahmenpaket. Das beinhaltet 40 Millionen Franken, aber auch eine Pflicht für die Gemeinden.

Sie sind verpflichtet, auf Wunsch für jedes Kind ab Ende des Mutterschaftsurlaubs bis zum Abschluss der Primarstufe einen Platz in einer Kita oder Tagesfamilie bereitzustellen. Und zwar einen Platz, der den ganzen Tag abdeckt (zentralplus berichtete). Für Kinder, die bereits im Kindergarten oder der Schule sind, müssen sie die Infrastruktur für schulergänzende Betreuungsangebote zur Verfügung stellen.

Wie nun mehrere Kantonsrätinnen und Kantonsräte der FDP und SVP finden, geht letzteres nur, wenn der Kanton noch mehr Geld springen lasse. Sie haben dazu eine Motion eingereicht. Mit der Einführung der schulergänzenden Betreuung und der Pflicht, Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen, werde gewisse Gemeinden «eine finanzielle Last auferlegt, die sie nicht stemmen können», schreiben die Motionäre. Es geht dabei um die schulergänzende Kinderbetreuung.

Motionäre fürchten Verschuldung von Gemeinden

Zwar beteilige sich der Kanton an den Betriebskosten. Bisher ausgeklammert seien aber die Kosten für zusätzliche Infrastruktur. Heisst: Die Gemeinden müssten Räumlichkeiten für Betreuungsangebote rund um die Schule, wie etwa für Mittagspausen, zur Verfügung stellen, könnten diese teilweise aber nicht bauen. «Gemäss unseren Schätzungen und je nachdem, wie das Angebot in den Gemeinden aufgenommen wird, hat das Bereitstellen der schulergänzenden Betreuung, zu welcher die Gemeinden verpflichtet werden, den Nebeneffekt, dass gewisse Gemeinden mit Infrastrukturkosten von ein- bis dreimal ihrer jährlichen Steuereinnahmen konfrontiert sein werden», rechnen die Motionäre vor.

Das könnte gar zur Folge haben, dass der Verschuldungsgrad die Obergrenze von 150 Prozent der gemeindlichen Steuereinnahmen, wie es im Finanzhaushaltsgesetz vorgeschrieben sei, übersteigen würde. Bei anderen Schweizer Gemeinden würde in einem solchen Fall der Kanton Sparprogramme verhängen.

Die Politiker fordern mit ihrer Motion nun, dass der Regierungsrat eine Vorlage zur finanziellen
Unterstützung der Gemeinden im Zusammenhang mit dem Bau und dem Ausbau von öffentlichen Infrastrukturen vorlege. Konkret soll der Kanton dann die Kasse öffnen, wenn die Kosten 15 Prozent der durchschnittlichen Gesamtsteuereinnahmen über die vergangenen drei Jahre überschreiten. Die Unterstützung könnte zum Beispiel über Subventionen, zinsfreie Darlehen oder mit einmaligen Sonderzuschüssen erfolgen, heisst es in der Motion.

Gemeinden betrachten kantonale Pflicht skeptisch

Die Gemeinden selbst betrachten die Pläne der Zuger Regierung derweil mit Skepsis. Der Grund: Die Ausgangslage und die Bedürfnisse sind überall verschieden. Vor diesem Hintergrund müssten die Gemeinden das Angebot an Betreuungsplätzen selbst regeln können, ohne Vorschriften vom Kanton (zentralplus berichtete). So hiess es bei einer Umfrage von zentraplus vergangenen Herbst in Walchwil etwa: «Die Gemeinden müssen das autonom entscheiden und entwickeln können. Walchwil jedenfalls will vorderhand kein tagesschulähnliches Angebot einführen.» Denn dafür habe die Gemeinde schlicht zu wenig Nachfrage.

Mehr als einmal genannt wurde auch das Platzproblem. In vielen Gemeinden ist der Raum für Betreuungsangebote begrenzt. Und neuen zu schaffen, ist teuer. Zumindest bei diesem Problem könnte der Kanton Abhilfe verschaffen. Wenn er denn auf die Motion der FDP und SVP eintritt.

Verwendete Quellen
  • Motion betreffend finanzielle Unterstützung des Kantons an Infrastrukturkosten der Gemeinden für Betreuungsplätze
  • Medienarchiv zentralplus

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