Wer Dienst leiste, sollte nicht noch zusätzlich benachteiligt werden, findet die Zuger Regierung. (Bild: Zuger Polizei)
100 Franken Ersatzabgabe für die Feuerwehr bezahlen Zuger zwischen 20 und 48 Jahren pro Jahr. Die Zuger SVP fordert eine finanzielle Entlastung, die Zuger Regierung stellt sich quer.
Es ist das alte Lied: Der Kanton Zug nimmt mehr Steuereinnahmen ein als er – trotz Finanzausgleich – auf der Ausgabenseite ausgeben kann. Allein 2024 hat der Kanton 461 Millionen statt der budgetierten 250 Millionen Franken an Steuereinnahmen generiert (zentralplus berichtete). Deshalb gehören Vorschläge, die diesen Erfolg den Steuerzahlerinnen zurückgeben wollen, zum Regelbetrieb in der Politik.
So war die SVP-Fraktion im Frühling 2024 mit der Motion betreffend vorübergehende Aussetzung der Feuerwehrersatzabgabe an den Regierungsrat des Kantons Zug gelangt. Nun liegt der Bericht und Antrag der Regierung vor. Sie will – obwohl die aktuell 3,39 Millionen Franken Einnahmen an Ersatzabgaben im Vergleich zum Steuersubstrat ein Klacks sind – nicht auf diese verzichten und empfiehlt eine Ablehnung der SVP-Motion.
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Umverteilung von Kantonsüberschüssen in die Gemeindekassen
Die Motion der SVP-Fraktion zielt darauf ab, dass Kantonsgelderüberschüsse an die Gemeinden weiterverteilt werden. Für vier Jahre, so die Idee der Motionäre, erklärt sich der Kanton bereit, die Mindererträge aus den Ersatzabgaben der Gemeinden auszugleichen. Gemäss Bericht des Kantons geht es dabei um eine Summe von 3,39 Millionen Franken pro Jahr respektive insgesamt rund 13,2 Millionen Franken über vier Jahre.
Entlastet würden dadurch alle Zuger Frauen und Männer zwischen 20 und 48 Jahren, wobei die werdenden Mütter sowie wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht einsatzfähige Personen ausgenommen sind. Was zudem auch je Haushalt für eine Person gilt, die mindestens ein Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreut. Weiter ist festgelegt, dass die Ersatzabgabe für alle übrigen Haushaltsmitglieder entfällt, sofern eine einzelne Person sich in der Feuerwehr engagiert.
Ersatzabgaben decken Kosten der Feuerwehr bei Weitem nicht
Die Regierung hat in ihrem Bericht und Antrag unter anderem die Summen aufgelistet, die die Ersatzabgabe in die Kassen der einzelnen elf Gemeinden übers Jahr spült. Gesamthaft sind es im Jahr2023 total rund 3,39 Millionen Franken gewesen. Am meisten hatte die Stadt Zug mit knapp 900’000, gefolgt von Baar mit gut 675’000 und Cham mit knapp 467’000 Franken erhalten.
Laut Feuerwehrgesetz muss jede Gemeinde angemessen für Ausrüstung und Unterhalt der örtlichen Feuerwehren aufkommen. Allerdings haben lediglich sechs der elf Zuger Gemeinden einen Zweckartikel, dass die Feuerwehrkosten aus dem Topf der Ersatzabgaben berappt werden müssen. Wobei diese Beträge, wie der Regierungsrat festhält, längst nicht ausreichen würden, um sämtliche anfallenden Kosten zu decken.
Neun Gemeinden sind trotz Entlastung der Einwohner dagegen
Dass der Kanton die aus Ersatzabgaben anfallenden Lücken füllen soll, stösst bei den Gemeinden auf wenig Zustimmung. Neun Gemeinden lehnen die Motion der SVP-Fraktion rundweg ab, nur eine unterstützt diese, während eine weitere Gemeinde sich gar nicht dazu äussert.
Der Regierungsrat lehnt das Motionsanliegen aus nicht weniger als vier Gründen ab. Er findet kein einziges Argument, das dafür spricht, diese Motion gutzuheissen.
Wer Dienst leistet, soll nicht noch zusätzlich benachteiligt werden
Als Erstes führt er auf, dass die Bevölkerung ungleich behandelt würde. Belastet würden durch die Aussetzung einzig feuerwehrersatzpflichtige Personen. Die Feuerwehrleute hätten selbst nichts davon. Der Regierungsrat hält fest: «Gerade Angehörige der Feuerwehr würden daher besonders benachteiligt, obwohl sie mit ihrem Engagement wesentlich zum Gemeinwohl beitragen.»
Weiter argumentiert der Regierungsrat, dass der Kanton wesentlich höhere Ausgaben hätte, während die Entlastungen für die Einzelnen kaum ins Gewicht fallen würden. Um die Entlastung im Einzelfall noch kleiner aussehen zu lassen, rechnet der Regierungsrat vor, dass die einzelnen Abgabepflichtigen gerade mal mit 8,35 Franken pro Monat oder rund 28 Rappen pro Tag entlastet würden.
Es gibt effizientere Entlastungsprogramme
Der Regierungsrat räumt ein, dass die finanzielle Situation des Kantons zwar derzeit gut sei, doch seien andere effektivere Massnahmen denkbar, um die Bevölkerung zu entlasten. So führt er den im Kantonsparlament durchgebrachten Budgetkredit an, der sämtliche Kosten für die stationäre Behandlung der Zuger Patientinnen übernimmt.
Dadurch werden die Krankenkassenprämien im Kanton Zug in den Jahren 2026 und 2027 um durchschnittlich 18 Prozent gesenkt. Die Zuger Bevölkerung wird auf diesem Weg um insgesamt 220 Millionen Franken entlastet. Das sei für diese deutlich spürbarer als das Anliegen der Motionäre, so die Zuger Regierung.
Freiwilligeneinsatz für Feuerwehr soll attraktiv bleiben
Vor allem will der Regierungsrat einen wesentlichen Anreiz für den Feuerwehrdienst erhalten. Er gibt zu bedenken, dass Dienstleistende der Feuerwehr für die Sicherheit der Bevölkerung einen beträchtlichen Teil ihrer Freizeit widmen, berufliche Nachteile in Kauf nehmen und bei Einsätzen regelmässig ihr Leben und ihre Gesundheit riskieren.
Um diesen nicht selbstverständlichen Einsatz zu honorieren, sei ein symbolischer Ersatzbetrag der übrigen Bevölkerung nichts anderes als richtig. Entfalle dieser, entstehe stattdessen nur ein zusätzlicher Anreiz, sich nicht mehr zum Feuerwehrdienst zu melden.
Angehörige sollen nicht vor den Kopf gestossen werden
Der Regierungsrat will so vor allem nicht leichtfertig die Attraktivität des Feuerwehrdienstes senken. Die Angehörigen, die das mittrügen, unnötig vor den Kopf zu stossen, entspräche nicht seiner Haltung.
Angesichts der Tatsache, dass es immer schwieriger wird, Feuerwehrleute zu finden, hält die Zuger Regierung die Motion sogar für kontraproduktiv. Obwohl die Politiker die Aussetzung der Abgabe auf lediglich vier Jahre befristen wollen, hält er dem Kantonsparlament vor Augen, dass eine allfällige Wiedereinführung der Ersatzabgabe schwierig wäre.
Feuerwehrdienst ganz abschaffen kommt nicht infrage
Im Endeffekt laufe die Motion darauf hinaus, die Feuerwehrersatzabgabe ganz abzuschaffen. Das könne weder im Sinne der Motionäre sein noch werde dies von den betroffenen Gemeinden unterstützt.
Aus den genannten Gründen empfiehlt der Regierungsrat die Motion der SVP-Fraktion zur Ablehnung. Auf der Traktandenliste des Zuger Kantonsrats steht das Geschäft für die Sitzung vom 27. März.
Redaktor bei zentralplus mit Themen-Schwerpunkten Politik und Kultur. Hat an der Universität Zürich Germanistik, Kunstgeschichte und Philosophie studiert. Als ehemaliger Triathlet nach wie vor begeisterter Läufer, Rennradfahrer und Schwimmer.