Sexgesetz will auch Pflicht von Videokameras

Bordelle sollen in Luzern bald eine Bewilligung benötigen

Die Luzerner Regierung will kontrollieren, wo überall Sex für Geld angeboten wird. Deshalb soll eine Bewilligungspflicht für Sexarbeiterinnen her.

(Bild: Adobe Stock/Dmitri Maruta)

Die Luzerner Regierung legt ein neues Gesetz zur Regelung der Sexarbeit vor. So sollen Bordelle bewilligungspflichtig werden und Alarmtaster sowie eine Videoüberwachung einführen. Doch auch kritische Stimmen kommen auf – und die Grünen werfen der Regierung vor, dass es ihr um «Kontrolle und Moneten» gehe.

Wo es in Luzern überall Sex gegen Geld gibt, lässt sich nicht so einfach sagen. Die Luzerner Polizei schätzt, dass im Kanton Luzern rund 200 Personen ihre Dienste ohne Aufenthaltsberechtigung und Arbeitsbewilligung anbieten. Das sind rund ein Drittel aller Sexarbeiterinnen.

Die Polizei darf jedoch nur betreten, was gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig ist, oder wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Verdachts eine Durchsuchung anordnet. Deshalb soll eine Betriebsbewilligung für alle Sexbetriebe her (zentralplus berichtete).

Früheres Gesetz scheiterte

Wir erinnern uns: Frühere Versuche, im Kanton Luzern ein eigenes Gesetz zur Regelung der Sexarbeit einzuführen, scheiterten. 2015 schickten die Luzerner Kantonsräte ein entsprechendes Gesetz dazu bachab (zentralplus berichtete).

«Es kann aber auch nicht sein, dass man in diesem Bereich einfach wegschaut und Missbräuche nicht bekämpft», sagt FDP-Kantonsrat Jim Wolanin. Deshalb wurde der Ball wieder aufgenommen. Noch am selben Tag der damaligen Kantonsratsdebatte reichte Wolanin einen Vorstoss über «den Kampf gegen die Ausbeutung im Sexgewerbe» ein.

Notfallknöpfe und Kameras

Konkret möchte der Regierungsrat, dass ein Betrieb ab einer Grösse von zwei Personen eine Bewilligungspflicht benötigt. Betriebe mit nur einer Sexarbeiterin müssen hingegen nicht bewilligt werden. «Damit soll verhindert werden, dass sie wegen der bürokratischen Hürden in die Illegalität verdrängt werden, wo die betroffenen Personen der Gefahr von Ausbeutung besonders ausgesetzt sind», schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat. Die Gesetzesanpassung wird von den meisten Parteien begrüsst. Diskussionsstoff gab es bei SVP, FDP und SP jedoch in Bezug auf die Grösse der Bordelle, die eine Bewilligung brauchen.

Damit jemand ein Sexgewerbe betreiben darf, muss er bestimmte Mindeststandards erfüllen. Sexarbeiterinnen sollen Rückzugsmöglichkeiten erhalten. Die Provision des Betriebes darf höchstens 40 Prozent des Entgelts für die sexuellen Handlungen vorsehen. Zudem sollen beim Eingang Kameras und in den Zimmern Notfallknöpfe angebracht werden.

Andere Forderungen wie die Registrierungspflicht für alle Prostituierten, die Regelung der Strassenarbeit sowie das Schaffen einer Anlaufstelle und einer Fachkommission, wie es 2015 ein Thema war, sollen jedoch laut Regierungsrat nicht umgesetzt werden: «Es soll nur so viel geregelt werden, wie unbedingt notwendig ist.»

«Widersprüchlicher Umgang mit Prostituierten»

Der Kanton will durch das neue Gesetz gegen Menschenhandel und Zuhälterei vorgehen. Was gut gemeint ist, stösst bei den Grünen jedoch auf Widerstand. In ihrer Vernehmlassungsantwort schrieb die Partei, dass der Entwurf «wenig dienlich, ja sogar kontraproduktiv» sei. «Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird die Stellung von Sexarbeiterinnen in keiner Weise gestärkt, im Gegenteil», kritisiert Grüne-Kantonsrat Hans Stutz.

Und SP-Kantonsrätin Melanie Setz Isenegger spricht zwar von «hoffentlich besseren Rahmenbedingungen» für Sexarbeiterinnen. «Sie bringt jedoch nur bedingt Verbesserungen der Lebensumstände und gesellschaftliche Akzeptanz», so Setz Isenegger.

Seit 1937 gilt in der Schweiz Prostitution als wirtschaftlich legale Tätigkeit. Der neue Gesetzesentwurf des Kantons Luzern habe jedoch einen bitteren Nachgeschmack und zeige den widersprüchlichen Umgang mit Prostituierten auf. «Unterschwellig werden durch die verstärkten Kontrollen mit daraus folgender Bürokratisierung und erhöhter Gebühren Vorbehalte gegenüber Sexarbeitenden zum Ausdruck gebracht», so Stutz. Deswegen haben sich die Grünen in ihrer Vernehmlassung gegen den neuen Gesetzesentwurf ausgesprochen.

Stutz bezweifelt, dass durch die vereinfachten Kontrollen effektiv gegen Zuhälterei und Menschenhandel vorgegangen werden kann. Viele Sexarbeiterinnen kommen aus dem Ausland und sind mit den hiesigen wirtschaftlichen Umgangsformen wenig vertraut, betont Stutz. «Die Gesetzesanpassung erhöht die Gefahr, dass Prostituierte Unterstützung von Drittpersonen benötigen und sie diese bei Personen holen, die von ihrer schwachen Position profitieren wollen.»

«Kontrollen sind kein Allerweltsmittel»

Die SP begrüsst zwar grundsätzlich die neue Gesetzgebung – doch auch sie kritisiert, dass keine griffigen Massnahmen gegen den Menschenhandel vorgelegt werden. «Immerhin sind dadurch Sanktionen bei Verstössen möglich», so SP-Kantonsrätin Melanie Setz Isenegger. Namentlich dann, wenn Minderjährige beschäftigt oder die Rechte der Sexarbeitenden nicht gewahrt werden. SP wie auch Grüne kritisieren, dass mit dem neuen Gesetz keine Verbesserungen im Sinne von Beratung, Information oder Prävention für Sexarbeiterinnen geplant ist.

«Gar keine Kontrollen sind schädlich – aber zu viel Bürokratie und ein zu aufwendiges Regime genauso.»

Jim Wolanin, FDP-Kantonsrat

Anders klingt es auf bürgerlicher Seite. «Die Kontrollen sind selbstverständlich nicht ein Allerweltsmittel», sagt Jim Wolanin. «Aber sie helfen, Missbräuche zu erkennen und zu ahnden.» Der Vorstoss sei daraus entstanden, um beispielsweise aufzudecken, wenn eine Minderjährige im Sexgewerbe anschaffen gehe, um dagegen vorgehen zu können. «Denn dies ist uns definitiv nicht egal», so Wolanin. In diesem heiklen Gebiet müsse man sorgsam und bewusst Gesetze verabschieden. «Gar keine Kontrollen sind schädlich – aber zu viel Bürokratie und ein zu aufwendiges Regime genauso», so Wolanin.

Bis zu 1’500 Franken Gebühr

Was künftig bewilligt werden muss und so kontrolliert werden darf, kostet jedoch auch. Wie aus der Botschaft des Regierungsrates hervorgeht, wird im ersten Jahr für das Erteilen der Bewilligungen von einem Initialaufwand von rund 800 Stunden ausgegangen. Die Kriminalpolizei wird rund 700 Stunden jährlich für die Kontrollen aufwenden müssen, die Gewerbepolizei rund 320 Stunden jährlich. Dadurch entstehen Kosten von rund 120’000 Franken pro Jahr.

«Die kostendeckende Gebühr ist für mich der Beleg, dass es der Regierung nicht primär um Schutz geht, sondern um ‹Kontrolle und Moneten›.»

Hans Stutz, Grüne-Kantonsrat

Doch es entstehen nicht nur Ausgaben, sondern auch Einnahmen. Gerechnet wird bei einem einzelnen Bewilligungsverfahren mit Einnahmen zwischen 500 bis 1’500 Franken, welcher «vollumfänglich abgedeckt» werden soll – das heisst, das Sexarbeitende selbst für die Kosten aufkommen müssen. Hans Stutz kritisiert besonders, dass neu ausdrücklich festgehalten werde, dass die Gebühr «kostendeckend» sein müsse. «Sie ist für mich der Beleg, dass es der Regierung nicht primär um Schutz geht, sondern um ‹Kontrolle und Moneten›.»

Ob es wirklich um den Schutz der Prostituierten geht, oder viel mehr darum, entsprechende Bewiligungen zu prüfen, bleibt offen. Denn der Kanton muss sparen – auch bei der Polizei (zentralplus berichtete). Die Polizei habe zu wenig Ressourcen, gleichzeitig werde ihr mit dem neuen Gesetzesentwurf noch mehr Arbeit aufgehalst, so Grüne-Kantonsrat Hans Stutz. «Mit dem neuen Entwurf kommt es zu einer Ausweitung der Kompetenzen seitens der Polizei, nicht jedoch der Kapazitäten.» Und Melanie Setz Isenegger (SP) fügt an: «Es ist unabdingbar, dass die kontrollierenden Beamten geschult werden, um beispielsweise Menschenhandel und Ausbeutung zu erkennen.»

Wenige Kontrollen: Verlagerung des Sexgewerbes nach Luzern

Auch Wolanin ist klar, dass die Gesetzesanpassung einen gewissen Mehraufwand mit sich bringt. Doch er streicht die Vorteile hervor: «Es vereinfacht aber auch Prozesse, da die Kontrollen einfacher, das heisst ohne Durchsuchungsbefehle, vorgenommen werden können.»

Der FDP-Kantonsrat betont, dass das Sexgewerbe mobil sei und sich schnell den äusseren Gegebenheiten anpasse. Wie ein Blick über die Kantonsgrenze zeigt, haben verschiedenste Kantone in den letzten Jahren das Gesetz zur Regelung von Sexarbeit angepasst. Auch in Zürich herrscht eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe. Die Auflagen wurden jedoch 2017 gelockert, nachdem es zu einem Kleinstsalonsterben gekommen war. Seither brauchen Sexsalons mit maximal zwei Räumen beziehungsweise zwei Sexarbeiterinnen keine polizeiliche Bewilligung mehr.

Bern ist liberaler

Die Grünen würden sich im Kanton Luzern eine ähnliche Regelung wie im Kanton Bern wünschen. Laut bernischem Prostitutionsgesetz müssen sich nur diejenigen Personen um eine Bewilligung bemühen, welche die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen oder welche zwischen Sexarbeitern und potenziellen Kunden vermitteln. Weil in anderen Kantonen strengere Auflagen herrschen und in Luzern kaum Kontrollen durchgeführt werden können, ist es laut der Polizei zu einer Verlagerung des Sexgewerbes in den Kanton Luzern gekommen.

«Unter dieser Prämisse besteht die Hoffnung, dass dieses Gesetz auch eine präventive Wirkung entfalten wird», so Wolanin. Dennoch soll die Ausnahmebestimmung mit einer fünfjährigen Frist versehen werden, um die neuen Bestimmungen kritisch zu überprüfen.

Das Geschäft geht als Nächstes an den Kantonsrat. Im Vernehmlassungsverfahren begrüssten sämtliche Parteien – von GLP bis SVP – mit Ausnahme der Grünen eine Bewilligungspflicht. Somit dürfte das Vorhaben beim Kantonsrat durchkommen.

Hans Stutz (Grüne Kantonsrat), Melanie Setz Isenegger (SP-Kantonsrätin) und Jim Wolanin (FDP-Kantonsrat).

Hans Stutz (Grüne-Kantonsrat), Melanie Setz Isenegger (SP-Kantonsrätin) und Jim Wolanin (FDP-Kantonsrat).

(Bild: zvg/giw/Montage ida)

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