Regulierung von Airbnb gefordert

Baukommission lehnt Airbnb-Initiative ab

Die Initianten kritiseren die Zunahme von Kurzzeitvermietungen in Luzern und wollen den Markt daher regulieren. (Bild: jwy)

Die vorberatende Kommission befürchtet, dass mit Annahme der Initiative das professionelle Vermieten von Ferienwohnungen in der Stadt gar nicht mehr möglich sein wird. Die Kommission unterstützt aber einen Gegenvorschlag des Stadtrates.

In den letzten Jahren ist es in vielen Städten zu einer Zunahme von Kurzzeitvermietungen von Wohnungen gekommen. Besonders bekannt in dieser Branche ist die US-amerikanische Firma Airbnb. Die von der Stadt Luzern erhobenen Zahlen zeigen, dass auch in der Stadt Luzern eine wachsende Zahl von Wohnungen auf diese Weise genutzt werden. Eine von der SP angeführte Allianz hat daher im August 2021 eine Initiative eingereicht, welche den Markt der Kurzzeitvermietung beschränken will (zentralplus berichtete).

Alle Fraktionen sehen ein, dass eine Regulierung in diesem Bereich erforderlich ist, wie die Baukommission in einer Medienmitteilung schreibt. Sie betont jedoch, dass Airbnb nicht für die Probleme im hiesigen Wohnungsmarkt verantwortlich ist. Laut der Baukommission werden von den rund 45’000 Wohnungen in der Stadt lediglich etwa 330 Wohnungen für Kurzzeitvermietungen genutzt. Trotzdem sei es für viele Menschen schwierig, in der Stadt eine zahlbare Wohnung zu finden.

Kommission unterstützt Gegenvorschlag

Eine grosse Mehrheit der Baukommission lehnte die Initiative ab. Laut ihr sei es bei Annahme der Initiative nicht mehr möglich, in der Stadt Luzern Business Apartments, Ferienwohnungen und Genossenschaftsferienwohnungen professionell zu vermieteten. Zudem sei die Aufenthaltsdauer in Wohnungen deutlich länger als in Hotels, was die Kommission positiv bewertet.

Der vom Stadtrat vorgelegte Gegenvorschlag, das «Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung» wurde grossmehrheitlich als geeignet eingestuft. Dieser Gegenvorschlag sieht vor, dass Zweitwohnungen künftig ohne Bewilligung für maximal 90 Nächte pro Jahr vermietet werden dürfen (zentralplus berichtete). Eine beschränkte Anzahl an Zweitwohnungen pro Quartier dürfte aber länger als 90 Nächte pro Jahr vermietet werden. Dieses Kontingent unterliegt einer Bewilligungspflicht und ist vom Quartier abhängig.

Zahlreiche Anträge, welche das Reglement verschärfen wollten, wurden mit grosser Mehrheit abgelehnt. Letztlich nahm die Baukommission nur geringfügige Änderungen am Vorschlag des Stadtrates vor. Die Baukommission empfiehlt den Stimmberechtigten die Initiative mit 6 zu 4 Stimmen zur Ablehnung. Ebenfalls mit 6 zu 4 Stimmen hat die Baukommission dem neuen «Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung» zugestimmt, das den Stimmberechtigten als Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet wird.

Das Geschäft wird nun voraussichtlich an der Ratssitzung vom 27. Oktober 2022 behandelt.

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