Diskussion über Hundeverbot in Zuger Seebädern

«Die Hundelobby in Zug ist so stark wie die Bauernlobby in Bern»

In der Badi Seeliken besteht es noch, für unbeaufsichtigte Badis wird es gefordert: Das Hundeverbot. (Bild: Lionel Hausheer)

Ein Oberwiler, der sich durch Hunde in seiner Badi gestört fühlt, will das Verbot der Vierbeiner in der Stadt Zug zurück. Doch das können nur jene bewirken, die das Problem geschaffen haben: die Stadtparlamentarier. Das Anliegen ist nicht aussichtslos.

Zwei Gratisangebote tragen zur Lebensqualität in der Stadt Zug bei: Die kostenfreie Benützung der Bibliothek und die städtischen Badis am Zugersee, die keinen Eintritt kosten. Den Badespass  getrübt hat für einige Stadtzuger aber die neue Badeordnung, die der Stadtrat vergangenen Sommer in Kraft setzte.

Darin erlaubte er, Tiere in die unbeaufsichtigten Badeanlagen am Brüggli, Siehbach, Tellenörtli und Trubikon mitzubringen (zentralplus berichtete). Hunde müssen an der Leine geführt werden, alle anderen Haustiere darf man frei laufen lassen. Nur im Strandbad und in der Badi Seeliken, wo Bademeister im Einsatz stehen, bleiben die felltragenden Gefährten weiter ausgesperrt.

Hunde verrichten in der Badi ihre Notdurft

Der Oberwiler Xaver Hürlimann will nun per Einzelinitiative erreichen, dass das Hundeverbot, das bis 2019 in allen städtischen Badis bestand, wiedereingeführt wird (zentralplus berichtete). Weil am Tellenörtli, wo Hürlimann badet, Hunde an die Bäume pinkeln und Familien mit kleinen Kindern beim Picknick verstören.

Das sei unhygienisch, findet er. Ausserdem macht er geltend, es sei ein eigentlicher Hundetourismus entstanden: Hundebesitzer kämen extra von auswärts nach Zug baden, weil sie hier mit ihren vierbeinigen Lieblingen sonnen und planschen dürfen. Die Klage über den Hundetourismus kennt man auch aus Luzern, wo am Churchill-Quai eine Hundefreilaufzone eingerichtet wurde (zentralplus berichtete).

Reklamationen bei der Stadtverwaltung

Nun steht Hürlimann mit seinem Unmut nicht alleine da. «In der Tat gab's bereits letztes Jahr bei der zuständigen Abteilung mehrere Rückmeldungen zu Hunden in den unbeufsichtigten Badeanlagen», sagt Vroni Straub (CSP), die Stadträtin, die für Schulen, Sportanlagen und Badis zuständig ist.

Über Hundetourismus in den Zuger Badis ist Vroni Straub nichts bekannt. «Allerdings ist der ganze Kanton Zug für Hündeler attraktiv» sagt sie. Anders als etwa im Nachbarkanton Schwyz, wo eine durchgehende Leinenpflicht gilt, kennt Zug keine verbindlichen Regelungen und bietet sich somit für Hundespaziergänge und anderes an.

30 Jahre lang bestand das Hundeverbot

Das Verbot der Mitnahme von Tieren in die Zuger Badis wieder in Kraft zu setzen ist aber kompliziert geworden. Der betreffende Passus stand bis 2019 in der Badeordnung, die wiederum 1988 verabschiedet worden war.

Seither ist einiges geschehen. Die Bestimmung im schweizerischen Strafgesetz, wonach ohne Gesetz keine Strafe möglich ist, hat Beachtung auf kantonaler und gemeindlicher Ebene gefunden. Denn eine Verordnung ist an sich bloss eine Handlungsanweisung–  ihre Bestimmungen alleine sind nicht rechtsverbindlich.

Wann man Bussen nicht zu zahlen braucht

Anders ausgedrückt: Wenn Bussen verteilt werden für Handlungen, die zwar per Verordnung, aber nicht per Gesetz verboten sind, können die Behörden eine Bezahlung rechtlich nicht durchsetzen. Man kann in diesem Fall den Bussenentscheid getrost im Papierkorb entsorgen oder gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag erheben.

Der Kanton Zug hat daher 2012 ein Übertretungsstrafgesetz in Kraft gesetzt. Seither können die Gemeinden Verbote nur noch erlassen, wenn sie von allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen gestützt werden. In der Stadt Zug geschah dies, indem das Stadtparlament in der letzten Amtsperiode ein Reglement über die Benützung von öffentlichen Anlagen verabschiedete.

Parlament entzieht Regierung den Handlungsspielraum

Wenn nun die Einzelinitiative die Wiedereinführung des Hundeverbots in allen öffentlichen Zuger Badis verlangt, so muss das Verbot, das bisher in der Badeordnung stand, in dieses neue Benützungsreglement  gehievt werden. Und dafür ist nicht der Stadtrat zuständig, sondern das Parlament, der Grosse Gemeinderat.

Das Problem: Eben dieses Stadtparlament hat das Zuger Hundeproblem erst erschaffen. «Bei der Beratung des Reglements im November 2017 hatte es der Grosse Gemeinderat ausdrücklich abgelehnt, dem Stadtrat die Kompetenz zu verleihen, Hundeverbote für öffentliche Anlagen zu erlassen», erklärt Vroni Straub (CSP), die Stadträtin, die für Schulen, Sportanlagen und Badis zuständig ist. Der Stadtrat selber hätte gern die Möglichkeit gehabt, bei Bedarf Hunde von öffentlichem Grund fernzuhalten.

Wort aus dem Volk hat Gewicht

Trotz der komplizierten Situation ist Hürlimanns Vorschlag nicht aussichtslos. Im Wesentlichen deshalb, weil Einzelinitiativen eher selten eingereicht werden. Daher – und weil sie aus dem Volk kommen – werden sie von den Abgeordneten auch unvoreingenommen betrachtet.

Ausserdem sind weite Teile des politischen Spektrums nicht von Vornherein gegen jegliche Verbote. ALG/CSP, SP; GLP und CVP wären für punktuelle Hundeverbote zu haben. Und dass FDP und SVP in der Parlamentsdebatte derart energisch dagegen waren, hatte auch damit zu tun, dass sich der Stadtrat neben der Hundefrage mit Lärm-, Alkohol- und Glasmitnahmeverboten äusserst weitreichende Kompetenzen geben wollte – was selbst bei den Linken teils auf Kritik stiess.

«Politische Schildbürgerstreiche»

Im Protokoll der Debatte ist heute noch nachzulesen, wie aufgeheizt die Diskussion verlief. Staatstheoretische Ideale wurden bemüht und einige Parlamentarier, die selber Hunde halten, erlagen der Versuchung, im Privatinteresse zu legiferieren. Seltsame Vorschläge wurden gemacht, was etwa den Grünliberalen Stefan Huber dazu bewog, von «politischen Schildbürgerstreichen» zu sprechen, die er «eigentlich lieber in einer Fanachtszeitung lesen würde».

Diese Stimmung wird bei der Behandlung von Xaver Hürlimanns Einzelinitiative nicht mehr gleich aufgeladen sein. Zumal ja der Wegfall des Hundeverbot in Badis gewissermassen ein Kollateralschaden der Debatte ist. Denn beim Streit im Stadtparlament war es um Hunde auf dem ganzen öffentlichen Grund gegangen.

Hat der Wind geändert?

«Ich bin sehr gespannt, wie die Diskussion im Grossen Gemeinderat verläuft», sagt Urs Raschle (CVP), der Vorsteher des Departements für Soziales, Umwelt, Sicherheit (SUS). Denn die Zusammensetzung des Parlament hat mitterweile geändert und die Hunde in den Zuger Badis haben für viel Aufsehen gesorgt.

Ob dies aber für ein Mitnahmeverbot in Badis reicht? Raschle selber hatte im 2017 Stadparlament gesagt: «Die Hundelobby in Zug ist ungefähr so stark wie die Bauernlobby in Bern.» So etwas ändert sich nicht von einem Tag auf den andern.

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3 Kommentare
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    Stefan W. Huber, 24.06.2020, 07:40 Uhr

    Der Stadtrat kann gemäss kantonalem Gemeindestrafrecht nur Tatbestände bestrafen, die in einem Gemeindereglement festgelegt wurden. Das ist auch logisch – die Gesetze macht die Legislative, in diesem Fall der GGR. Im Reglement zur Benützung öffentlicher Anlagen ist nur eine Leinenpflicht-, nicht aber ein Hundeverbot vorgesehen. Das wurde damals von SVP, FDP und CVP durchgesetzt. Auch dann als sämtliche Juristen im Rat darauf aufmerksam gemacht haben, dass ohne Gesetz auch kein Verbot und keine Strafe möglich ist. Der Stadtrat muss sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen und sich an das Reglement halten, er kann kein Zutrittverbot für Hunde in eine Badeordnung oder ein Reglement aufnehmen, wenn dieses Instrument ihm durch das Reglement gar nicht zur Verfügung steht. Das Reglement muss deshalb angepasst werden, um die nötige gesetzliche Grundlage für den Stadtrat zu schaffen, ein Zutrittsverbot für Hunde in die Badeordnung aufzunehmen.

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  • Profilfoto von Gregor R. Bruhin
    Gregor R. Bruhin, 20.06.2020, 10:56 Uhr

    Ich bin auch der Meinung, dass Hunde in den meisten Badis nichts zu suchen haben. Persönlich bin ich der Meinung, dass es im Brüggli oder Richtung FKK Badi kein Problem ist. Aber auch hier sollte grundsätzlich gelten, dass man aufeinander Rücksicht nimmt und die Eigenverantwortung leben lässt. In einem Punkt bin ich nicht einverstanden, das aktuelle Problem hat der Stadtrat geschaffen, nicht das Stadtparlament. §8 im Reglement über die Benützung öffentlicher Anlagen besagt, dass der Stadtrat besondere Benützungsanordnungen erlassen kann für einzelne Anlagen. Der Zuger Stadtrat tagt jeden Dienstag und könnte an jeder dieser Sitzung ein Hundeverbot für einzelne Badis erlassen. Es wäre ja gelacht, wenn das Stadtparlament im Reglement noch festlegen müsste, in welcher Badi, welche Regeln gelten. Das ist ganz klar eine Exekutivaufgabe! Das Stadtparlament wollte damals nicht, dass der Stadtrat flächendeckende Hunde-, Reit-, Alkoholmitbring-, Glasverbote etc. erlassen kann. Die momentane Lösung ist stufengerecht und der Stadtrat macht keine gute Falle, wenn er das Hundeverbote generell aufhebt und dann dem Stadtparlament die heisse Kartoffel zuwirft.

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  • Profilfoto von Cris Wouters
    Cris Wouters, 20.06.2020, 08:04 Uhr

    Ich kann Xaver Hürlimann nur zustimmen. Hunde gehören nicht in öffentliche Badis. Es gibt genug Stellen wo die Hunde ins Wasser können ohne Badi.

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