Luzerner Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung

Deshalb scheiterte Beat Villiger vor dem Luzerner Kantonsgericht

Licht und Schatten fallen derzeit auf Zugs Sicherheitsdirektor Beat Villiger.

(Bild: woz)

Dass die Luzerner Staatsanwaltschaft den Informanten seiner Affäre nicht ermitteln konnte, muss den frisch wiedergewählten Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger mächtig geärgert habe. So erstaunte seine Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung der Luzerner Staatsanwaltschaft nicht. Doch wie ernst war es ihm damit? Nicht sehr, wie ein neues Urteil der Luzerner Justiz zeigt.

Wer hat den Medien das Verfahren gegen den Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger gesteckt? Mit dieser Frage setzte sich die Luzerner Oberstaatsanwaltschaft auseinander, weil sie einen Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung hegte. Die Suche nach diesem Informationsleck wurde nach drei Monaten jedoch eingestellt, die Ermittlungen blieben ergebnislos. Villiger reichte am 6. Januar als Privatkläger eine Beschwerde gegen diesen Entscheid ein.

Die Beschwerde erfolgte zwar fristgerecht, so richtig ernst scheint es ihm damit aber nicht gewesen zu sein. Villiger führte lediglich aus, dass für ihn nicht ersichtlich sei, wie und in welcher Tiefe die Untersuchungen vorgenommen worden seien. In der Beschwerde verlangte er Akteneinsicht, um die Beschwerde zu einem späteren Zeitpunkt detaillierter zu begründen.

Inhaltsleere Beschwerde

Das Kantonsgericht teilte ihm darauf mit, dass die gesetzliche Frist für eine Beschwerde nicht erstreckt werden könne. Es stünde ihm jedoch frei, die Untersuchungsakten einzusehen. Eine juristische Auskunft, die den Inhaber eines Notariatspatents, früheren Gemeindeschreiber und langjährigen Sicherheitsdirektor nicht weiter erstaunen dürfte. Dennoch verzichtete er bis zum Erlass der Verfügung am 7. Februar sowohl auf weitere Eingaben als auch eine Einsicht in die Akten.

Der Fall Villiger

Bekanntlich wurde im Fall Villiger eine Frau, mit welcher der Zuger Sicherheitsdirektor ein uneheliches Kind hat, 2017 zweimal von der Luzerner Polizei beim Autofahren ohne Führerschein erwischt. Der Wagen war auf Beat Villiger eingelöst. Später tauchte ein Vertrag auf, wonach Villiger das Auto der Frau bereits vor den Kontrollen überschrieben haben soll. Trotz des Verdachts auf Urkundenfälschung wurde der Fall von den Luzerner Behörden eingestellt.

Regierung und Parlament des Kantons Luzern wollten den Fall ruhen lassen. Aufgrund einer privaten Anzeige des Luzerner SP-Sekretärs Sebastian Dissler hat die Oberstaatsanwaltschaft jedoch zwei ehemalige Zürcher Staatsanwälte beauftragt, den Fall zu untersuchen. Für Villiger selbst, der nicht belangt wurde, ist das Verfahren juristisch abgeschlossen.

Wenig überraschend daher auch die Reaktion des Luzerner Kantonsgerichts: Es tritt gar nicht auf die Beschwerde ein. «Zur Begründung der Beschwerde gehört, dass die beschwerdeführende Partei mindestens summarisch aufzeigt, was daran falsch sein soll», verlangt das Gericht. Villiger habe dies jedoch unterlassen und sich mit der ausführlichen Begründung der Verfügung, in welcher aufgezeigt werde, welche Ermittlungen und Beweiserhebungen getätigt wurden, nicht auseinandergesetzt, heisst es in der aktuellsten Verfügung.

Der Zuger Regierungsrat hätte auch nicht ausgeführt, welche zusätzlichen Abklärungen vor einer Sistierung zu tätigen gewesen wären. Das Bundesgericht habe mehrfach festgehalten, dass es nicht erlaubt sei, eine mangelhafte Beschwerdebegründung zu ergänzen. Insofern komme eine Nachbesserung nicht in Betracht.

Gebühren zum Discountansatz

Gnädig zeigt sich das Gericht hingegen bei den Kosten. Vermutlich verursachte die überschaubare Eingabe dermassen wenig Aufwand, dass das Gericht, das sonst nicht gerade für seine bescheidenen Gebühren bekannt ist, nur einen reduzierten Ansatz verlangt. Läge der ordentliche Rahmen bei 500 bis 5’000 Franken, werden Beat Villiger nur gerade 200 Franken in Rechnung gestellt. Villiger kann gegen die Einstellung noch Beschwerde beim Bundesgericht einreichen.

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