Parteien profitieren von Rabatten und Sonderregeln

Diese Luzerner Gemeinden bieten im Wahlkampf Unterstützung

Zu den öffentlichen Plakat-Standorten gehört auch das Messegelände auf der Luzerner Allmend. (Bild: Elia Saeed)

Der Wahlkampf ist in der heissen Phase: Überall Köpfe, Parolen und Couverts voller Wahlflyer. Die Stadt und ihre Nachbargemeinden unterstützen Parteien und Kandidaten bei ihrer Werbung. Es gibt Stellplätze, Geld – oder gar nichts.

Wer es noch nicht wusste, dem wird es spätestens jetzt bewusst: Es stehen Wahlen an. Am 20. Oktober entscheidet das Schweizer Wahlvolk über die Besetzung des National- und Ständerates. Dieses Jahr gibt es so viele Kandidaten wie noch nie. Entsprechend viel Aufwand wird betrieben, um die Aufmerksamkeit der Wählerschaft zu erheischen.

Allerorts wird fleissig telefoniert, debattiert und nach Unterstützung gefragt. Plakate werden aufgestellt, Broschüren gefalzt, Flyer gedruckt, Couverts verpackt und im Massenversand in die Haushalte verteilt. Dabei erhalten die Parteien teilweise Unterstützung durch die Gemeinden. Während die Etablierten oft einen Standortvorteil geniessen, bietet die öffentliche Hand andernorts kaum oder gar keine Unterstützung an.

zentralplus hat sich bei der Stadt Luzern und ihren Nachbargemeinden umgeschaut.

Reglementierte Budgetschonung

Seit diesem Sommer gilt in der Stadt Luzern ein neues Reglement über den gemeinsamen Wahlversand und die temporäre Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen. Es ging aus einem gemeinsamen Vorstoss von SVP, SP und Grünen hervor. Die Parteien forderten von der Stadt zur Verfügung gestellte Standorte, um ihre Plakate aufzustellen und so ihr Wahlkampfbudget zu schonen.

Mit dem neuen Reglement erhalten nun alle Parteien insgesamt 80 Plakatplätze auf öffentlichem Grund, die sie rund sechs Wochen vor den Wahlen an 16 Standorten in der Stadt gratis nutzen dürfen. «Berechtigt zur Benützung sind Wahllisten bei Proporzwahlen und Kandidierende bei Majorzwahlen», erklärt der stellvertretende Stadtschreiber Daniel Egli. Die Plakatstellen würden möglichst gleichmässig an die jeweiligen Personen und Gruppen verteilt. Wer sowohl für den National- als auch für den Ständerat kandidiert, erhält entsprechend mehr Platz.

Gemeinsamer Wahlversand: Die Stadt Luzern und fast alle Nachbargemeinden bieten diesen Service. (Bild: Elia Saeed)

Konzessionen als Knackpunkt

Die Parteien zahlen die Produktion des Werbematerials selbst und müssen es fristgerecht bei der Stadt abliefern. Dafür übernehmen die Behörden die Kosten des gemeinsamen Wahlversands und der temporären Plakatierung. Die Motion, die zum neuen Reglement führte, verwies unter anderem auf die Gemeinde Kriens. Dort gibt es schon länger temporäre Plakatierungsstandorte vor Abstimmungen und Wahlen. Dieses Recht hat man sich in den Nutzungsvertrag mit der Plakatwerbe-Firma APG schreiben lassen.

Im Gegensatz zur Stadt Luzern gilt dieses Recht in Kriens aber nur für kommunale und nicht für nationale Wahlen. Doch auch in Luzern war die Konzession einer Plakatierungsfirma der Knackpunkt des Geschäftes. Für das neue Reglement musste die Stadt Luzern den Nutzungsvertrag mit der Firma Clear Channel anpassen. Diese zahlt über eine Million Franken jährlich für die Plakatierungs-Konzession. Deshalb entrichtet die Stadt Luzern der Firma nun einen Einnahmeausfall von 8'784 Franken während des Wahlkampfes. Die Wahlkampf-Unterstützung kostet die Stadt insgesamt rund 74'000 Franken, wovon rund ein Viertel für die Plakatierung anfällt.

Geteilte Kosten

Öffentlich zur Verfügung gestellte Plakatplätze gibt es auch in den Agglo-Gemeinden Adligenswil, Horw und Meggen. Ausserdem wird dort, wie auch in der Stadt Luzern und Kriens, für alle Parteien ein Sammelcouvert mit Werbematerial an die Haushalte verschickt. Für den gemeinsamen Wahlversand sind in Adligenswil, Meggen und Kriens die Parteien aufgerufen, beim Verpacken und Vorbereiten mitzuhelfen. In Horw und Luzern reichte es, das Material fristgerecht abzugeben – den Rest besorgt die öffentliche Hand.

In gewissen Gemeinden erhalten die örtlichen Parteien sogar Geld. So leistet Horw zum Beispiel einen Unterstützungsbeitrag von insgesamt 10'000 Franken, prozentual aufgeteilt auf die Parteistärke. Jedoch gilt dies nur bei kommunalen und kantonalen Wahlen und nicht bei der jetzigen nationalen Entscheidungen.

In Adligenswil erhält jede örtliche Partei jährlich einen Beitrag von zwei Franken pro Listenstimme – unabhängig von anstehenden Wahlen oder Abstimmungen. Im Gegensatz dazu gibt es in Ebikon und Emmen gar keine Form von Wahlkampfunterstützung. Die Gemeinde Emmen kommt ihren Ortsparteien immerhin ein bisschen entgegen: Diese dürfen auf der Wiese hinter beim Gersag Plakate zu einem reduzierten Preis aufstellen.

Wahlkampfwiese Gersag: In Emmen erhalten die Ortsparteien keine Wahlkampf-Unterstützung, aber immerhin einen vergünstigten Plakat-Platz. (Bild: Elia Saeed)

Werbung als Service publique

Es ist eine Herausforderung, die Wahlkampf-Unterstützung in den Luzerner Gemeinden möglichst fair zu gestalten. Stellvertretend dafür sagt der Horwer Kommunikationsbeauftragte Christian Volken: «Es gibt keine Bevorzugung oder Benachteiligung von Parteien oder Kandidierenden.» Die Nutzung der diversen Unterstützungen liege in der Verantwortung der Parteien und Kandidierenden selbst.

So können in Horw die Kandidierenden im Gemeindemagazin und auf der offiziellen Website ihre Porträts unentgeltlich publizieren und zusammen, und die Ortsparteien können Adresslisten auf Basis des aktuellen Stimmregisters für zusätzliche Versände beziehen. Wer also trotz Werbestopp-Kleber diese Woche Wahlwerbung in seinem Briefkasten findet, kann diese als Service public betrachten.

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