Administrativuntersuchung wird wieder aufgenommen

Der Fall Malters kommt noch nicht in die Mottenkiste

Regierungsrat Paul Winiker (links) und Polizeikommandant Adi Achermann müssen sich auf die Finger gucken lassen. (Bild: les)

Polizeikommandant Adi Achermann und Ex-Kripo-Chef Daniel Bussmann traf keine Schuld am Suizid einer 66-jährigen Frau. Zu diesem Entschluss kamen die Gerichte im sogenannten Fall Malters. Ganz abgeschlossen ist die Sache aber noch nicht. Nun nimmt der externe Gutachter seine Arbeit wieder auf.

Die beiden Polizeichefs Adi Achermann und Daniel Bussmann sind im Fall Malters freigesprochen worden (zentraplus berichtete). Der Polizeikommandant und der ehemalige Kripo-Chef mussten sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Bei einem missglückten Polizeieinsatz im März 2016 beging eine psychisch kranke 66-Jährige Suizid.

Die Polizeiführung zeigte sich ob des Freispruchs erleichtert. Ganz ad acta gelegt werden kann der Fall Malters indes noch nicht. Denn mit dem rechtskräftigen Urteil wird nun die Administrativuntersuchung wieder aufgenommen.

Winiker setzte erste Empfehlungen bereits um

Diese wurde bereits nach Bekanntwerden der Strafanzeige gegen die Polizeichefs in die Wege geleitet. Sie soll klären, ob im Zusammenhang mit dem Einsatz in Malters die entsprechenden Dienstbefehle, Weisungen und Richtlinien korrekt eingehalten wurden und ob sich daraus allenfalls weiterer Regelungsbedarf ergibt, teilte die Regierungsrat Paul Winiker, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements damals mit (zentralplus berichtete).

Mit der Administrativuntersuchung wurde der Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster beauftragt. Der 61-Jährige gilt als sehr erfahren. Zuletzt war der Präsident der Aufsichtskommission über die Bundesanwaltschaft im Fall Lauber medial sehr präsent. Zuvor untersuchte er etwa den Tierquälereifall von Hefenhofen (TG) oder den Fall des Amokrentners Peter Hans Kneubühl in Biel.

Während des Strafverfahrens war Usters Untersuchung zwar sistiert, nichtsdestotrotz unterstützte er als externer Gutachter Paul Winiker. Dieser verfügte auf Empfehlung von Uster, die beiden betroffenen Polizeichefs von heiklen Einsätzen abzuziehen (zentralplus berichtete).

Nun nimmt Uster die Administrativuntersuchung offiziell wieder auf. Das JSD bestätigt, dass man sich derzeit in Kontakt befinde. Weitere Auskunft, etwa bis wann mit Resultaten zu rechnen sei, könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben. Hanspeter Uster seinerseits liess eine Anfrage von zentralplus unbeantwortet.

Auch der Pornoskandal wurde untersucht

Erfahrungen mit einer Administrativuntersuchung im Kanton Luzern hat Rechtsanwalt Oliver Sidler. Er beleuchtete 2015 das Internet-Nutzungsverhalten in der kantonalen Verwaltung. Damals sprach man vom Porno-Skandal.

Zur nun anstehenden Administrativuntersuchung will sich Sidler mangels Kenntnissen über den Fall nicht äussern. Er selbst habe damals uneingeschränkte Befugnisse genossen, erklärt Sidler. «Alle Befragten mussten mir Auskunft geben», sagt Sidler. Er erinnert sich, dass diese Transparenz für einige Kantonsangestellten zu Beginn relativ neu war.

Sowieso sieht er in der Transparenz den grössten Nutzen einer Administrativuntersuchung. «Diese zeigt, dass auf den Behörden Druck lastet.» Unter dem Deckel könne so nichts gehalten werden. Gespannt darf man auf die Empfehlungen sein, welche Hanspeter Uster im Fall Malters machen wird. Verbindlich sind diese indes nicht, wie Sidler erklärt.

«Zusätzliche Erkenntnisse dienen der Transparenz und können allenfalls zu Verbesserungen anregen.»

Inge Lichtsteiner, CVP-Kantonsrätin

Er empfahl dem Regierungsrat im Pornoskandal den Umfang der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz departementsübergreifend zu diskutieren, das regelmässige Controlling der Internetnutzung zu überprüfen und anzupassen, die entsprechenden Verordnungen zu straffen und zu konkretisieren, Informationen und Weisungen zu überarbeiten sowie die Kompetenzen der Kontrollbehörden zu entflechten. Der Regierungsrat setzte dies so um und schloss damit die vorhandenen Lücken im IT-Bereich (zentralplus berichtete).

Bericht kann Folgen haben

Mit Interesse werden auch Sicherheitspolitiker das Ergebnis der Administrativuntersuchung abwarten. CVP-Kantonsrätin Inge Lichtsteiner, Präsidentin der Justiz- und Sicherheitskommission, sagt auf Anfrage: «Zusätzliche Erkenntnisse dienen der Transparenz und können allenfalls zu Verbesserungen anregen.»

Besprochen werden die aus der Administrativuntersuchung hervorgehenden Empfehlungen in der Aufsichts- und Kontrollkommission. Im Pornoskandal stützte diese die Empfehlungen von Sidler vollends und unterliess es nicht, die Regierung für ihre Versäumnisse nochmals öffentlich zu rüffeln (zentralplus berichtete).

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 27.11.2019, 11:27 Uhr

    Ohne kausale Zusammenhänge herstellen zu wollen. Aber lässt man den Blick zB. nach Graubünden schweifen und sieht sich den Fall des Whistleblowers Quadroni etwas genauer an, stellt man fest, dass die Polizei im Rechtsstaat auch und längst nicht immer über alle Zweifel erhaben ist. Daher Augen auf und rechtsstaatliche Prinzipen einfordern, sonst droht Willkürherrschaft. Solange es immer nur die «anderen» betrifft, könnte es den Anschein machen, dass es einen egal sein könnte. Wehe aber, man ist urplötzlich selbst betroffen…! Verdammt genau hinzuschauen ist besonders bei Politikern gefragt. Zwischen all den Lobbyismus-Apéros und Vorstands-Sitzungen…

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