Zug: Heinz Tännler stellt Statistiken infrage

«Die Schweiz liegt laut WEF bei der Gleichstellung hinter Ruanda»

Heinz Tännler in seinem Büro im Finanzdepartement – dort wo er einen grossen Teil seiner Zeit verbringt.

(Bild: zentralplus/bas)

Der Zuger Regierungsrat weigert sich, die Charta für Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern zu unterschreiben. Es gebe keine Diskriminierungsfälle in Zug. Gewerkschaften und Linke kritisieren das, können aber auch keine Beispiele nennen. Der Kanton müsse beweisen, dass es keine gebe.

Seit 1981 ist Lohngleichheit in der Bundesverfassung verankert. Doch das Bundesamt für Statistik weist im öffentlichen Sektor schweizweit noch immer eine unerklärbare Lohndifferenz von 6,9 Prozent aus.

Die öffentlichen Verwaltungen sollten deshalb mit gutem Beispiel vorangehen, so die Idee von SP-Bundesrat Alain Berset, der die freiwillige Charta zur Lohngleichheit zwischen Mann und Frau 2016 lancierte. Sie verpflichtet Kantone und Gemeinden, die Lohngleichheit regelmässig zu überprüfen und einzuhalten – auch bei Unternehmen, die von der öffentlichen Hand Aufträge oder Subventionen erhalten.

Gemeinden und Kantone kneifen

Doch es harzt bei der Unterzeichnung in der Deutschschweiz. Nur 24 von über 2000 Gemeinden in der Schweiz und 12 von 26 Kantonen haben bisher unterschrieben. – Gibt’s vielleicht doch was aufzudecken? Oder scheuen sie den Aufwand und die Kosten der Kontrolle? Dieser liegt laut einer Gleichstellungsbeauftragten bei «einigen Stunden».

Die Stadt Zug – wie auch übrigens Stadt und Kanton Luzern – unterzeichneten die Willensbekundung.

Der Zuger Regierungsrat blockt ab. SVP-Regierungsrat Heinz Tännler, zu dessen Direktion das Personalamt gehört, sagte in der SRF-«Rundschau»: «Der Kanton hat die Charta nicht unterschrieben, weil wir der Auffassung sind, dass im Kanton Zug bezüglich Lohngleichheit keine Probleme bestehen. Wir haben keine Diskriminierung.»

zentralplus hat beim Zuger Finanzdirektor nachgefragt:

zentralplus: Heinz Tännler, Sie äusserten sich in den Medien pointiert, dass es im Kanton Zug punkto Lohngleichheit keine Probleme gibt. Können Sie das genauer ausführen?

Heinz Tännler: Das Lohneinstufungsverfahren des Kantons Zug ist klar und transparent. Weder besteht eine Möglichkeit noch eine Veranlassung, die Saläre geschlechterspezifisch zu differenzieren. In den letzten fünf Jahren gingen denn auch keine Klagen oder Beschwerden wegen geschlechterspezifischer Lohndiskriminierung ein. Das Personalamt prüft die Anstellungen jeweils auf die korrekte Einstufung. Somit wissen wir auf den Einzelfall bezogen, dass wir uns korrekt verhalten.

«Beim Gleichstellungs-Index des WEF ist die Schweiz von 144 untersuchten Nationen von Rang 10 auf Rang 21 zurückgefallen, weil Eveline Widmer-Schlumpf durch einen Mann ersetzt wurde.»
Heinz Tännler, Zuger Finanzdirektor

zentralplus: Warum ist die Kontrolle respektive Herstellung der Transparenz denn ein Problem, wenn es ja gar nichts zu verbergen gibt?

Tännler: Einen flächendeckenden Vergleich anzustellen und berechtigte Differenzen kreuz und quer zu analysieren und zu dokumentieren, ist ein ganz anderes Thema und mit entsprechendem Aufwand verbunden. Noch mehr Aufwand benötigt es, sämtliche Unternehmen zu überwachen und zu analysieren, welche für den Kanton Leistungen erbringen. Es ist schwierig, dem Gebot der Sparsamkeit nachzukommen, wenn man inexistente Probleme bewirtschaftet.

zentralplus: Laut der Lohnstrukturerhebung 2014 des Bundesamts für Statistik existiert im kantonalen öffentlichen Sektor in der ganzen Schweiz immer noch ein Lohnunterschied von 16,4 Prozent. Davon sind 6,9 Prozent, ungefähr 600 Franken monatlich, nach wie vor unbegründet. Trauen Sie dieser Statistik nicht?

Tännler: Ich kenne die Datenbasis und Auswertungsmethodik dieser Statistik nicht. Ebenso wenig, welche Relevanz sie für Zug beansprucht. Aber ich weiss, dass es schwierig ist, in dieser Frage wirklich Gleiches mit Gleichem zu vergleichen. Nehmen wir eine andere Gleichstellungsstatistik, nämlich den Gleichstellungs-Index des WEF. Dort ist die Schweiz von 144 untersuchten Nationen von Rang 10 auf Rang 21 zurückgefallen. Der Grund ist, dass Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf durch einen Mann ersetzt wurde. In der gleichen Statistik belegt Ruanda den Rang 4. Die Interpretation überlasse ich gerne Ihnen.

zentralplus: Vielleicht ist Ruanda fortschrittlicher in der Gleichstellung als die Schweiz?

Tännler: Wenn sich Frauen in der Schweiz frei entscheiden können, ob sie voll oder teilzeitlich berufstätig sein oder sich der Kinderbetreuung widmen wollen, erachte ich das als fortschrittlicher, als wenn Frauen einer Berufstätigkeit nachgehen müssen, damit ihre Kinder nicht vor Hunger sterben. Überdies frage ich mich, ob die Stellung der Frau in der Gesellschaft in diesem Index ebenfalls eine Rolle spielt.

«In Zeiten des Fachkräftemangels gibt es schlicht keinen Grund, Mitarbeiterinnen finanziell zu benachteiligen.»
Heinz Tännler

zentralplus: Zurück in die Schweiz: Sie glauben also nicht, dass Frauen beim Lohn schlechtergestellt werden als ihre männlichen Kollegen?

Tännler: Statt auf Statistiken, deren Relevanz ich nicht beurteilen kann, stütze ich mich lieber auf Logik: In Zeiten des Fachkräftemangels gibt es schlicht keinen Grund, Mitarbeiterinnen finanziell zu benachteiligen. Was hätte ein Unternehmen davon? Früher oder später kommt das raus, man verliert eine gute Mitarbeiterin – vielleicht sogar mehrere – und der Imageschaden ist beträchtlich. Ich sehe keinen Grund, weshalb sich ein Arbeitgeber so etwas antun sollte. Und bisher konnte mir auch niemand sonst einen Grund dafür liefern.

Deshalb glaube ich nicht, dass in modern geführten Unternehmen und Verwaltungen Mitarbeiterinnen systematisch und willentlich finanziell schlechtergestellt werden als ihre männlichen Kollegen. Der Kanton Zug ist zu sehr auf gutes Personal angewiesen, als dass er sich solche «Spielchen» leisten könnte.

Keine aktuelle Lohnklage aus Zug bekannt

Die Aussagen Heinz Tännlers und von Vertretern anderer Kantone wie Baselland und St. Gallen, die sich explizit gegen die Unterzeichnung sperren, ärgern Katharina Prelicz-Huber. Die Präsidentin der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst (VPOD) sagte in der SRF-Rundschau: «Die Realität ist eine andere, wir werden täglich konfrontiert mit Lohnklagen. Diese kommen aus der ganzen Schweiz.»

zentralplus fragte beim regionalen VPOD-Sekretariat nach, wie das für Zug aussieht. Martin Wyss ist keine Lohnklage aus dem Kanton bekannt. Ein möglicher Grund: «Eine Lohnklage ist das letzte Mittel der Arbeitnehmer. Wenn wir Kenntnis erhalten, versuchen wir deshalb, vorher eine Lösung zu finden. Die meisten Probleme lösen wir bereits vorgängig im Gespräch mit dem Arbeitgeber, ohne dass wir den juristischen Weg gehen müssen», sagt der Geschäftsleiter der Gewerkschaft VPOD Zentralschweiz.

Eine Studie des Bundes zeige, dass bei der Urteilsverkündung bei Lohnklagen bereits 84 Prozent der Klagenden nicht mehr denselben Arbeitgeber hätten.

Was spricht gegen die Kontrolle?

Zum Verhalten des Zuger Regierungsrats sagt der VPOD-Geschäftsleiter, wenn im Kanton Zug alles in Ordnung sei, gebe es ja auch keinen Grund, keine Kontrolle zuzulassen.

Barbara Kurth-Weimer, Präsidentin des Lehrerinnen- und Lehrervereins Kanton Zug (LVZ), sind ebenfalls keine Beschwerden bekannt. In den Lehrberufen spiele das Geschlecht keine Rolle. «Im Kindergarten, in der Primarschule oder der Oberstufe verdienen Männer und Frauen gleich viel im Kanton Zug. Eine Rolle spielt höchstens die Anzahl Dienstjahre», sagt die langjährige Kindergärtnerin.

Ein Thema in der Vergangenheit im Kanton Zug wie in anderen Kantonen war die ungleiche Einstufung: Laut Kurth sind die Kindergärtnerinnen heute in der gleichen Lohnklasse wie die Primarschul-Lehrpersonen. Da sie aber kleinere Pensen haben, verdienten sie entsprechend weniger. «Da sind wir dran», sagt die LVZ-Präsidentin, «aber das ist ein anderes Thema. Es hat nichts mit geschlechterdiskriminierenden Löhnen zu tun.»

Keine Hol-, sondern Bringschuld des Arbeitgebers

Die Partei Alternative – die Grünen Zug hat ein Postulat im Kantonsrat eingereicht, um Druck zu machen beim Kanton, dass er doch unterschreibt – und sammelt Unterschriften für eine Petition. Konkrete Fälle von Diskriminierung kann ALG-Präsident Andreas Lustenberger aber auf Anfrage ebenfalls keine nennen. Er verweist auf die Bundes-Statistik, die aufzeige, dass es Diskriminierung auch im öffentlichen Sektor gebe.

«Das Perfide an Lohndiskriminierung ist ja gerade, dass sie kein Thema ist», sagt Lustenberger, «ich weiss ja gar nicht, ob jemand mehr verdient als ich, ausser ich frage konkret nach.» Das sei aber keine Holschuld des Arbeitnehmers, sondern eine Bringschuld des Arbeitgebers. «Es handelt sich hier um einen Grundsatz unserer Verfassung.»

Egal ob der Regierungsrat sich weigere oder nicht. Wenn der Kantonsrat das Postulat für erheblich erklären würde, müsse der Regierungsrat doch unterzeichnen, sagt der kantonale ALG-Präsident.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Anne Maeder
    Anne Maeder, 22.11.2017, 10:26 Uhr

    Gleichstellung: Es gab auch gute gründe für die zweite Beschwerde an das Bundesgericht

    In den Medien wird zutreffend berichtet, die das Bundesgericht die Beschwerde der zahlreichen Beschwerdeführenden gegen die Untätigkeit des Kantons Zug in Sachen Gleichstellung der Geschlechter abgewiesen hat (Urteil 1C_504/2016 vom 19.10.2017). Nicht erwähnt wurde allerdings, dass das Bundes­gericht in seinem Entscheid Folgendes festhält: «Beim Kostenentscheid ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerde nach dem Nichteintretensentscheid des Kantonsrats auf das Gleichstellungsgesetz erhoben wurde, d. h. zu einem Zeitpunkt, als noch immer keine institutionelle Ersatzlösung für die 2010 weggefallene Gleichstellungskommission in Sicht war. Die Beschwerdeführenden hatten somit Anlass zur Beschwerdeführung. Auf die Erhebung von Gerichtskosten ist deshalb zu verzichten, und es rechtfertigt sich, ihnen eine reduzierte Parteientschädigung zuzusprechen.» Weitere entscheidende Punkte werden in der Berichterstattung ebenfalls nicht erwähnt:

    1. Am 22. November 2016 erliess der Regierungsrat den gemäss Gleichstellungsverordnung notwendigen Massnahmenplan (Massnahmen 2016–2018). Das Bundesgericht hält insoweit fest, dass die in der Verordnung festgehaltene Wirkungskontrolle vor Ablauf der Massnahmenplanung 2016–2018 und vor Erlass des nächsten Massnahmenplans erfolgen müsse. Massstab sind dabei – schreibt das Gericht weiter – «neben den Zielvorgaben der Massnahmenplanung das verfassungsrechtliche Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann, das von der CEDAW für zahlreiche Lebensbereiche näher konkretisiert wird.» Dem Regierungsrat wird vom Bundesgericht explizit aufgetragen, mit verschiedenen organisatorischen Massnahmen (z. B. Kaderschulung, spezielle Controlling- oder Vernehmlassungsverfahren) innerhalb der Verwaltung für die notwendige Sensibilisierung zu sorgen und sicherzustellen, dass die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Projekten und politischen Entscheidungen effektiv analysiert werden und das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt wird. Insbesondere müssen die zuständigen Verwaltungseinheiten – nach Ansicht des Gerichts – «über die erforderlichen Daten über die soziale Wirklichkeit verfügen, d. h., diese müssen erhoben und analysiert werden».
    2. Gemäss Bundesgericht muss der Regierungsrat den in der Verordnung vorgeschriebenen Massnahmenplan jeweils publizieren, «um der kantonalen Gleichstellungspolitik die notwendige Sichtbarkeit zu verschaffen».
    3. Das Bundesgericht hält unmissverständlich fest, dass die Finanzierung staatlicher Gleichstellungsmassnahmen nicht etwa aus dem Lotteriefonds erfolgen darf. Allerdings regt das Gericht an, den Lotteriefonds «für Beiträge an private Organisationen zu verwenden, die gleichstellungsrelevante Arbeit ohne staatlichen Auftrag leisten».

    Anne Mäder, Mitglied Geschäftsleitung SP Kanton Zug, Zug

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