Neues Luzerner Wasserbaugesetz

Entwurf schlägt Enteignung des Baldeggersees vor

Noch gehört der Baldeggersee der Naturschutzorganisation «Pro Natura».

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

«Pro Natura Luzern» macht sich Sorgen um den Baldeggersee. Im Entwurf des neuen Wasserbaugesetzes schlägt der Kanton Luzern vor, alle natürlichen Gewässer öffentlich zu machen. Die Naturschutzorganisation, die Besitzerin des Baldeggersees ist, kritisiert diese mögliche Gesetzesänderung und hinterfragt den Nutzen dahinter.

Der Kanton Luzern hat das Wasserbaugesetz totalrevidiert. Bis morgen Freitag dauert die Vernehmlassung. Neu verankert darin ist, dass alle natürlichen Gewässer öffentlich sind. Im erläuternden Bericht zum Gesetzesentwurf schreibt der Kanton, dass nur noch künstlich geschaffene Gewässer privat sein sollen, an denen private Eigentumsrechte nachgewiesen werden können. «Natürlich entstandene Gewässer wie Seen, Flüsse oder Bäche sollen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung für die Ökologie und die Landschaft nicht mehr privat sein können.»

Dies versteht Pro Natura, die Eigentümerin des Baldeggersees, überhaupt nicht. Das Gewässer ist seit 1940 im Eigentum von Pro Natura und bietet vielen Tieren und Pflanzen einen geschützten Lebensraum. Mit seiner Grösse von mehr als fünf Quadratkilometern ist es das grösste Pro Natura Schutzgebiet. «Wir kümmern uns um die Uferpflege, die Infrastruktur und die Fischerei», sagt Samuel Ehrenbold, Geschäftsführer von Pro Natura Luzern. Sie würden rund 150 Angelpatente im Jahr verkaufen. Der Erlös fliesse zurück in den Unterhalt und in Aufwertungsprojekte. Ausserdem gäbe es einen Berufsfischer, der den See bewirtschafte. «Die Aufsicht rund um den See machen wir gemeinsam mit dem Kanton. Zurzeit kontrollieren fünf Personen unregelmässig die Einhaltung der Schutzbestimmungen am Ufer und auf dem See», so Ehrenbold. Auch seien verschiedene Aufwertungsprojekte umgesetzt worden, wie zum Beispiel Flutmulden am südlichen Ende des Sees, deren Wasserstand sich regulieren lässt und die seltenen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum böten.

«Pro Jahr investieren wir mehrere 10’000 Franken in Massnahmen rund um den Baldeggersee», so Ehrenbold. Wenn der Kanton Eigentümer würde, würde wohl auch Geld fliessen, jedoch weniger in Naturschutzprojekte, meint Ehrenbold. Und genau davor hat Pro Natura Angst: «Wenn wir nicht mehr Eigentümer sind, könnten wir nicht mehr mitreden.» Ufer und Gewässer könnten für Nutzungsformen freigegeben werden, die gegen den Schutz des Sees gehen.

Meinungen zum neuen Wasserbaugesetz

Der Fischereiverband Kanton Luzern, der Gemeindeverband Region Luzern West und Pro Natura äusserten sich bereits negativ zum Entwurf des Wasserbaugesetzes. Sie sorgen sich wegen einer möglichen finanziellen Mehrbelastung für die Gemeinden. Denn der Kanton möchte die öffentlichen Gewässer künftig in Kantons- und Gemeindegewässer aufteilen. Der Gemeindeverband Luzern Plus befürwortet hingegen das neue Gesetz. Er erachtet die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden als «plausibel». Sie entspreche dem Subsidiaritätsprinzip.

«Aus rechtlichen Gründen wäre eine Verstaatlichung gar nicht möglich»

Eine Schutzverordnung für den Baldeggersee gibt es schon heute. Ehrenbold: «Es ist die beste Lösung, wenn der See im Besitz einer Naturschutzorganisation ist.» Diese könne den Schutz am besten gewährleisten und dafür sorgen, dass nicht andere Interessen stärker gewichtet werden. Damit spricht Ehrenbold zum Beispiel Interessensgruppen an, die mehr Bootsverkehr auf dem See erlauben möchten.

«Gegen eine Enteignung, wie sie im Entwurf des neuen Gewässergesetzes vorgesehen ist, würde sich Pro Natura ganz sicher vehement wehren», so Ehrenbold. Auch die Eigentümer anderer Seen würden nicht klein beigeben, da sei er sich sicher. «Aus rechtlichen Gründen wäre eine Verstaatlichung gar nicht möglich. Für den Kanton wäre es aufwendig, wenn nicht sogar unmöglich, solche Enteignungen durchzusetzen.»

Weil die Vernehmlassungsphase noch andauert, wollte sich der Kanton noch nicht zu den Antworten der verschiedenen Interessensgruppen zum Gesetzesentwurf äussern. Das Wasserbaugesetz soll anschliessend nochmals überarbeitet und dem Regierungsrat voraussichtlich Ende 2014 zur Verabschiedung an den Kantonsrat vorgelegt werden. (zentral+ berichtete)

«Es würde mich wundern, wenn die Verstaatlichung der privaten Seen dann noch im Gesetz drin wäre», so Ehrenbold. Pro Natura sei aber dazu bereit, die nötige Lobbyarbeit beim Kantonsrat zu machen. «Eine weitere Möglichkeit wäre, das Referendum zu ergreifen.» Bis dahin dauert es aber noch ein bisschen und es bleibt solange offen, wem der Baldeggersee in Zukunft gehören wird.

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