Cham will wegen Regierungsentscheid vor Gericht ziehen
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Der Zuger Regierungsrat hat den gesamten Alpenblick unter Schutz gestellt. Dagegen wehrt sich nun auch die Gemeinde Cham.
(Bild: woz)Gegen den Entscheid, die Hochhäuser am Chamer Alpenblick unter Denkmalschutz zu stellen, bringen sich weitere Parteien in Stellung. Nicht nur einer der Hauseigentümer läuft Sturm gegen die Massnahme des Zuger Regierungsrats. Nun will auch die Gemeinde Cham diesen Entscheid vor Verwaltungsgericht anfechten.
Wer hätte das gedacht? Nicht nur Adrian Risi, Hauseigentümer und Abrissbefürworter des Alpenblicks, protestiert gegen den jüngsten Entscheid des Zuger Regierungsrats, die Hochhaussiedlung im Alpenblick aus den 1960- und 1970er-Jahren unter Denkmalschutz stellen zu lassen (zentralplus berichtete). Nun ist auch die Gemeinde Cham mit im Boot.
Cham: «Massiver Eingriff in das private Eigentum»
«Der Gemeinderat war doch etwas erstaunt über diesen Entscheid», sagt Chams Gemeindepräsident Georges Helfenstein gegenüber zentralplus. Grund: Die Unterschutzstellung von zehn Wohnblocks wie auch die Schutztiefe im Innenbereich gehe sehr weit. «Aus Sicht des Gemeinderates ist dies ein massiver Eingriff in das private Eigentum, der sich so in diesem Umfang nicht rechtfertigen lässt.»
Harter Tobak. Bekanntlich hat der Zuger Regierungsrat die Alpenblick-Hochhäuser jüngst unter kantonalen Denkmalschutz gestellt, weil sie Baudenkmäler von regionaler Bedeutung seien.
Kanton: «Gebäude in ihrer wertvollen historischen Bausubstanz erhalten»
Bei den ortsbildprägenden Bauten, die zwischen 1962 und 1971 realisiert wurden, handle es sich um äusserst wichtige bauliche Zeugen aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und um die erste Hochhaussiedlung des Kantons Zug, begründete Frau Landammann und Direktorin des Innern, Manuela Weichelt, die Entscheidung des Zuger Regierungsrats. Die Siedlung bildet laut Regierungsrat aufgrund der verwendeten Baumaterialien und der Konzeption eine gestalterische Einheit und prägt von Zug und Steinhausen her kommend den Ortseingang von Cham.
(Bild: woz)
«Mit der Unterschutzstellung kann sichergestellt werden, dass die Gebäude in ihrer wertvollen historischen Bausubstanz erhalten bleiben. Dabei lässt der Schutzumfang durchaus Spielraum zu, sodass die Hochhäuser auch in Zukunft baulich ertüchtigt und den Ansprüchen an einen modernen Wohnkomfort angepasst werden können», erklärt Manuela Weichelt.
Bebauungsplan und Ortsbildschutzzone statt Unterschutzstellung
Doch diese Argumentation scheint die Gemeinde Cham nicht zu überzeugen. Im Gegenteil. «Der Chamer Gemeinderat hat sich mehrmals gegen eine Unterschutzstellung des Alpenblicks ausgesprochen und hält an seinen Argumenten und Vorschlägen fest», stellt Helfenstein klar. Aber was hat Cham denn eigentlich gegen die Unterschutzstellung der markanten Backstein-Hochhäuser direkt am Zugersee – vielleicht sogar der charakteristischsten Gebäude in Cham überhaupt?
«Der Gemeinderat hat sich immer für gewisse Erhaltensziele wie das architektonische Erscheinungsbild, die Setzung und das Volumen der Gebäude sowie für die Materialisierung der Fassadenteile und für den Erhalt des grosszügigen Freiraums ausgesprochen», versichert Helfenstein. Er hält allerdings die politische Vorgehensweise für den Erhalt dieser herausragenden Eigenschaften für den falschen Weg.
«Um all diese unbestritten grossen Qualitäten dieser Überbauung auch künftig sicherstellen zu können, hat der Gemeinderat nämlich vorgeschlagen, diese Punkte mit Hilfe eines neuen Bebauungsplans und der Erstellung einer Ortsbildschutzzone abzusichern», erklärt Helfenstein.
«Der Gemeinderat hat sich einstimmig für einen Weiterzug des Entscheides an das Verwaltungsgericht geeinigt.»
Georges Helfenstein, Gemeindepräsident Cham
Dadurch würden die Eigentümer über die Wahl zwischen Sanierung oder Neubau in einem klar vorgegebenen Rahmen verfügen. «Wichtige Aspekte wie Energieeffizienz, Erdbebensicherheit, Brandschutz und Behindertengerechtigkeit könnten so gezielt einfliessen.»
Durch die nun erfolgte Unterschutzstellung der Alpenblick-Hochhäuser durch den Zuger Regierungsrat sieht er indes keine Handlungsspielräume mehr.
(Bild: woz)
«Aus Sicht der Gemeinde besteht im Moment im Verfahren kaum Spielraum für einen Kompromiss. Selbstverständlich steht die Gemeinde nach wie vor zu ihrem Vorschlag Bebauungsplan und Ortsbildschutzzone», so Helfenstein. Dies, weil der Gemeinderat überzeugt sei, mit dieser Lösung auf Jahrzehnte hinaus eine praktikable Lösung aufgezeigt zu haben. «Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 11. Dezember deshalb einstimmig für einen Weiterzug des Entscheides an das Verwaltungsgericht geeinigt.»
Auch Risi will vors Verwaltungsgericht
Liegenschaftsbesitzer Adrian Risi, dem das Haus Alpenblick 8 gehört und das Gebäude nicht mehr sanieren, sondern abreissen lassen will, wird die Position der Gemeinde Cham gefallen. Er löste letztendlich die Unterschutzstellung der gesamten Alpenblick-Hochhausüberbauung aus, denn laut Kanton wäre der Abbruch eines einzelnen Wohnblocks nicht mit dem Schutzcharakter vereinbar und müsste als unwiderruflicher Verlust gewertet werden.
«Das ist nur ein Zwischenentscheid, ich werde die Sache weiterziehen ans Verwaltungsgericht», sagt Adrian Risi gegenüber zentralplus.