Die Gemeinde Ebikon will neu statt den Gemeindeversammlungen einen 30-köpfigen Einwohnerrat einführen. Grundsätzlich unterstützen alle Parteien die Revision, doch bei einigen Punkten scheiden sich die Geister.
Die Gemeinde Ebikon hat ab 2024 ein Parlament. Damit folgt sie dem Beispiel der anderen Agglo-Gemeinden Emmen, Horw, Kriens und Luzern. Vorher jedoch muss die Gemeindeordnung angepasst werden. Jetzt haben Ebikonerinnen sich zum Revisionsentwurf geäussert (zentralplus berichtete).
In der Vernehmlassung melden sich die einzelnen Parteien zu Wort. Die FDP und SP waren jedoch für eine Stellungnahme innert Frist nicht erreichbar. Die restlichen Parteien zeigen sich grundsätzlich einverstanden mit der neuen Gemeindeordnung. Trotzdem gehen zu einigen Artikeln die Meinungen weit auseinander. zentralplus hat die grössten Knackpunkte der Revision zusammengefasst:
1. Arbeitspensum der Gemeinderäte
Gemäss Revisions-Entwurf soll der Gemeinderat sein Amt neu hauptamtlich ausführen, in einem Arbeitspensum von mindestens 60 Prozent. Das Gesamtpensum der fünf Gemeinderätinnen soll jedoch 400 Prozent nicht überschreiten. Hinter dem Hauptamt stehen alle der befragten Parteien. So schreibt beispielsweise die Mitte: «Der Mitte Ebikon liegt es am Herzen, dass die Stellung und Bedeutung des Gemeinderats, als ‹Herz unserer Gemeinde› gestärkt wird.» Einzig SP-Mitglied Jean-Michel Ludin kritisiert in einem Leserbrief, die Hochstufung vom Neben- zum Hauptamt sei nicht nötig, da sich das bisherige Modell bewährt habe.
Positiv sehen die Parteien die vertiefte Dossierkenntnis. «Mit einem Hauptamt kennen die jeweiligen Gemeinderätinnen ihre Dossiers gut und können sowohl dem Einwohnerrat als auch der Bevölkerung dazu fundiert Auskunft geben», schreiben beispielsweise die Grünen.
«Wenn die Umstrukturierung nicht gut begleitet wird, […] droht eine Abwanderung von qualifizierten Leuten.»
GLP Ebikon
Uneinig sind sich die Parteien darüber, welches Pensum als «hauptamtlich» erachtet werden soll. Die Grünliberalen würden eine Senkung des geforderten Arbeitspensums auf minimal 51 Prozent begrüssen. «Bezüglich Minimalpensum gewichtet die GLP die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Gestaltungsspielraum des Gemeinderates in seiner Konstituierung höher.» Die Mitte hingegen möchte das Minimum auf 70 Prozent erhöhen, die SVP gar auf 80 Prozent. Gemäss SVP würde dies «interne Machtspiele» verhindern.
Die Grünen und Grünliberalen mahnen, dass es während der Umorganisation zu Fluktuationen kommen könnte: «Wenn die Umstrukturierung nicht gut begleitet wird und die Angestellten nicht genügend einbezogen werden, droht eine Abwanderung von qualifizierten Leuten. Der Gemeinderat hat es in der Hand, dies zu verhindern», schreiben die Grünen.
2. Partizipationsmöglichkeiten
In der neuen Gemeindeordnung werden mit der Volksmotion und dem Bevölkerungsantragsrecht neue Instrumente vorgeschlagen, mit denen auch nicht stimmberechtigten Personen ein Antragsrecht eingeräumt wird. Zudem ist das Petitionsrecht auf Nichteinwohner der Gemeinde ausgeweitet worden. Die Grünen begrüssen dieses Vorgehen, insbesondere in Hinblick auf die nun antragsberechtigten Ausländerinnen und Jugendlichen.
Die SVP hingegen findet solche umfassenden Änderungen nicht nötig und wünscht sich die Streichung des Bevölkerungsantrags: «Über die Motion sowie über Petitionen bestehen bereits ähnliche Rechte der Bevölkerung. Ausserdem besteht mit dem Einwohnerrat sowieso eine tiefergreifende Partizipationsmöglichkeit, sodass das Bevölkerungsantragsrecht gestrichen werden kann.» Zudem soll die Anzahl Unterschriften von den vorgeschlagenen 400 für Gemeindeinitiativen auf 500 erhöht werden.
3. Organisation Einwohnerrat
Die SVP moniert gewisse in der Gemeindeordnung festgehaltene Artikel zum Einwohnerrat. Zur Zusammensetzung sagt die SVP, dass «Mitglieder von ausgelagerten, gemeindenahen Organisationen (Spitex, Kesb etc.) sowie Dienststellenleiter» nicht Teil des Einwohnerrats werden sollen. Dies, um zu verhindern, «dass allenfalls Betroffene über Vorstösse ihrer eigenen Departemente entscheiden können».
Zudem kritisiert die SVP die Möglichkeit zu geheimen Abstimmungen: «Einwohnerräte werden gewählt, die Sitzungen sind öffentlich und somit besteht ein Bürgerrecht darauf zu erfahren, wie die verschiedenen Einwohnerräte auch bei schwierigen Abstimmungen gestimmt haben.»
Weiter fordert die SVP, dass eine Fraktion aus vier statt drei Mitgliedern bestehen soll, um die Anzahl verschiedener Fraktionen gering zu halten. Um die kleineren Fraktionen jedoch nicht zu benachteiligen, schlägt die SVP vor, dass bei fakultativen Referenden die zehn geforderten Mitglieder aus mindestens zwei Fraktionen kommen müssen.
4. Organisation der Kommissionen
Die reduzierte und geänderte Organisation der Kommissionen gibt zu Reden: bisher gab es fünf Kommissionen. Neu soll nur noch die Bildungs- und Bürgerrechtskommission fix bestehen, mit der Option weitere einwohnerrätliche oder gemeinderätliche Kommissionen zu wählen.
Für die Bürgerrechtskommission fordert die SVP, dass diese parlamentarisch geführt werden soll, um eine nähere Kontrolle durch den Einwohnerrat zu ermöglichen. Bezüglich Zusammensetzung der Einwohnerratskommissionen fordert SP-Mitglied Jean-Michel Ludin in seinem Leserbrief, dass diese so zu bemessen sei, «dass sämtliche Parteien in allen Kommissionen vertreten sein können. Alles andere wäre im Vergleich zu heute ein Rückschritt.»