André Wicki bekommt eine Gnadenfrist

Der Ökihof darf bleiben – vorläufig

Der Zuger Ökihof muss weg. Das ist klar. Doch mindestens bis und mit 2019 darf hier noch entsorgt werden. (Bild: zentral+)

Für den Zuger Ökihof und das integrierte Brockenhaus gibt’s eine weitere Gnadenfrist. Im März dieses Jahres hiess es, dass bis Ende 2016 eine neue Entsorgungsstelle geschaffen werden muss. Nun hat sich die Stadt zwar Luft verschafft, doch gelöst ist das Problem damit nicht.

Die Stadt Zug ist Mieterin des Areals im Güterbahnhof Zug. Das Areal, das den SBB gehört, wird von der Stadt seit Jahren als Ökihof genutzt und ein Teil davon der Frauenzentrale für die Betreibung des Brockenhauses untervermietet. Da die SBB das Areal jedoch bebauen will, wurde der Vertrag mit der Stadt gekündigt. Der per Ende 2015 auslaufende Mietvertrag wurde auf Ersuchen der Stadt Zug im März 2015 um ein weiteres Jahr bis Ende 2016 verlängert.

«Hätten wir dann rausmüssen, wäre die Umsetzung des neuen Ökihofs sehr sehr knapp geworden.»

André Wicki, Zuger Bauchef

«Hätten wir dann rausmüssen, wäre die Umsetzung des neuen Ökihofs sehr sehr knapp geworden», erklärt der Zuger Stadtrat André Wicki. Es sei zwar ein Projekt im Unterfeld geplant, doch durch die politischen Prozesse ist dieses noch lange nicht durch. Dennoch ändere sich für die Stadt wenig. «Wir bleiben auf dem Gaspedal. Einzig die Zeitschiene hat sich verschoben.» Derzeit steht die Stadt mit der Wasserwerke Zug AG in Verhandlung, den neuen Ökihof im Rahmen einer Partnerschaft zu realisieren.

Stadt und SBB sind zufrieden

Laut einer Mitteilung der Stadt zeigen sich beide Seiten, also SBB und Stadtrat sehr zufrieden mit der Lösung. So könne das Areal weiterhin genutzt werden, bis das Entwicklungsprojekt der SBB entsprechend fortgeschritten sei.

«Im März wussten wir noch nicht genau, wann die Umsetzung stattfinden würde. Das ist immer auch abhängig von anderen Bauprojekten.»

Lea Meyer, Sprecherin SBB

Konkret ist auf dem Areal eine Überbauung geplant. «Ob Büros, Gewerbe oder Wohnungen, ist jedoch noch nicht klar», erklärt Lea Meyer, Sprecherin der SBB. Warum wurde die Stadt Zug denn so lange auf die Folter gespannt? «Im März wussten wir noch nicht genau, wann die Umsetzung stattfinden würde. So etwas ist immer auch abhängig von anderen Bauprojekten.» Und weil derzeit grössere Projekte am Laufen seien, so beispielsweise bei der Europaallee in Zürich, würden neue Baupläne tendenziell nach hinten verschoben.

Dass die Grundstückbesitzerin 2020 tatsächlich mit dem Bau beginnen wird, ist laut SBB noch nicht in Stein gemeisselt. Eine weitere Verzögerung nach hinten sei möglich.

Vorzeitige Kündigung seitens Stadt möglich

Nun ist die Stadt Zug jedenfalls vorläufig aus dem Schneider. Die Verlängerung des Mietvertrages wird die Dienstleistungen von Ökihof und Brockenhaus für die nächsten vier Jahre sichern.

Stadtrat André Wicki sagt dazu: «Wir sind sehr erfreut. Es ist gut, wenn so ein komplexes und wichtiges Projekt ohne Zeitdruck entstehen kann.» Die Stadt profitiere zudem davon, dass ihr das einseitige Recht eingeräumt wurde, den Mietvertrag unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist auch vor Ablauf der festen Vertragsdauer zu kündigen.

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