Kantonsrat lockert Verbot

«Friedliches» Betteln ist in Zug bald erlaubt

Betteln ist im Kanton Zug nur noch unter gewissen Umständen verboten. (Symbolbild: Unsplash/Nick Fewings)

Auf der Strasse um Geld betteln ist im Kanton Zug bislang verboten. Doch das widerspricht der Menschenrechtskonvention. Deshalb hat der Kantonsrat einer Lockerung zugestimmt. Wie diese aussehen soll, ist aber umstritten.

Auch im reichen Kanton Zug gibt es Armut. Doch auf der Strasse um Unterstützung betteln ist untersagt. Statt Geld erhalten Bettler eine Busse von 100 Franken.

Das geht nicht, befand Anfang Jahr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er urteilte im Fall von Genf, dass ein flächendeckendes Bettelverbot nicht mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist (zentralplus berichtete).

Darauf hat der Kanton Zug jetzt reagiert. Neuerdings ist Betteln nur noch verboten, wenn es die öffentliche Ordnung stört. Der Kantonsrat hiess am Donnerstag eine entsprechende Änderung in erster Lesung gut.

Wann stören Bettler?

Doch was heisst das konkret, wann ist Betteln störend? Das gab bereits in der Kommission zu reden. Einige wünschten sich eine klare Regelung, damit die Polizistinnen nicht mit den Bettlern diskutieren müssen.

Doch ob das nötig ist, war im Kantonsrat umstritten. Gemäss Regierung muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, ob ein Verhalten aggressiv ist oder nicht. Auch Thomas Armbruster, Kommandant der Zuger Polizei, plädierte in der Kommission für die offene Formulierung. Sie ermögliche der Polizei weiterhin ein Ermessen, das bei vielen Delikten bestehe und nötig sei.

«Wissend, dass Betteln häufig bandenmässig betrieben wird und dass damit vielfach eine extreme Ausbeutung von Erwachsenen und Kindern einhergeht, möchten wir dies explizit unter Strafe stellen.» 

Guido Suter, SP-Kantonsrat

Die SP hingegen wollte explizit festschreiben, dass insbesondere aggressives Auftreten und bandenmässiges Betteln gebüsst wird. «Wissend, dass Betteln häufig bandenmässig betrieben wird und dass damit vielfach eine extreme Ausbeutung von Erwachsenen und Kindern einhergeht, möchten wir diese Art des Bettelns im Gesetz explizit unter Strafe stellen», begründete Guido Suter den Antrag. Ansonsten könne man ja gegen «freundliches, höfliches» bandenmässiges Betteln gar nicht vorgehen.

Eine Mehrheit des Kantonsrates erachtete dies aber als unnötig. Sicherheitsdirektor Beat Villiger (Die Mitte) erklärte, dass bandenmässiges Betteln in der Regel ohnehin genauer abgeklärt werden müsse. Denn oft geht es mit anderen Straftatbeständen einher, insbesondere geht es da um organisierte Kriminalität. Zudem sei auch der Terminus «aggressiv» nicht eindeutig, sondern situationsabhängig. Ein ruhig am Strassenrand sitzender Bettler störe niemanden, während ein vor einem Bankomaten sitzender Bettler als störend empfunden werden könnte.

Zug stellt ohnehin kaum Bussen aus

Dass das «radikale» Bettelverbot, wie es Kurt Balmer von der Mitte nannte, angepasst werden muss, war im Kantonsrat unbestritten. «Denn Armut ist kein Verbrechen und wird nicht verschwinden, indem einfach das Betteln verboten wird», sagte Luzian Franzini (ALG).

Nicht zur Debatte stand in Zug die Basler Variante. Dort ist Betteln an ganz bestimmten Orten verboten, beispielsweise vor Restaurants, Tramhaltestellen, vor Bankomaten oder in Parks. Ein solches Rayonverbot sei im Kanton Zug weder sinnvoll noch praktikabel, befand die Regierung.

Und auch in anderer Hinsicht unterscheidet sich die Situation in Basel von jener in Zug: Am Rheinknie sind nur schon seit Anfang September 100 Bussen gegen Bettler verhängt worden, berichtete «Telebasel» vor zwei Wochen. In Zug hingegen waren es in den letzten Jahren jeweils nur rund ein Dutzend: 2018 waren es acht, 2019 elf und 2020 vierzehn. Für Sicherheitsdirektor Beat Villiger ist darum klar: «Wir haben in Zug kein Bettelproblem.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 28.11.2021, 03:18 Uhr

    Damit der von Guido Suter befürchtete Sachverhalt nicht eintritt, sollte das Betteln nur Personen mit Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz (keine Touristen) erlaubt werden. Die internationalen Banden sind den europäischen Polizeien seit Jahren bekannt. Deshalb ist es naiv zu glauben, dass die «Einladung» aus Zug nicht sehr schnell auf offene Ohren querbeetein stößt. Ich wette einen Bettelmann (kulinarisch), dass schon im Sommer 2022 zahlreiche Beschwerden bei der Zuger Polizei eintrudeln werden.

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