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Erfolg für den Luzerner Ständerat Damian Müller: Mit drei Motionen hat er vom Bundesrat Massnahmen verlangt, dass abgewiesene Eritreer und Algerierinnen zurückgeschickt werden können und Italien das Dublin-Abkommen einhält. Die kleine Kammer stimmt denen zu.
Der Ständerat fordert im Asylwesen eine härtere Gangart: Er hat am Montag drei Motionen von Damian Müller angenommen. Unter anderem verlangt der Luzerner, dass der Bund Massnahmen ergreift, um abgewiesene Asylbewerber aus Eritrea und Algerien konsequent zurückführen zu können (zentralplus berichtete). Denn beide Länder lehnen Rückweisungen aus Zwang ab. Weiter fordert er vom Bund, dass er das Dublin-Abkommen bei Italien durchsetzt.
Für Eritreer schlägt Müller darum ein Pilotprojekt vor: Statt nach Eritrea, soll das Staatsekretariat für Migration abgewiesene Asylsuchende in ein Drittland schicken, das dafür von der Schweiz eine finanzielle Entschädigung erhält. Als Beispiel nennt der FDP-Ständerat Ruanda. Der Bundesrat hatte Bedenken, da die Rechtsgrundlage fehle. Zwangs-Rückweisungen können nur angeordnet werden, wenn die Person einen Bezug zum Land habe. Müllers Motion würde «de facto eine Umsiedlung in einen Drittstaat bedeuten, da Eritrea keine unfreiwillige Rückkehr akzeptiert», so der Bund in seiner Stellungnahme. Letztlich hat die kleine Kammer den Vorschlag jedoch mit 20 zu 18 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Bundesrat wehrt sich vergebens dagegen
Bezüglich Algerien verlangt Damian Müller, dass der Bundesrat von Artikel 25a des Visa-Kodex Gebrauch macht: Der besagt, dass Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission Drittstaaten melden können, die bei Rückführungen nicht kooperieren. Die Kommission könnte dann Sanktionen anordnen. Für den Bundesrat ist diese Motion jedoch nicht mehr nötig, da die Zusammenarbeit mit Algerien inzwischen «sehr gut» funktioniere. Doch auch hier hat die kleine Kammer die Motion mit 28 zu 11 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen.
Bezüglich Italien fordert Damian Müller, dass das Land wieder zur Umsetzung des Dublin-Abkommens verpflichtet wird. Dieses besagt, dass Asylsuchende nur in einem Staat einen Antrag stellen können und notfalls wieder in denjenigen zurückgeführt werden, in dem sie den ersten gestellt haben. Seit rund einem halben Jahr nimmt Italien jedoch keine Überstellungen im Rahmen des Abkommens mehr an. Zwar beteuert der Bundesrat in seiner Antwort, dass er sich zusammen mit anderen Dublin-Staaten aktiv bei der Europäischen Kommission und bei Italien selbst dafür einsetze, dass das Land seine Verpflichtung wieder aufnimmt. Anscheinend wenig überzeugend: Der Ständerat nimmt auch diese Motion mit 23 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.
- Motion von Damian Müller zum Pilotprojekt mit Drittstaaten
- Protokoll zur Ratsdebatte dazu
- Motion von Damian Müller zu Rückführungen und Algerien
- Protokoll zur Ratsdebatte dazu
- Visa-Kodex der EU
- Motion von Damian Müller zu Italien und dem Dublin-Abkommen
- Protokoll zur Ratsdebatte dazu
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