Sie will keine Religionspolitik

Bei Religionen hält die Regierung Luzern die Füsse still

Izeta Saric, ihr Vater und Andreas Tunger-Zanetti (mitte) in der Bibliothek der bosnischen Moschee in Emmenbrücke. Islamische Glaubensgemeinschaften sind im Kanton Luzern nicht als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt. (Bild: jav)

Die SP will den Umgang mit nicht anerkannten Religionen im Kanton Luzern politisch in die Hand nehmen. Die Regierung winkt ab. Luzern brauche keine Religionspolitik, wie in Basel, Bern und Zürich.

Die Regierung lehnt es ab, einen Planungsbericht zum Umgang mit der religiösen Vielfalt im Kanton Luzern zu erarbeiten. Sie stellt sich damit gegen eine Forderung von Kantonsrätin Ylfete Fanaj (SP) und bekennt sich zu «religiöser Neutralität». Wie die Regierung betont, gibt es bereits eine intensive Zusammenarbeit mit Mitgliedern der islamischen Gemeinschaft. Ausserdem nähme auch die Zahl an Nicht-Gläubigen stark zu.

Aktive Religionspolitik zu betreiben, wie etwa in Basel, Zürich oder Bern, sei in Luzern nicht notwendig, so die Regierung. Über die Jahre habe sich ein harmonisches Miteinander unter den verschiedenen Glaubensgemeinschaften entwickelt.

In Luzern gehört der Islam dazu

Tatsächlich ist die islamische Gemeinschaft zum festen Bestandteil im Kanton Luzern geworden. Die muslimische Gemeinschaft beteiligt sich beispielsweise am jährlichen Aufruf zum Dank-, Buss- und Bettag sowie bei vielfältigen Integrationsprojekten der Stadt Luzern. Muslimische Seelsorger sind sowohl in Gefängnissen als auch im Kantonsspital unterwegs.

Seit 2002 können Kinder in Ebikon, Kriens und zwei Schulen der Stadt Luzern muslimischen Religionsunterricht besuchen. Und auch andere Religionen finden zunehmend ihren Platz in der Stadt: Vor zehn Jahren richtete der Kanton eine hinduistische Bestattungsstätte an der Reuss ein. Bald kommt ein buddhistischer Tempel in die Neustadt.

Drei Kirchen sind in Luzern anerkannt

In Luzern sind drei Kirchen anerkannt: Römisch-katholisch, evangelisch-reformiert und die christkatholische Landeskirche. Neue Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaften anzuerkennen, ist Aufgabe des Kantons. Und von vielen Glaubensgemeinschaften gewünscht. Denn mit den Pflichten kommen auch Privilegien. So können anerkannte Kirchen beispielsweise Mitgliedersteuern erheben und erhalten Steuergelder für soziale und kulturelle Tätigkeiten.

Im Jahr 2014 gelang es beinahe, den Islam im Kanton Luzern als Religion anzuerkennen. Der Regierungsrat stellte sich damals hinter ein Anerkennungsgesetz aufgrund der Zunahme an religiöser Vielfalt im Kanton. Letztlich stellte sich der Kantonsrat dagegen und der Versuch scheiterte.

Verwendete Quellen

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