Fall Villiger: Das bedeutet der Persilschein
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Der Luzerner Oberstaatsanwalt Daniel Burri gibt Journalisten Auskunft – jedoch nicht zum Fall Villiger.
(Bild: les)Der Fall Villiger ist definitiv abgeschlossen: Eine externe Untersuchung gegen zwei involvierte Staatsanwälte ist zum Schluss gekommen, dass diese nichts falsch gemacht haben. Wieso der externe Ermittler zu diesem Schluss kommt und was der Auslöser dazu sagt.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat im Fall Villiger richtig gehandelt. Zu diesem Schluss kommt der ausserordentliche Staatsanwalt Ulrich Weder, der in den letzten Monaten wegen des Vorwurfs der Begünstigung und des Amtsmissbrauchs gegen den betroffenen Staatsanwaltschaft und den stellvertretenden Oberstaatsanwalt ermittelte (zentralplus berichtete).
Diese Untersuchung hat er nun eingestellt, wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde (zentralplus berichtete). Zum Thema wurde das Ganze, nachdem mehrere Experten und Medien, allen voran die «Republik», Zweifel an der Arbeit der Luzerner Staatsanwaltschaft publik machten.
Diese stellte im Februar 2018 ein Verfahren gegen den Zuger Regierungsrat Beat Villiger ein. Der CVP-Magistrat hatte 2017 einer Frau, mit der er ein uneheliches Kind hat, zweimal seinen Wagen überlassen, obwohl diese keine Fahrerlaubnis hatte – und zweimal in die Polizeikontrolle kam. Nachdem Villiger in einer Einvernahme der Luzerner Staatsanwaltschaft überraschend einen Kaufvertrag vorlegte, tauchten in der Folge Ungereimtheiten dazu auf.
Seitens SP kein Handlungsbedarf mehr
Die Untersuchung wurde allerdings erst initiiert, nachdem Sebastian Dissler im Dezember eine Anzeige eingereicht hatte (zentralplus berichtete). Der Luzerner Kantonsrat und allen voran die bürgerliche Ratsmehrheit hatte zuvor einen entsprechenden Vorstoss abgelehnt. SP-Sekretär Dissler, der seine Anzeige als Privatperson eingereicht hat, sagt nun: «Ich bin nun sehr froh mit dem Resultat dieser Untersuchung, das für alle Seiten gut ist.»
«Es ist für mich keine Niederlage, sondern ein Gewinn für das Vertrauen in den Rechtsstaat.»
Sebastian Dissler, Initiant der Untersuchung
Obwohl die Sache aus Sicht des ausserordentlichen Staatsanwaltschafts relativ klar ausfiel, bleibt Dissler der Meinung, dass die Untersuchung nötig war. «Es ist für mich keine Niederlage, sondern ein Gewinn für das Vertrauen in den Rechtsstaat.» Ihm sei es von Anfang an darum gegangen, die im Raum stehenden Zweifel an der Arbeit der Justiz aus dem Weg zu räumen. «Das ist nun geschehen, das Vertrauen ist wieder hergestellt und die Sache für mich damit abgeschlossen.»
Einstellung drängte sich auf
Die Untersuchung richtete sich gegen den zuständigen Staatsanwalt, der das Verfahren im Fall Villiger eingestellt hatte sowie gegen den stellvertretenden Oberstaatsanwalt, der diese Einstellungsverfügung genehmigte. Besonders hinsichtlich des Vorwurfs der Urkundenfälschung gegen Beat Villiger – ein schwerwiegendes Delikt für einen Sicherheitsdirektor – löste dieses Vorgehen Kritik aus.
Mehrere Rechtsexperten haben öffentlich Zweifel geäussert, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft richtig gehandelt habe. Sie bezogen sich auf den Grundsatz: Im Zweifel für die Anklage. Denn wenn ein genügender Tatverdacht vorliegt, darf die Staatsanwaltschaft ein Verfahren nicht einstellen, selbst wenn das Delikt nicht vollständig beweisen werden kann. Genau das sei vorliegend der Fall gewesen.
Doch der ausserordentliche Staatsanwalt Ulrich Weder kommt in seiner Untersuchung zu einem anderen Schluss: «Die Einstellung des Verfahrens wegen Urkundenfälschung drängte sich geradezu auf», schreibt er in einer Medienmitteilung. Dies, weil der Inhalt des Kaufvertrags «den strafrechtlichen Anforderungen zur Beweiseignung nicht genügt» und schon allein deshalb eine strafrechtliche Falschbeurkundung gar nicht zur Debatte gestanden ist.
Rechtliche Frage
Das mag rechtlichen Laien nicht auf Anhieb einleuchten. Ulrich Weder stellt deshalb auf Anfrage von zentralplus klar: «Ein einfacher Vertrag mag zwar umgangssprachlich als Urkunde gelten, im strafrechtlichen Sinne bestehen aber höhere Anforderungen, um ein solches Schriftstück als Urkunde zu schützen», begründet der Jurist.
«Ob der Kaufvertrag gefälscht oder nachträglich zurückdatiert wurde, ist völlig irrelevant.»
Ulrich Weder, ausserordentlicher Staatsanwalt
Denn das Strafrecht und die langjährige Praxis zum Begriff definiere eine Urkunde als «Schriftstück, das bestimmt und geeignet ist, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen». Diese Eigenschaft erfülle der in Frage stehende Kaufvertrag nicht. Im Gegensatz zum Beispiel zu einem notariell beglaubigten Vertrag oder zu Buchhaltungsunterlagen.
Bestätigung der Sicht der Staatsanwaltschaft
Vor diesem Hintergrund kann im vorliegenden Fall laut Weder gar keine Falschbeurkundung vorliegen. Oder anders gesagt: «Ob der Kaufvertrag gefälscht oder nachträglich zurückdatiert wurde, ist völlig irrelevant.»
Er stützt damit die Argumentation der Luzerner Staatsanwaltschaft, die im Zusammenhang mit der Frage der Datierung des Kaufvertrags von einer «straflosen schriftlichen Lüge» sprach.
Ulrich Weder hält es deshalb für gerechtfertigt, das Strafverfahren diesbezüglich einzustellen, trotz dem Grundsatz «im Zweifel für die Anklage». «Der Grundsatz erfordert nicht, dass alle Beweismittel zu Lasten der beschuldigten Person ausgelegt werden, sondern dass nach der Beweiswürdigung entschieden wird, ob genügend Zweifel vorliegen, um Anklage zu erheben.»
(Bild: zvg)
Was den Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung betrifft, handelte der zuständige Luzerner Staatsanwalt laut Weder im Rahmen seines Ermessensbereichs. Erst recht nicht hätten die Involvierten ihr Ermessen «in einem krassen, elementaren, offensichtlichen oder schwerwiegenden Mass» überschritten, sodass von einer Begünstigung oder einem Amtsmissbrauch ausgegangen werden könnte.
Zudem fehle auch ein Motiv, wieso sowohl der zuständige Staatsanwalt als auch der stellvertretende Oberstaatsanwalt, der die Einstellung genehmigte, Beat Villiger hätten begünstigen sollen. Es gebe auch keine Indizien für ein «konzertiertes, abgesprochenes Vorgehen, um Beat Villiger pflichtwidrig zu begünstigen». Doch würde es nicht ausreichen, wenn allenfalls implizit innerhalb der Staatsanwaltschaft eine Kultur vorherrschte, wonach Regierende schonend behandelt werden? «Objektiv betrachtet agierten die Betroffenen innerhalb ihres Ermessensspielraums und der Definition des Urkundenbegriffs», sagt Weder. «Subjektiv fehlen sowohl ein Motiv wie auch Anhaltspunkte, dass jemand bewusst pflichtwidrig gehandelt hätte.»
Was vom Fall Villiger bleibt
Von Seiten der Luzerner Staatsanwaltschaft wollten sich weder Oberstaatsanwalt Daniel Burri noch einer der beiden Involvierten zum Resultat der Untersuchung äussern. Man nehme das Ergebnis zur Kenntnis, sagt Sprecher Simon Kopp lediglich.
Die Einstellung im Verfahren gegen Beat Villiger ist bereits seit längerem rechtskräftig und hatte für den Zuger CVP-Regierungsrat auch keine politischen Konsequenzen. Ebenso ergebnislos verlief die Suche der Luzerner Staatsanwaltschaft nach dem Leck, das Verfahren wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung ist sistiert (zentralplus berichtete). Nun wurde mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Luzerner Staatsanwälte das wohl letzte Kapitel im Fall Villiger geschlossen.
Und auch auf politischer Ebene dürfte die Geschichte damit ein Ende nehmen. Der Luzerner Kantonsrat hat alle Vorstösse zum Thema abgelehnt. Ein problematischer Aspekt bleibt letztlich allerdings bestehen: In einem solchen Fall dürfte auch in Zukunft niemand involviert sein, der das Interesse an einer Berufung hat (zentralplus berichtete). Doch das dürfte sich kaum ändern: Die Luzerner Regierung sieht keine Notwendigkeit, Journalisten in Zukunft aktiv über Einstellungen zu informieren und so eine bessere Grundlage für die Justizkontrolle durch die Medien zu schaffen (zentralplus berichtete).
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