Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst. Nun schickt die Luzerner Regierung eine weitere Änderung in Vernehmlassung.
Die wichtigsten Bereiche, die optimiert und weiterentwickelt werden sollen, seien die Begründung des Anstellungsverhältnisses, die Delegation von Kompetenzen für personalrechtliche Entscheide und der Rechtsschutz.
So werde das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis heute durch einen zustimmungsbedürftigen, hoheitlichen Verwaltungsakt, eine Wahl, begründet. «Dies beruht auf einem Rechtssystem der Über- und Unterordnung. Das ist nicht mehr zeitgemäss und wird vom Personal immer weniger verstanden», heisst es in einer Mitteilung. Deshalb soll das Anstellungsverhältnis in Zukunft durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag begründet werden.
Weiter soll für personalrechtliche Entscheide eine Delegationsnorm geschaffen werden. Das heisst: zukünftig soll die Dienststellenleitung ihre Kompetenzen an die Abteilungsleitung delegieren können.
Langwierige Rechtsverfahren sollen vereinfacht werden
Weiter will die Regierung die Regelung beim Anfechten von Kündigungen anpassen. «Das zweistufige Rechtsmittelverfahren im Kündigungsprozess mit Beschwerde und Klage führt zu teilweise sehr langwierigen Rechtsverfahren, weshalb es vereinfacht werden soll.»
Will heute Kantonsangestellte in Luzern eine Kündigung beim Kantonsgericht anfechten, entscheidet dieses zuerst über die Rechtmässigkeit. Erst wenn diese vom Kantonsgericht verneint worden ist, kann eine Schadensersatzklage eingereicht werden, welche wiederum bis ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. In Zusammenarbeit mit dem Kantonsgericht sei nun eine Vereinfachung des Rechtsmittelweges beziehungsweise eine Vereinigung der beiden Verfahren erarbeitet worden.
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