Für Grüne kommt nur Stadt als Käufer infrage

EWL löst mit Verkauf des Steghof-Areals Knatsch aus

Christa Wenger und Jona Studhalter der Grünen/Jungen Grünen-Fraktion setzen sich dafür ein, dass die EWL das Steghof-Areal wenn, dann nur an die Stadt verkaufen kann. (Bild: tob/zvg)

Die Energie Wasser Luzern (EWL) investiert in den nächsten Jahren mehr als 1,1 Milliarden Franken in die Energiewende. Um dieses Geld aufzutreiben, möchte sie Grundstücke verkaufen. Die SP und die Grünen wollen dies verhindern – doch der Stadtrat hat dafür wenig Gehör.

Eigentlich ist die EWL in erster Linie eine Energieversorgerin. Doch sie hat auch noch andere Baustellen – wortwörtlich. Als finanzielle und betriebliche Reserve besitzt sie auch einige grössere Grundstücke mitten in der Stadt Luzern. Eines davon, die grosse Brache an der Industriestrasse, wird nun bebaut (zentralplus berichtete).

Weitere, wie das Steghof-Areal, plant die EWL zur Kapitalbeschaffung zu verkaufen. Denn es stehen Investitionen in Milliardenhöhe an (zentralplus berichtete). Das Immobiliengeschäft der Energieversorgerin passt der politischen Linken jedoch überhaupt nicht.

Nach anfänglichem Erfolg doppeln Grüne nach

Gleich zwei Vorstösse haben SP- und Grüne-Grossstadträte zum EWL-Areal eingereicht. Ein Postulat von Mario Stübi (SP) und Jona Studhalter (Junge Grüne) hat verlangt, dass die EWL keine eigenen Grundstücke mehr an Private verkaufen darf. Ein zweites Postulat von Stübi und Simon Roth seitens der SP-Fraktion fordert, dass das EWL-Areal im Zentrum von Luzern in den Besitz der Stadt übergeht (zentralplus berichtete). Letzteres hatte schliesslich Erfolg.

Bis 2028 soll auf dem EWL-Areal ein neues Quartier entstehen. (Visualisierung: EWL Areal AG) (Bild: Visualisierung: EWL Areal AG)

Es scheint, als hätte die Linke Blut geleckt. Einen Tag nach dem Erfolg im Stadtparlament nehmen Christa Wenger und Jona Studhalter der Grünen/Jungen Grünen-Fraktion die andere, gescheiterte Forderung mittels Postulat nochmal auf. Der Stadtrat solle sich dafür einsetzen, dass die EWL keine Grundstücke an Dritte verkaufe. Noch lieber wäre es den Postulantinnen jedoch, wenn Liegenschaften wie das Steghof-Areal in den Besitz der Stadt zurückgingen. Sie plädieren dabei für eine «mittel- und langfristige Sichtweise», wie sie im Postulat schreiben.

Verkaufsverbot für die EWL? Stadtrat warnt vor finanziellen Folgen

Die Stadt Luzern wiederholt in ihrer Stellungnahme jedoch ihre Haltung von damals: Sie könne die Forderung für ein Verkaufsverbot zwar nachvollziehen, halte diese aber nicht für zielführend. Denn die Stadt habe die Grundstücke der EWL damals bei der Verselbstständigung 2001 überlassen, damit diese genügend Mittel für künftige Entwicklungen habe. Wenn die Grundstücke also wieder in den Besitz der Stadt wechseln sollten, habe dies zum aktuellen Marktwert zu erfolgen, um der EWL finanziell nicht zu schaden.

Das bekräftigt auch EWL-Mediensprecherin Esther Schmid auf Anfrage: «Ohne den Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften würde ein wichtiger Bestandteil der EWL-Finanzierungsstrategie für die erneuerbare Zukunft fehlen.»

Stadt erhält bei Verkauf erste Priorität

Der Stadtrat liebäugelt deshalb damit, ein Vorkaufsrecht für das Steghof-Areal zu vereinbaren. Dieses Recht würde der Stadt erste Priorität einräumen, falls die EWL das Grundstück verkauft. Wenn also ein Dritter das Areal zu einem abgemachten Preis kaufen möchte, könnte die Stadt vorher noch entscheiden, ob stattdessen sie den Kauf so tätigen will. Wie die EWL bestätigt, habe man die Idee des Vorkaufsrechts bereits diskutiert. Ein allfälliger Kauf würde jedoch erst nach 2028 erfolgen, da das Steghof-Areal bis dahin noch von der EWL selbst benötigt wird.

Weiter prüft der Stadtrat eine Informationspflicht für die EWL: Wann immer die Energieversorgerin eine Liegenschaft in der Stadt oder Agglomeration verkauft und diese einen noch unbestimmten Wert übersteigt, muss die Stadt vorgängig informiert werden. Im Sinne dieser Ausführungen möchte die Stadt das Postulat zumindest teilweise entgegennehmen.

Mögliche Hochhäuser gaben zu reden

Diskussionen um das Steghof-Areal sind nicht neu. Vor rund 10 Jahren ist das Areal in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern abgeändert worden. Fortan dürfen Besitzer bis zu 45 Meter hohe Hochhäuser auf den Parzellen bauen. Dagegen regte sich jedoch Widerstand. Der Verein «Stadtbild Luzern» kämpfte dagegen bis vor Bundesgericht, wo er jedoch verlor.

Trotzdem steht nach wie vor kein Hochhaus auf dem Areal. Darauf angesprochen meint die EWL-Mediensprecherin Esther Schmid: «Während der Bauzeit – voraussichtlich bis 2028 – auf dem EWL-Areal wird das Areal Steghof von EWL für logistische Zwecke benötigt.» Und die Pläne dazu – samt dem Steghofareal für die Logistik – werden bereits seit 2012 ausgearbeitet (zentralplus berichtete).

Das Steghof-Areal ist dabei in guter Gesellschaft. Auch auf dem Pilatusplatz und dem Bundesplatz sollen Hochhäuser entstehen. Zu sehen ist jedoch noch nichts – ausser einsamen Baugespannen bei der Langensandbrücke (zentralplus berichtete).

Ob das Steghof-Areal das gleiche Schicksal ereilt, wird sich noch zeigen. Vorerst wird dessen nächster Besitzer in der kommenden Woche im Grossen Stadtrat ausdiskutiert.

Verwendete Quellen
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