Luzern regelt Gesetz zur Prämienverbilligung neu

David Roth: «Nichts hat uns in den letzten Jahren mehr beschäftigt»

Das Thema der Prämienverbilligung hat die SP in den letzten Monaten und Jahren stark beschäftigt. David Roth und der ehemalige Regierungsratskandidat Jörg Meyer (links). (Bild: les)

Es war ein riesiger politischer Erfolg für die SP: Das Bundesgericht hiess eine Klage gegen den Kanton gut – die Sparmassnahmen bei der Prämienverbilligung wurden für ungültig erklärt. Nun passt der Kanton Luzern seine Gesetze an – die SP ist noch nicht ganz zufrieden.

Der Kanton Luzern regelt die individuelle Prämienverbilligung (IPV) neu. Diesen Montag hat der Kantonsrat eine Volksinitiative der SP behandelt. Diese wird vom Rat zwar abgelehnt, den Anliegen werden aber im Rahmen eines Gegenvorschlags Rechnung getragen. Dieser wurde einstimmig gutgeheissen. Damit werden gesetzliche Grundlagen bei der IPV geschaffen und der Kanton nimmt wieder mehr Geld für die IPV in die Hand (zentralplus berichtete).

Der Gegenvorschlag berücksichtigt auch das heissdiskutierte Bundesgerichtsurteil. Wegen den zahlreichen Sparmassnahmen bei der IPV hatte die SP erfolgreich den Gang vor die Gerichte eingeschlagen. Anfang Jahr pfiff das Bundesgericht den Kanton Luzern zurück und beurteilte die Sparmassnahmen als unzulässig (zentralplus berichtete).

SP verlangt Verbesserungen

«Kein Thema hat uns in den letzten Jahren mehr beschäftigt», fasste SP-Präsident David Roth die Ausgangslage zusammen. Keine Partei opponierte dem grundsätzlichen Anliegen der SP. «Für uns ist es wichtig, dass wir die rechtlichen Grundlagen überarbeiten», sagte GLP-Kantonsrätin Claudia Huser. Christina Reusser (Grüne) führte aus, dass den Grünen in der Spardebatte damals Polemik vorgeworfen worden sei. «Das Urteil zeigt jedoch: So kann es nicht weitergehen.»

Gestritten wurde im Rat darüber, ob der Gegenvorschlag oder die Initiative das Anliegen besser aufnimmt. Regierungsrat Guido Graf sagte: «Wir sind weiter.» Der Gegenvorschlag berücksichtigt das Bundesgerichtsurteil. Die SP hatte ihre Initiative bereits zuvor eingereicht. Graf erklärte: «Wir können die Initiative nicht korrigieren oder verbessern, deshalb ist der Gegenvorschlag der richtige Weg.» Mit Ausnahme der SP folgten alle Parteien dieser Argumentation.

Die SP bei der Einreichung der Initiative.

Die SP ist mit dem Gegenvorschlag noch nicht ganz zufrieden, wie Fraktionschef Marcel Budmiger ausführte. «Wir wollen jetzt Nägel mit Köpfen machen», sagte er. Insbesondere bei den Einzelpersonen sehen die Sozialdemokraten noch Nachholbedarf. Budmiger drohte bereits an, dass man einen erneuten den Gang vor die Gerichte prüfen werde, falls das Gesetz nicht genügend weit gehe.

Vorschläge zur Optimierung der SP werden nun in der Kommission nochmals behandelt. SP-Präsident David Roth stellt in Aussicht: «Wenn der Gegenvorschlag in der zweiten Beratung besser ist, ziehen wir unsere Initiative zurück.»

Kommission schaut sich Vorlage nochmals an

Ebenfalls wurde ein CVP-Vorstoss, welcher die Heiratsstrafe innerhalb der IPV beseitigen will, einstimmig gutgeheissen. Dass die Prämienverbilligungen auch während eines budgetlosen Zustands ausbezahlt werden, war unbestritten. Die rechtliche Situation muss von der Kommission jedoch nochmals angeschaut werden.

Der Kantonsrat wird ein zweites Mal über die IPV befinden. Ist die SP zufrieden und zieht die Initiative zurück, dürfte das Gesetz angepasst werden. Hält die SP an ihrer Initiative fest, kann das Volk darüber befinden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Ramon Sanchez
    Ramon Sanchez, 09.09.2019, 15:55 Uhr

    Was soll dieses Gezwänge mit der Heiratsstrafe? Konkubinatspaare erhalten anders als Ehepaare keine Witwenrente, was diese sogenannte «Heiratsstrafe» mehr als aufwiegt. Und wer am Schluss die Steuerausfälle bezahlt, ist auch klar: Konkubinatspaare. Der CVP geht es doch nur darum, dem Volk ein Lebensmodell aufzuzwängen, das den Vorgaben des Papstes entspricht. ist dies tatsächlich zeitgemäss?

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