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Ab dem kommenden Jahr müssen Parteien und politische Akteure der Stadt Luzern ihre Finanzen offenlegen. Die im Stadtparlament vertretenen Parteien müssen jährlich Bericht erstatten.
In der Stadt Luzern gelten ab dem 1. Januar 2025 neue Regeln zur Offenlegung der Finanzierung von Parteien und politischen Akteuren. Die im Grossen Stadtrat vertretenen Parteien müssen jährlich bis Ende Juni über ihre Einnahmen und die Herkunft der Finanzen Bericht erstatten, wie die Stadt Luzern in einer Mitteilung schreibt.
Erstmals müssen die Akteure per Ende Juni 2026 für das Kalenderjahr 2025 ihre Finanzen offenlegen. Freiwillig ist eine Berichterstattung bereits per Ende Juni 2025 für das Kalenderjahr 2024 möglich. Die neue Regelung hat auch zur Folge, dass bei den nächsten städtischen Wahlen – voraussichtlich 2028 – die Finanzen für die Wahlkampagnen offengelegt werden müssen. Das betrifft einerseits Personen oder Gruppen, die einen Wahlvorschlag einreichen und andererseits Kandidaten für ihre persönliche Wahlkampagne.
Transparenz ab 5000 Franken oder mehr
Das neue Reglement hat auch Auswirkungen auf die kommende Abstimmung vom 9. Februar, an der unter anderem über den Projektierungskredit für das neue Luzerner Theater abgestimmt wird. Wer für diese Abstimmung öffentlich Position bezieht und dafür Aufwendungen von 5000 Franken oder mehr vorsieht, ist verpflichtet, die Kampagne zu melden und deren Finanzierung offenzulegen.
Die transparente Politikfinanzierung geht zurück auf eine Motion, welche der Grosse Stadtrat im April 2022 überwies, im Mai 2024 beschloss er ein entsprechendes Reglement dazu. Die Referendumsfrist lief daraufhin unbenützt ab.
- Medienmitteilung der Stadt Luzern