Kanton tut sich schwer mit Transparenz

Einmal mehr pflegt Luzern eine Kultur des verschwiegenen Staates

Das Atrium des Luzerner Regierungsgebäudes. (Bild: giw)

Nicht erst die Debatte um umstrittene Vorgesetzte der Dienststelle Asyl zeigt: Wer den Behörden Unregelmässigkeiten melden will, hat es in Luzern schwer. Eine Meldestelle für Mitarbeiter wurde noch immer nicht ins Leben gerufen, obwohl die Rechtsgrundlage eigentlich bestünde. Doch mangelnde Transparenz hat in Luzern System.

Der Bund, die Kantone Zürich, Bern, beide Basel, Zug, die Städte Luzern, St. Gallen, Zürich und Winterthur haben etwas gemeinsam: eine Meldestelle für die Bevölkerung und Behördenmitarbeiter, an die sie sich bei Missständen oder Konflikten mit der Verwaltung melden können. Angesichts von politischen Skandalen wie dem Baukartell in Graubünden oder der Postaffäre zeigt sich, dass Staatswesen nicht gefeit ist vor Rechtsbrüchen und Mauscheleien.

Und auch in Luzern sorgen immer wieder interne Querelen für Aufsehen. Im Zuge der Recherche zu den Vorgängen in der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen haben Kantonsmitarbeiter wiederholt kritisiert, dass eine neutrale, zur Verschwiegenheit verpflichtete Anlaufstelle fehle, um Probleme innerhalb der Verwaltung ansprechen zu können (zentralplus berichtete).

Kantonsrat verabschiedete Minimallösung

Weitere Beispiele für Missstände der jüngeren Vergangenheit sind der Beschaffungsskandal bei der Dienststelle Informatik, als sich der Dienststellenleiter selbst Aufträge zuschanzte, oder die Luzerner Polizeiaffäre, welche letztlich dem damaligen Kommandanten Beat Henseler den Job kostete. Im zweiten Fall war eine aufwendige Medienrecherche notwendig, um die fragwürdige Beförderung von prügelnden Polizisten ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen.

Doch der Kanton Luzern tut sich dennoch äusserst schwer, unabhängige Kontrollorgane zu installieren. In Luzern wurde eine entsprechende Ombudsstelle vom Kantonsrat wiederholt abgelehnt – zuletzt Ende 2016. Damals wurde im Personalgesetz jedoch verankert, dass das Gemeinwesen eine Stelle bezeichnen könne, bei der Staatsangestellte Misstände wie Verstösse gegen Gesetze oder Verordnungen oder andere Unregelmässigkeiten sowie Mängel und Risiken melden. Es blieb beim Können – bisher wurde nicht einmal dieser «Notnagel», wie es Paul Winiker bei der Verabschiedung durch das Parlament formulierte, umgesetzt.

Grüner Kantonsrat plädiert für Ombudsstelle

Der Grüne Kantonsrat Hans Stutz forderte vor sechs Jahren die Einführung einer Ombudsstelle und scheiterte klar. «Ich bin nicht überrascht, dass sich bisher nichts getan hat», sagt der Journalist. Es zeige sich, dass Luzerns bürgerliche Politiker wenig Interesse daran haben, zweifelhafte Vorgänge ans Tageslicht zu bringen. «Einerseits weil die Kantonsräte oft auch Gemeindebehörden vorstehen und befürchten, dass entsprechende Forderungen auch auf kommunaler Ebene auftauchen würden», spekuliert Stutz. Das zeige sich auch daran, dass die bürgerliche Mehrheit eine Whistleblowing-Stelle für unnötig halte – dies nicht nur, weil sie die Kosten scheuten.

«Kantonsangestellte trauen sich nicht, sich zu äussern. Aber wollen diese das überhaupt?»

Hans Stutz, Kantonsrat Grüne

Stutz sagt, er sei überzeugt vom Nutzen einer solchen Stelle. Das zeige sich an der Ombudsstelle der Stadt Luzern: Je länger sie bestehe, desto gefragter sei sie. Und in Zürich habe die Leiterin der entsprechenden Institution Probleme wie Racial Profiling bei der Polizei wiederholt öffentlich thematisiert. Es geht laut Stutz bei Ombudsstellen in vielen Fällen gar nicht um Schuldzuweisungen, die Behörden handelten nicht immer mit böser Absicht – im Zentrum stehe oft die Vermittlung zwischen zerstrittenen Parteien oder helfe auch bei Missverständnissen.

Für den Grünen Politiker und Beobachter der rechtsextremen Szene ist klar: «Luzern pflegt eine Kultur des verschwiegenen Staates» – diese sei historisch gewachsen und beruhe auch auf einer katholisch-konservativen Tradition der Staatsführung, sei also so etwas wie eine Erinnerung an die über hundert Jahre, in denen diese Partei die absolute Mehrheit im Kanton gehabt habe. 

Selbst Kantonsräte dürfen nicht vollumfänglich informiert werden

In dieser Tradition stünden auch die Ablehnungen des Öffentlichkeitsprinzips. «Kantonsangestellte trauen sich nicht, sich zu äussern. Aber wollen diese das überhaupt?», fragt sich Stutz. Die Vertraulichkeitskultur hätten viele Mitarbeiter des Kantons verinnerlicht. Unregelmässigkeiten würden durchaus angegangen – doch vorzugsweise hinter verschlossenen Türen.

Beispielsweise hätten nicht einmal Kantonsräte Einsicht in die Arbeit ihrer Kollegen der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK). Das habe er selbst erlebt, als er in Erfahrung bringen wollte, wie die AKK auf die Gefährderliste der Kantonspolizei reagierte (zentralplus berichtete). «Mir wurde lediglich mitgeteilt, man habe Fragen gestellt und sei mit den Antworten der Verantwortlichen zufrieden» – mehr hätte er von der Arbeit der Kommission nicht in Erfahrung bringen können. Dies, obwohl Stutz der Justiz- und Sicherheitskommission JSK angehört und für die Polizei zuständig ist.

Ähnlich schwierig hat es Adrian Portmann, der freigestellte Abteilungsleiter Asyl- und Flüchtlingswesen. Er kann sich kaum aus dem Fenster lehnen, weil interne Vorgänge der Geheimhaltung unterliegen: «Nicht einmal Kantonsräte, die ja – etwa als Mitglieder AKK oder GASK – auch direkt eine Kontrollfunktion über die Verwaltung ausüben, darf ich wahrheitsgemäss und vollumfänglich informieren.»

Der Rittersche Palast, gebaut im Jahr 1557 für die Jesuiten, ist heute Sitz der Luzerner Regierung. 

Der Rittersche Palast, gebaut im Jahr 1557 für die Jesuiten, ist heute Sitz der Luzerner Regierung. 

(Bild: giw)

Kann auch zu viel Geschirr zerschlagen werden?

Auch Serge Karrer, der frisch gewählte Präsident des Luzerner Staatspersonalverbandes (LSPV), befürwortet grundsätzlich die Einführung einer Ombudsstelle (zentralplus berichtete). Der ehemalige CVP-Kantonsrat und Rechtsanwalt wiegelt jedoch ab. Nutzen und Wirkung einer solchen Beschwerdeinstanz hingen vor allem davon ab, welche Ressourcen und Kompetenz ihr zur Verfügung stünden.

«Luzern ist klein – in vielen Fällen können Kollegen eruieren, wer als Denunziant auftritt.»

Serge Karrer, Präsident des Luzerner Staatspersonalverbandes

Ausserdem gibt Karrer zu bedenken: «Luzern ist letztlich klein – in vielen Fällen können Kollegen eruieren, wer als Denunziant auftritt – auch wenn die Person geschützt wird.» In jedem Fall befänden sich Mitarbeiter in einer Zwickmühle. «Entweder wird man zum Nestbeschmutzer oder man macht aus seinem Herz eine Mördergrube, weil man eine Unregelmässigkeit nicht meldet», sagt Karrer.

Aber bestehen keine höherrangigen Interessen der Steuerzahler und Wähler, dass Kantonsmitarbeiter bei verwerflichen Tatsachen den Schleier der Verschwiegenheit lüften? «Durchaus. Aber man muss sich auch fragen, ob zuweilen nicht mehr teures Geschirr zerschlagen wird, wenn eine Dienststelle durch eine Untersuchung lahmgelegt wird», sagt Karrer. Dennoch glaubt der Präsident des LSPV, dass der Staat profitieren könnte, wenn Fehler eliminiert würden.

Für FDP muss nicht alles an die Öffentlichkeit gelangen

Zurückhaltender zeigt sich FDP-Kantonsrat Othmar Amrein. Er ist Mitglied der AKK und sagt: «Grundsätzlich besteht der Weg für Mitarbeitende über Vorgesetzte und die Personaldienste des Kantons – hier bestehen intern bereits viele Möglichkeiten.» Es sei wichtig, dass unzufriedene Mitarbeiter erst diese niederschwellige Stufe nähmen. Seine Partei- und Kommissionskollegin Irene Keller äusserte sich bei der Beratung des Geschäfts noch pointierter: «Eine solche Anlaufstelle für die Angestellten ist ein Zeichen von Führungsschwäche.» Amrein möchte vorerst abwarten, wie sich die Umsetzung der noch nicht eingesetzten Schlichtungsstelle in der Praxis bewährt.

Entscheidend sei, dass die Mitarbeiter nicht wegen eines unbequemen Bürostuhls oder der Arbeitskleidung eines Kollegen an dieses Schlichtungsorgan gelangten, sondern bei wirklich relevanten Problemen. «Natürlich gibt es auch Vorgänge, die man nicht mit dem Vorgesetzten besprechen kann, beispielsweise bei sexueller Nötigung am Arbeitsplatz.»

Den Vorwurf von Hans Stutz, der Staat Luzern hülle sich in Verschwiegenheit, teilt Amrein nicht. Da sei man politisch sehr weit voneinander entfernt. Ausserdem betont Amrein: «Man kann nun mal die Öffentlichkeit nicht über alles informieren», so Amrein. Gerade im Beschaffungswesen sei während der Ausschreibungsphase absolute Verschwiegenheit notwendig, damit Absprachen wie in Graubünden nicht möglich seien. Und auch im Personalbereich müssen Daten zurückgehalten werden – zum Schutz der Mitarbeiter. Amrein betont, es gelte nun zu schauen, wie die Schlichtungsstelle sich im Praxistest bewährt. Erst dann könne man eine Bilanz ziehen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon