Majorz in Zug

«Ein zweiter Wahlgang wäre eine Überraschung»

«Absolutes Mehr» bedeutet landläufig: Mehr als 50 Prozent. Bei den Wahlen im Kanton Zug allerdings nicht. (Bild: Carlo Schuler)

«Absolutes Mehr» bedeutet landläufig: Mehr als 50 Prozent. Bei den Wahlen im Kanton Zug ist das nicht so, das absolute Mehr ist hier sehr tief angesetzt. Deshalb dürfte es bloss in Einzelfällen zu zweiten Wahlgängen kommen. Zwei Fachleute äussern Vorbehalte gegenüber der Zuger Lösung.

Das hat fast niemand bemerkt und es wurde auch kaum gross diskutiert: Im Kanton Zug wird es bei der Bestellung der diversen Exekutiven höchstens in Einzelfällen zu zweiten Wahlgängen kommen. Dies hat direkt damit zu tun, wie im Kanton Zug das absolute Mehr definiert ist. Der entsprechende Berechnungsmodus ist im Wahlgesetz festgelegt (§55 Abs. 2). Demnach werden die gültigen Stimmen durch die doppelte Anzahl Sitze geteilt. Die nächste ganze Zahl ergibt das absolute Mehr.

«Niemand hatte daran gedacht»

Hinzu kommt, dass im Kanton Zug die leeren Stimmen nicht berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass das absolute Mehr im Kanton Zug verhältnismässig einfach zu erreichen ist. Damit aber wird auch die Wahrscheinlichkeit von zweiten Wahlgängen vermindert. Nach dem «Zuger-System» wird unter anderem in den Kantonen Zürich, Schwyz, Aargau, Basel-Landschaft, Bern und Graubünden gewählt. Ein strenger definiertes absolutes Mehr kennen unter anderem die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri und St. Gallen.

«Aus demokratischer Sicht kann ich einem höheren absoluten Mehr etwas abgewinnen»

Martin Pfister, CVP-Präsident und Regierungsratskandidat

Die Zuger Parteivertreter sind durchs Band derselben Ansicht: Es wird nur selten zu zweiten Wahlgängen kommen. Daran habe damals im Parlament bei der Erarbeitung des Wahlgesetzes niemand gedacht, sagt der Zuger CVP-Präsident und Regierungsratskandidat Martin Pfister. Jedenfalls sei darüber nicht diskutiert worden.

«Aus demokratischer Sicht kann ich einem höheren absoluten Mehr etwas abgewinnen.» Trotzdem möchte Martin Pfister dringend davon abraten, schon jetzt wieder etwas am Zuger Wahlgesetz zu ändern. Auch Daniel Stadlin von den Grünliberalen rechnet weder bei den Regierungs- noch bei den Stadtratswahlen mit einem zweiten Wahlgang. Er begründet dies vor allem mit den Kandidatenkonstellationen und den Wählerpotentialen der einzelnen Parteien.

Genauso SVP-Parteipräsident Markus Hürlimann. Weniger sicher sei dies aber in Bezug auf bestimmte Gemeinden. Er findet, dass ein strenger definiertes, absolutes Mehr für den Kanton Zug keinen Sinn mache.

«Erforderliches Mehr» statt «Absolutes Mehr»

Auch SP-Präsidentin Barbara Gysel rechnet bei den Regierungsratswahlen eher nicht mit einem zweiten Wahlgang. Wegen der Vielzahl Kandidierender sei es bei den Stadtratswahlen hingegen eher denkbar. So oder so hätten allfällige Änderungen des Wahlgesetzes bei der SP im Moment aber sicher nicht allerhöchste Priorität.

CVP-Nationalrat und Wahlkampfleiter Gerhard Pfister spricht im Zusammenhang mit dem tiefen absoluten Mehr in Zug eigentlich lieber von einem «Erforderlichen Mehr». Die Bevölkerung verbinde den Begriff «Absolutes Mehr» landläufig mit «Eine Stimme über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen». Dies sei aber bei der Zuger Lösung recht deutlich nicht der Fall. Er geht ebenfalls davon aus, dass die Zuger Regierungsratswahlen im ersten Durchgang entschieden sein werden. Zudem würden auch alle bisherigen Regierungsräte wieder kandidieren. «Bei einem Kampf um einen vakant gewordenen Sitz würde die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Wahlganges wohl etwas steigen.»

Luzern blieb bei strengerem System

Der Kanton Luzern lehnte im Jahre 2013 einen Systemwechsel ab. In der Vernehmlassung zu einem entsprechenden Postulat wurde unter anderem erklärt, dass der Wille der Wählenden mit dem bisherigen System besser abgebildet werde. Die Stimmberechtigten hätten so insgesamt mehr demokratische Mitsprachemöglichkeiten. Es wurde auch befürchtet, dass aufgrund der direkten Wahlchancen bei einem tieferen absoluten Mehr die Bedeutung der parteiinternen Ausmarchungen zunehmen werde. Weil diese aber in einem kleinen Rahmen stattfinden, würde dies einem Demokratieverlust entsprechen. Zumindest auf der Stufe Regierungsrat entsprechen in Luzern zweite Wahlgänge demnach weiterhin fast dem Normalfall.

Die Frage der Legitimation

Der Luzerner Politologe Olivier Dolder von Interface Politikstudien äussert gegenüber der jetzigen Zuger Regelung Vorbehalte. Mit der Festlegung eines absoluten Mehrs soll sichergestellt werden, dass ein Kandidat oder eine Kandidatin die Mehrheit der Wählenden hinter sich hat. Wenn nun aber das absolute Mehr so tief angesetzt sei wie etwa im Kanton Zug, dann werde diese Anforderung nicht mehr erfüllt. Es gehe um die Frage der Legitimation.

Die Wählenden sollten nicht schon im ersten Durchgang dazu gedrängt werden, taktisch zu wählen. Olivier Dolder hält es für gut möglich, dass beispielsweise die letzten Regierungsratswahlen im Kanton Schwyz bei einem höheren absoluten Mehr einen anderen Ausgang genommen hätten. In einem zweiten Wahlgang hätten möglicherweise etliche Bürgerliche auch dem linken Kandidaten die Stimme gegeben, um so die SP mit ins Boot zu holen.

Leere Stimmen als bewusste Meinungsäusserung

Kritisch zu einem tief angesetzten absoluten Mehr äussert sich auch der Züricher Rechtswissenschaftler und Wahlrechtsspezialist Andrea Töndury. Aus demokratischen Erwägungen sollte eine Regierung in ihrer Zusammensetzung dem Willen der Mehrheit entsprechen. Ein echtes absolutes Mehr wäre daher zu begrüssen. Wenn das zu erreichende Mehr tief angesetzt sei, so könne dies unter Umständen dazu führen, dass am Ende eine Minderheit über die Mehrheit bestimmt.

Für Töndury ist es zudem unabdingbar, dass auch die leeren Stimmen für die Ermittlung des absoluten Mehrs mitgezählt werden: «Das sind ganz wesentliche und bewusste Meinungsäusserungen, die nicht unter den Tisch gewischt werden dürfen.» Die Frage, ob die leeren Stimmen einberechnet werden, kann das Ergebnis einer Wahl entscheidend beeinflussen. Im Kanton Schwyz etwa wurden im Jahre 2012 alle sieben Sitze im ersten Wahlgang besetzt. Hätte das Gesetz aber auch eine Berücksichtigung der leeren Stimmen vorgesehen, so wären im ersten Durchgang bloss fünf von sieben Sitzen besetzt worden.

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