Sunrise will Antenne bauen

Cham stemmt sich gegen neue Mobilfunkantenne

Auf einem Gebäude an der Zugerstrasse 47 in Cham will Sunrise eine Mobilfunkantenne bauen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Seit Januar wurde der Chamer Gemeinderat mit Einsprachen überhäuft. Der Grund: Die Sunrise wird an der Zugerstrasse 47 in Cham eine neue Mobilfunkantenne bauen – insofern die Einsprechenden an den höheren Instanzen scheitern sollten.

«Die geplante Mobilfunkantenne hat bei der Bevölkerung und insbesondere bei den Anwohnenden Bedenken ausgelöst. Wir haben Verständnis für diese Bedenken», wird Charles Meyer, Gemeinderat und Vorsteher Planung und Hochbau, in einer Mitteilung zitiert. Die Sprache ist von einer neuen Mobilfunkantennenanlage der Sunrise an der Zugerstrasse 47 in Cham, deren Baugesuch im Januar eingereicht wurde. «Seither gingen zahlreiche Einsprachen gegen diese neue Anlage ein», erklärt Meyer auf Anfrage von zentral+. «Mit Abstand am häufigsten haben die Anwohner der Liegenschaft die hohe Strahlenbelastung beanstandet.»

«Es ist uns nicht möglich, Bewilligung zu verweigern»

In den vergangenen Wochen hat – neben der zuständigen Baubewilligungsbehörde – nun auch das kantonale Amt für Umweltschutz das Baugesuch geprüft. Dies im Hinblick auf die baurechtlichen Auflagen und die einzuhaltenden Strahlenwerten. Das Ergebnis: Die Sunrise Communications AG hat ein vollständiges Gesuch eingereicht. Einerseits sind die technischen Unterlagen komplett, andererseits hält die geplante Mobilfunkanlage die zulässigen Strahlungs-Immissionsgrenzwerte ein. Für die Einsprechenden ein ernüchterndes Ergebnis. Denn die zuständige Behörde muss das Baugesuch bewilligen, sobald die beiden Aspekte erfüllt werden. Die Gemeinde Cham, erklärt Charles Meyer, steht also mit gebundenen Händen da: «Aufgrund der baurechtlichen Bestimmungen ist es uns nicht möglich, die Bewilligung zu verweigern.»

Doch nicht nur die Bevölkerung wehrt sich gegen die neuen Antennen. An einer öffentlichen Veranstaltung vom März, an der die Einsprechenden über die Anlage und rechtliche Grundlagen informiert wurden, setzte sich auch ein Vertreter der Grundeigentümerschaft des betroffenen Gebäudes zur Wehr. Dabei zeigte dieser die Absicht, aus dem Vertrag mit der Gesuchsstellerin auszusteigen. «Die Eigentümer kämpften um den Ausstieg», so Meyer. Doch offenbar ist ihnen dies nicht gelungen. Die Gesuchsstellerin hält am Baugesuch fest und macht ihren Anspruch auf die Erteilung der Baubewilligung geltend.

Weshalb die Grundeigentümer aus dem Vertrag austreten wollen, bleibt Spekulation. Toni Käppeli, der diese vertritt, wollte auf Anfrage keine Auskunft geben. Gemeinderat Meyer sagt jedoch dazu: «Die Versammlung vom März war sehr emotional.» Die Eigentümer hätten sich wohl «aufgrund der enormen Reaktion aus der Bevölkerung» um den Ausstieg bemüht.

Die Umstände lassen es wohl nicht zu, den Bau der Mobilfunkantennenanlage noch abwenden zu können. Zwar haben die Einsprechenden die Möglichkeit, den Entscheid über die kantonalen Beschwerdeinstanzen bis hin zum Bundesgericht anzufechten. Eine reelle Chance gibt ihnen Meyer jedoch nicht. «Ein solches Prozedere verschlingt viel Geld und Ressourcen. Ich glaub nicht, dass sie Chancen haben.»

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