Auch Härtefallgelder sollen weiterhin fliessen

Fünf Tage Quarantäne: Zentralschweizer Wirtschaft freuts

Die Quarantäne dauert ab Donnerstag nur noch fünf Tage – sehr zur Freude von AWG-Präsident Josef Wyss. (Bild: Pixabay/zvg)

Die Debatte um die Quarantäne zeigt Wirkung. Ab Donnerstag verkürzt der Bundesrat sowohl die Isolation als auch die Quarantäne auf fünf Tage. Die Wirtschaftsverbände freuen sich über diesen Schritt.

In der Diskussion um die Anzahl der Tage, die die Quarantäne künftig dauern soll, hat fünf das Rennen gemacht. Trotz den Bedenken der wissenschaftlichen Taskforce hat der Bundesrat am Mittwoch Kürzungen angekündigt. Und er legt sogar noch einen obendrauf: Ab Donnerstag, 13. Januar, sollen die Quarantäne und die Isolation ebenfalls nur noch fünf Tage dauern. Um die Isolation aber beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden lang ohne Symptome sein.

Die Zentralschweizer Wirtschaftsverbände freuen sich

«Wir begrüssen diesen Schritt sehr», erklärt Adrian Derungs, Direktor der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) auf Anfrage. «Es ist wichtig, auch positive Tendenzen in Statistiken zu berücksichtigen. So zum Beispiel die sinkenden Spitaleinweisungen seit der Verbreitung der Omikron-Variante.» Freuen tut sich auch der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft Kanton Luzern (AWG), Josef Wyss. «Dass der Bundesrat nun Isolation und Quarantäne verkürzt, nimmt der Wirtschaft grossen Druck ab.»

Eines der Argumente, das der Bundesrat für die Begründung dieses Schrittes nennt, sind die Personalsorgen, die auch die IHZ aufs Tapet gebracht hat (zentralplus berichtete). Mit einer Klausel gibt der Bund den Kantonen zudem die Kompetenz, in Ausnahmefällen von der Isolation oder Quarantäne abzusehen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Sowohl die Quarantäne als auch die Isolation soll nur noch fünf Tage lang dauern.
Diese neuen Regeln zu Quarantäne und Isolation gelten ab dem 13. Januar. (Bild: Bundesamt für Gesundheit)

Derungs könnte sich auch vorstellen, dass der Bundesrat künftig die Schrauben noch mehr lockert: «Langfristig muss die Verantwortung wieder an die Bürger zurückgegeben werden. Jede und jeder muss wieder selbst beurteilen können, wann er oder sie krank oder fit genug ist, um Arbeiten gehen zu können.» Wann dies jedoch wieder möglich sein wird, kann er nicht beurteilen. Denn dazu gehöre eine Reihe von feinen Abwägungen, in denen Aspekte wie Gesundheit, Gesellschaft, Bildung, Mobilität und weiteres mit einfliessen müssen.

In eine ähnliche Richtung geht auch die Einschätzung von Wyss: «An und für sich geht es jetzt immer mehr in Richtung Durchseuchung. Wahrscheinlich ist es mit der derzeitigen Omikron-Variante sogar verantwortbar.»

Härtefallgelder sollen weitergehen

Zeitgleich mit dem neuen Bundesentscheid zieht der Kanton Luzern eine erste Bilanz zu seinem Härtefallprogramm. 1889 Luzerner Firmen haben insgesamt 232 Millionen Franken erhalten. Finanzdirektor Reto Wyss zeigt sich mit dem Programm sehr zufrieden: «Das Programm hat gut funktioniert: Wir verzeichnen im Kanton weder eine höhere Arbeitslosigkeit noch eine Konkurswelle, wie das einst zu befürchten war», wie er in einer Medienmitteilung zitiert wird.

Bis zum ersten Quartal 2022 erarbeiten der Bund und die Kantone nun die Härtefallregelung II. Dafür will Luzern abermals Sozialpartner und Wirtschaftspartner bei der Umsetzung mit einbeziehen, wie Finanzdirektor Reto Wyss erklärt.

Darüber zeigt sich sein Namensvetter von der AWG ebenfalls erfreut: «Wenn die Härtefallgelder in dieser Art weitergeführt werden, wie sie zuletzt waren, sind wir zufrieden.» Auch Derungs steht der Weiterführung des Programms positiv gegenüber. Doch er mahnt, dass man dabei im Hinterkopf behalten muss, dass es sich dabei um Steuergelder handelt.

Deshalb steht er auch hinter dem Entscheid des Kantons, dass Betriebe, die trotz Beteiligung am Härtefalltopf Gewinn abwerfen, dem Kanton diesen Gewinn zurückzahlen. Weiter soll auch das Ende der Unterstützung im Blick behalten werden: «Die finanzielle Unterstützung muss in Koordination mit dem Ende der geschäftsbeschränkenden Massnahmen auslaufen. Der Staat soll seine finanziellen Mittel im Grundsatz weiterhin zurückhaltend einsetzen.»

Das hat der Bundesrat sonst noch vor

Nebst der Verkürzung der Isolation und der Quarantäne hat der Bundesrat weitere Änderungen vorgeschlagen. Zu diesen Punkten werden die Kantone konsultiert. Frist ist der 17. Januar 2022.

  • Die Gültigkeitsdauer aller Covid-Zertifikate (genesen und geimpft) soll von 365 Tagen auf 270 Tage gekürzt werden
  • Die aktuellen Massnahmen, die unter anderem die 2G-Regel beinhalten, sollen bis zum 31. März 2022 verlängert werden.

Weiter nutzt der Bundesrat die Konsultation, um weitere Fragen zu den folgenden Themen zu unterbreiten:

  • Ein allfälliges Verbot des Präsenzunterrichts auf Tertiärstufe
  • Kapazitätsbeschränkungen bei Grossveranstaltungen
  • Eine Verschärfung der Maskenpflicht
  • Die Kapazität von Akutbetten
  • Eine Testpflicht bei der Einreise von geimpften und genesenen Personen
  • Eine Anpassung der Teststrategie, um die Testlabors zu entlasten, zum Beispiel durch den Verzicht auf Antigenschnelltests
  • Die Aufhebung der Quarantäne
Verwendete Quellen
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 13.01.2022, 10:27 Uhr

    Ist das nicht wunderschön? Härtefallgelder, Kurzarbeitsentschädigung und EO fliessen weiterhin in die Firmenkassen. In diesem speziellen Fall hat man ausnahmsweise nichts gegen Papa Staat. Gleichzeitig kann man die Arbeitskräfte dank der verkürzten Quarantäne schneller zurück an die Arbeit zwingen. Money, baby, money !!

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  • Profilfoto von Paul
    Paul, 13.01.2022, 07:45 Uhr

    Die macht vom geld …:

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