Geld für den Fall einer Strommangellage

Das will die Regierung tun, wenn es in Zug dunkel wird

Noch brennt in Zug Licht. Die Regierung hat aber schon Pläne für den Ernstfall. (Bild: Andreas Busslinger / Aura)

Die Gefahr besteht, dass die Schweiz diesen Winter zu wenig Strom hat. Die Zuger Regierung will sich mit Geld dafür wappnen und Personal von einer anderen Hotline abziehen.

Der Zuger Regierungsrat informierte in einem Schreiben am Mittwoch über erste Massnahmen, welche er für den Fall einer Energiemangellage trifft. Damit rasch reagiert werden könne, stellt die Exekutive für eine Krisenkommunikation und den Betrieb einer Hotline je 100’000 Franken bereit.

Weitere 100’000 Franken werden für das Beratungsangebot «Energiesparmassnahmen für Grossverbraucher» bereitgestellt. Diese Beträge sollen bei Bedarf durch die Regierungsratsdelegation «Energiemangellage» freigegeben werden können.

Noch ist alles im grünen Bereich

Wir wollen mehr wissen. Denn zunächst einmal stellt sich die Frage, warum der Kanton annimmt, dass es eine Hotline überhaupt brauchen könnte. Auf die Frage erklärt die Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut zunächst beschwichtigend: «Derzeit besteht glücklicherweise weder eine Strom- noch eine Gasmangellage.»

Im Strombereich habe der Verbrauch schweizweit im September 2022 im Vergleich zu den Vorjahren gar um rund 17 Prozent reduziert werden können. «Dies dürfte den Sparappellen des Bundes, der Wirtschaft und der Kantone zu verdanken sein.»

«Eine kantonale Hotline braucht es derzeit nicht und wir hoffen, dass es diese gar nie brauchen wird.»

Silvia Thalmann-Gut, Volkswirtschaftsdirektorin

Das Thema Energiemangellage betreffe die ganze Schweiz, weshalb die Zuständigkeit primär beim Bund liege. So hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) eine Hotline für Fragen der Bevölkerung und der Unternehmen eingerichtet. Auch die Energieversorgungsunternehmen würden die Fragen ihrer Kundschaft beantworten. «Eine Hotline auf kantonaler Ebene braucht es derzeit nicht und wir hoffen, dass es diese gar nie brauchen wird, da keine Energiemangellage eintritt.»

Mangellage schwer planbar

Das Eintreten einer Energiemangellage hänge von sehr vielen Faktoren ab, weshalb dies kaum planbar sei. «Daher hat der Regierungsrat vorsorglich finanzielle Mittel unter anderem für den möglichen Einsatz einer telefonischen Hotline bewilligt. Die Hotline kann – falls notwendig – eingesetzt werden, indem die bestehende Hotline zu Fragen betreffend Ukraine ausgebaut wird.»

Dies würde gemäss Thalmann voraussichtlich erst bei Kontingentierungen des Strom- oder Gasverbrauchs oder Stromnetzabschaltungen notwendig, falls der Kanton mit sehr vielen Fragen aus Bevölkerung und Unternehmen konfrontiert würde. «Dies ist jedoch bisher nicht der Fall und tritt hoffentlich gar nie ein», betont Thalmann.

«Es könnten jedoch unter Umständen Personen von der Ukraine-Hotline übernommen werden.»

Silvia Thalmann-Gut, Volkswirtschaftsdirektorin

Entsprechend habe die Regierung noch kein Personal akquiriert für einen möglichen Betrieb. «Es könnten jedoch unter Umständen Personen von der Ukraine-Hotline übernommen werden, falls es dort zum relevanten Zeitpunkt weniger Personal braucht. Daher kann rasch reagiert werden», sagt die Volkswirtschaftsdirektorin.

Auch der allfällige Schulungsaufwand würde sich so in Grenzen halten. Zudem könne die Stabsstelle Notorganisation die Erfahrungen aus den Hotlines betreffend Corona und Ukraine nutzen und sich auf ein weiteres Szenario vorbereiten, um im Falle einer Inbetriebnahme einer Hotline rasch reagieren zu können.

«Aufgrund des Entscheids des Regierungsrats können nun ein Kommunikationskonzept und entsprechende Zuständigkeiten erarbeitet werden», erklärt die Regierungsrätin.

Der Weg ist geebnet, um externe Hilfe zu holen

Derzeit werde die Kommunikation in den ordentlichen Strukturen des Kantons abgewickelt. Im Zusammenhang mit einer möglichen Energiemangellage habe der Regierungsrat eine Delegation eingesetzt, die sich aus der Volkswirtschaftsdirektorin, dem Baudirektor und dem stellvertretenden Sicherheitsdirektor zusammensetze.

«Diese Delegation kann den kantonalen Führungsstab für die Kommunikation beiziehen», so Thalmann. Zudem könne sie, gestützt auf den Regierungsratsbeschluss für die Krisenkommunikation, eine externe Unterstützung hinzuholen. Auch diese sei voraussichtlich erst dann notwendig, wenn bei anhaltender Energiemangellage Kontingentierungen oder Netzabschaltungen erfolgen würden.

Ein Drittel der 300’000 Franken stellt die Regierung für das Beratungsangebot «Energiesparmassnahmen für Grossverbraucher» bereit. Thalmann präzisiert: «Das Angebot richtet sich an Zuger Unternehmen mit einem besonders grossen Stromverbrauch, also mehr als 100’000 kWh pro Jahr.»

Kanton zahlt Beratung für Firmen

Der Leiter der Kantonalen Zentralstelle Wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL) kontaktiere diejenigen Grossverbraucher, die nicht bereits in einem Programm Energiesparmassnahmen eingebunden seien, und weise sie auf das Beratungsangebot hin, das von der Energiefachstelle des Amts für Umwelt (AFU) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wissen Energie und Rohstoffe Zug (WERZ) der Fachhochschule OST angeboten wird.

Eine geeignete Fachperson für Energiefragen analysiere und berate das Unternehmen vor Ort. «Der Fokus liegt auf der Stromeffizienz, wobei auch die anderen Energiebereiche miteinbezogen werden. Der Kanton übernimmt die Kosten der Beratung», so die Volkswirtschaftsdirektorin abschliessend.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Silvia Thalmann-Gut
  • Informationen des Regierungsrats
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1 Kommentar
  • Profilfoto von JR
    JR, 28.10.2022, 16:50 Uhr

    Was für eine tolle Idee, eine Hotline einzurichten… – Wenn der Strom weg ist, macht das super viel Sinn…

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